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Erscheinung:17.07.2018, Stand:geändert am 13.01.2022 | Thema Compliance Informationen zur Datenverarbeitung bei der Meldung von Feststellungen des Abschlussprüfers

Informationen zur Datenverarbeitung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über Sie erhoben hat. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die BaFin wie folgt:

1. Kontaktadresse der BaFin und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie über die E-Mail Datenschutz@bafin.de

2. Verarbeitungszweck

Kenntniserlangung von einer nicht angezeigten Person des Abschlussprüfers/Abschlussprüfergesellschaft

3. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung

Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 4e Abs. 1 Satz 1 FinDAG i.V.m. § 35 Abs. 4 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG)

4. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln

Es besteht keine Absicht Ihre Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

5. Empfänger der Daten

Die Daten werden ausschließlich innerhalb der BaFin verarbeitet.

6. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

10 Jahre

7. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person die Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der für die BaFin zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

8. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

9. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen bei Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

Gesetzliche Pflicht nach § 35 Abs. 4 VAG

Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten kann zur Verzögerung der Bearbeitung der gemeldeten Feststellungen führen.

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