Erscheinung:05.06.2025 | Thema Versicherungen Angaben in der Einreichung "Beschwerdebericht (EIOPA)"
Nachfolgende Hinweise sind für die Angaben in der Einreichung „Beschwerdebericht (EIOPA)“, welche über das MVP-Portal unter dem Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ zu finden ist, zu berücksichtigen:
- Die Bestandszahlen für die einzelnen Sparten sind in den folgenden Formularen zu finden bzw. wie folgt zu ermitteln.
Lebensversicherung
- F.210.01 ZE0210 SP0010 Va/Vz=Vz 01 - F.210.01 ZE0260 SP0010 Va/Vz=Vz 01
Krankenversicherung
- F.230.01 ZE1210 SP0010 + F.230.01 ZE1230 SP0010
Unfallversicherung
- F.240.01 ZE0080 SP0010 Va/Vz/VG=Vz 03
Haftpflichtversicherung
- F.240.01 ZE0080 SP0010 Va/Vz/VG=Vz 04
Kraftfahrtversicherung
- F.240.01 ZE0080 SP0010 Va/Vz/VG=Va 051 + F.240.01 ZE0080 SP0010 Va/Vz/VG=Va 055
Rechtsschutzversicherung
- F.240.01 ZE0080 SP0010 Va/Vz/VG=Vz 07
Hausratversicherung
- F.240.01 ZE0080 SP0010 Va/Vz/VG=Vz 13
Wohngebäudeversicherung
- F.240.01 ZE0080 SP0010 Va/Vz/VG=Vz 14
- Die Beschwerdequote entspricht dem Quotienten aus der Gesamtzahl der im Kalenderjahr eingegangenen Beschwerden und der oben beschriebenen Bestandszahl.
- Im Abschnitt A Teil 1 sind aufgeschlüsselt nach den angegebenen Versicherungszweigen die im Kalenderjahr eingegangenen und erledigten Beschwerden sowie die am 31.12. des Kalenderjahres noch offenen Beschwerdevorgänge einzutragen.
- Im Abschnitt A Teil 2 sind aufgeschlüsselt nach den angegebenen Versicherungszweigen die Gesamtzahl der Beschwerden einzutragen, die im Kalenderjahr zumindest teilweise für die Beschwerdeführer erfolgreich verlaufen sind, sowie davon die Anzahl der Beschwerden, bei denen es sich um Kulanzleistungen handelte.
- Im Abschnitt B ist die Anzahl der Beschwerden aufgeschlüsselt nach den angegebenen Beschwerdegründen einzutragen.