Erscheinung:17.07.2018, Stand:geändert am 13.01.2022 | Thema Compliance Informationen zur Datenverarbeitung bei Inhaberkontrollverfahren
Informationen zur Datenverarbeitung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über Sie erhoben hat. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die BaFin wie folgt:
1. Kontaktadresse der BaFin und des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie über die E-Mail Datenschutz@bafin.de
2. Verarbeitungszweck
Wer beabsichtigt, allein oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an bestimmten, von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen zu erwerben oder zu erhöhen, hat dies der BaFin anzuzeigen, die dann insbesondere die Zuverlässigkeit und finanziellen Solidität der interessierten Erwerber beurteilt.
3. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung
Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 4e Abs.1 Satz 1 FinDAG i.V.m. § 17 Abs. 1 Nummer 1 und 2 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) i.V.m. Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Inhaberkontrollverordnung – InhKontrollV)
4. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Bei den Sie betreffenden personenbezogenen Daten handelt es sich um Daten zu:
Angaben, welche die Prüfung zur Zuverlässigkeit und Eignung ermöglichen.
Dazu zählen bspw. Name, Geburtsdatum und –ort, Anschrift, Kontaktdaten, Angaben zu laufenden oder abgeschlossenen Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit, Angaben zu laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahren und Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, laufende und abgeschlossene aufsichtliche Maßnahmen, sowie Eintragungen in das Gewerbezentralregister.
5. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln
Es besteht keine Absicht Ihre Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
6. Empfänger der Daten
Die Daten werden ausschließlich innerhalb der BaFin verarbeitet.
7. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
10 Jahre ab Ende der Inhaberschaft einer bedeutenden Beteiligung bzw. bei unterbliebenem Erwerb der bedeutenden Beteiligung ab erfolgter Anzeige.
Im Falle der Liquidation des beaufsichtigten Unternehmens ist das Ende der Inhaberschaft einer bedeutenden Beteiligung (= Ausscheiden aus der aufsichtsrechtlich relevanten Funktion) der Zeitpunkt des Endes der Unternehmensbeaufsichtigung.
8. Ihre Betroffenenrechte
Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person die Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der für die BaFin zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
9. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.
10. Quelle der personenbezogenen Daten
Anzeigepflichtige interessierte Erwerber machen Angaben zu weiteren natürlichen Personen. Die Datenquelle ist nicht allgemein zugänglich.
11. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen bei Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten
Gesetzliche Pflicht nach § 17 Abs. 1 Nummer 1 und 2 VAG i.V.m. InhKontrollV.
Sofern Sie die personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, ist der Antrag unvollständig. Nach § 18 Abs. 2 VAG kann die Unvollständigkeit des Antrags zur Untersagung des Erwerbs führen.