Erscheinung:14.08.2018 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile Informationen zur Datenverarbeitung bei Stimmrechtsmitteilungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über natürliche Personen im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stimmrechtsmitteilung erhoben hat oder erhebt. Um diese über die Datenverarbeitung und ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert die BaFin wie folgt:
1. Kontaktadresse der BaFin und des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de
Die/Den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie über die E-Mail-Adresse: datenschutz@bafin.de.
2. Verarbeitungszweck
Erfassung von eingegangenen und veröffentlichten Stimmrechtsmeldungen
Interne Datenbank: Überwachung Einhaltung Meldepflichten
Externe Datenbank: Marktinformation
3. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
§ 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); Art. 6 Abs. 1 lit e) DSGVO; §§ 33, 38 und 39 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) i.V.m. § 12 Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV)
4. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.
Es besteht keine Absicht, die Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
5. Empfänger der Daten
Die Daten werden ausschließlich innerhalb der BaFin verarbeitet.
6. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
10 Jahre
7. Ihre Betroffenenrechte
Grundsätzlich haben betroffene Person das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der für die BaFin zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Eine Einschränkung der vorgenannten Rechte kann sich dadurch ergeben, dass die Datenverarbeitung für die Durchführung oder Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
8. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.
9. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen für die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten
Siehe oben unter 3. Die Angabe personenbezogener Daten in einer Stimmrechtsmitteilung ist verpflichtend. Die Abgabe einer unvollständigen Stimmrechtsmitteilung ist bußgeldbewehrt (§ 120 WpHG).