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Erscheinung:03.08.2018 | Thema Compliance Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gem. § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz

Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gem. § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über Sie erhoben hat. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die BaFin wie folgt:

1. Kontaktadresse der BaFin und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550

E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelleE-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie über die E-Mail Datenschutz@bafin.de

2. Verarbeitungszweck

Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben der entsprechenden Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen gem. § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

3. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung

§ 32 Abs. 1 KWG

4. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Bei den Sie betreffenden personenbezogenen Daten handelt es sich um Daten zu:
Adressdaten, Kontaktdaten, Lebensläufe, Angaben zur Zuverlässigkeit, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit, Angaben über ausgeübte Mandate, Aufstellung von Geschäftsleiter- und/oder Aufsichtsratstätigkeiten in anderen Unternehmen, Angaben über Angehörigenverhältnisse, Angaben über Geschäftsbeziehungen, Nachweis über die Identität, Angaben über geschäftliche Aktivitäten, Angaben über die Herkunft der Eigen- und Fremdmittel, Angaben über Beteiligungsverhältnisse, Konzernzugehörigkeit sowie über sonstige Einflussmöglichkeiten.

5. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.


Die Daten werden innerhalb der BaFin von den zuständigen Mitarbeitern verarbeitet. Außerdem werden die Daten an die Europäische Zentralbank (EZB), im Rahmen der gemeinsamen Aufsichtstätigkeit, übermittelt.

6. Empfänger der Daten

Die Daten werden innerhalb der BaFin von den zuständigen Mitarbeitern verarbeitet. Außerdem werden die Daten an die Europäische Zentralbank (EZB), im Rahmen der gemeinsamen Aufsichtstätigkeit, übermittelt.

7. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

30 Jahre.

8. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der für die BaFin zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

9. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

10. Quelle der personenbezogenen Daten

Soweit die Angaben nicht vom Ihnen, als Antragssteller, erhoben worden sind, ist die Datenquelle das meldende Institut oder eine vertretungsberechtigte Person.

11. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen für die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

§ 32 Absatz 1 KWG in Verbindung mit § 14 der Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung) in Verbindung mit Vorschriften der Inhaberkontrollverordnung.
Die Angaben gem. § 32 Absatz 1 KWG sind verpflichtend für das Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen. Die Informationen sind zur Bearbeitung des Erlaubnisantrages erforderlich und eine Nichtangabe führt dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann und die Erlaubnis nach § 33 Abs. 2 Satz 3 KWG versagt wird.

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