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Erscheinung:13.11.2017 | Thema Verbraucherschutz ESMA warnt die an Initial Coin Offerings (ICOs) beteiligten Unternehmen, dass einschlägige regulatorische Anforderungen eingehalten werden müssen

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) macht die an ICOs beteiligten Unternehmen auf ihre Verpflichtung aufmerksam, sorgfältig zu prüfen, ob ihre jeweiligen Aktivitäten als regulierte Tätigkeiten anzusehen sind. Diese Erklärung wird gemeinsam mit einer weiteren Erklärung veröffentlicht, die Anleger auf die hohen Risiken von Investitionen in ICOs hinweist.

ESMA hat einen rasanten Zuwachs von ICOs beobachtet, die Kapital für Unternehmen aufnehmen. ESMA ist besorgt, dass an ICOs beteiligte Unternehmen ihre damit verbundenen Aktivitäten ausüben, ohne das einschlägige anwendbare EU-Recht einzuhalten.

ESMA erinnert die an ICOs beteiligten Unternehmen an die sich aus der EU Regulierung ergebenden Pflichten

An ICOs beteiligte Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, ob ihre Aktivitäten als regulierte Tätigkeiten anzusehen sind. Sofern ihre Aktivitäten als regulierte Tätigkeit anzusehen sind, müssen die Unternehmen die einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten. Jede Missachtung der anwendbaren Regeln würde einen Verstoß darstellen.

Je nach Ausgestaltung können ICOs unter Umständen aus dem Anwendungsbereich der bestehenden Regeln und damit auch aus dem regulierten Bereich herausfallen. In den Fällen, in denen Coins und Tokens als Finanzinstrumente anzusehen sind, ist jedoch wahrscheinlich, dass die an ICOs beteiligten Unternehmen regulierte Anlagetätigkeiten betreiben, wie zum Beispiel das Platzieren von, das Handeln mit oder die Beratung zu Finanzinstrumenten oder das Verwalten oder den Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen. Darüber hinaus können sie öffentliche Angebote übertragbarer Wertpapiere darstellen. Die nachfolgend aufgeführten wichtigen EU-Bestimmungen wären dann wahrscheinlich anwendbar.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Folgenden lediglich ein Überblick der wichtigen anwendbaren EU-Bestimmungen dargestellt ist. Damit ist keine abschließende Auflistung aller geltenden Vorschriften oder der darin enthaltenen Anforderungen beabsichtigt. Darüber hinaus können zusätzlich nationale Regeln Anwendung finden.

Die Unternehmen selbst sind verpflichtet, die regulatorischen Vorgaben zu prüfen, die erforderlichen Erlaubnisse einzuholen und die anwendbaren rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.

Prospektrichtlinie

Die Prospektrichtlinie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen, die in der EU Kapital aufnehmen, Anlegern angemessene Informationen zur Verfügung stellen. Die Richtlinie verlangt die Veröffentlichung eines Prospekts vor einem öffentlichen Angebot übertragbarer Wertpapiere oder der Zulassung solcher Wertpapiere an einem geregelten Markt, welcher in einem Mitgliedstaat gelegen ist oder betrieben wird, es sei denn, bestimmte Ausnahmen oder Befreiungen sind einschlägig. Die Prospektrichtlinie sieht insbesondere vor, dass ein Prospekt die notwendigen Informationen enthalten muss, die für einen Anleger wesentlich sind, um eine fundierte Beurteilung der Fakten zu ermöglichen. Diese Informationen müssen in leicht zu analysierender und verständlicher Form veröffentlicht werden. Die Prospektrichtlinie schreibt nicht ausdrücklich vor, wer den Prospekt zu erstellen hat, verlangt aber, dass die für die Informationen Verantwortung übernehmende Partei (d. h. mindestens der Emittent, der Anbieter, die Partei, die die Zulassung zum Handel beantragt oder der Garantiegeber) im Prospekt genannt wird. Je nach Ausgestaltung des ICO könnten Coins und Tokens ggf. die Definitionsmerkmale eines übertragbaren Wertpapiers erfüllen, was die Veröffentlichung eines Prospekts erfordern kann, welcher zuvor zur Billigung einer zuständigen Behörde vorgelegt werden muss.

Finanzmarktrichtlinie

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zielt darauf ab, einen einheitlichen Markt für Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten zu erschaffen und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumenten sicherzustellen. Ein Unternehmen, welches Wertpapierdienstleistungen/Anlagetätigkeiten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten im Sinne der MiFID anbietet, muss die MiFID-Anforderungen einhalten. Im Falle von ICOs, in denen ein Coin oder Token als Finanzinstrument anzusehen ist, umfasst der Vorgang, mit dem ein Coin oder Token erzeugt, vertrieben oder gehandelt wird, wahrscheinlich MiFID - relevante Dienstleistungen oder Anlagetätigkeiten, wie z.B. das Platzieren von, den Handel mit oder die Beratung zu Finanzinstrumenten. Die in der MiFID geregelten Organisationsanforderungen, Wohlverhaltenspflichten und Transparenzanforderungen würden dann Anwendung finden, was in einigen Fällen davon abhängt, welche Dienstleistungen erbracht werden.

Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds

Die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM Richtlinie) legt die Regeln für die Erlaubnis, den laufenden Betrieb und die Transparenz der Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs) fest, welche alternative Investmentfonds (AIFs) in der EU verwalten und/oder vertreiben. Je nach Ausgestaltung kann eine ICO-Ausgestaltung als AIF eingestuft werden, soweit diese dazu verwendet wird, von einer Vielzahl von Anlegern Kapital aufzunehmen, um dieses im Einklang mit einer festgelegten Anlagestrategie anzulegen. An ICOs beteiligte Unternehmen können daher verpflichtet sein, die Regeln der AIFM Richtlinie einzuhalten. Die AIFM Richtlinie enthält insbesondere Kapitalanforderungen, operationelle Regeln und Organisationspflichten sowie Transparenzanforderungen.

Vierte Geldwäsche-Richtlinie

Die Vierte Geldwäsche-Richtlinie verbietet Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie ist auf Unternehmen einschließlich Kreditinstitute und Finanzinstitutionen anwendbar, wobei der letztere Begriff MiFID-Wertpapierfirmen, Organismen für gemeinsame Anlagen, die ihre Beteiligungen oder Anteile vertreiben, sowie Unternehmen umfasst, die bestimmte, von Kreditinstituten angebotene Dienstleistungen erbringen, ohne selbst Kreditinstitute zu sein.

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, die erforderliche Sorgfalt gegenüber Kunden walten zu lassen sowie über angemessene Vorkehrungen zur Aufbewahrung von Unterlagen und andere interne Vorkehrungen zu verfügen. Unternehmen sind verpflichtet, jede verdächtige Transaktion zu melden und im Rahmen jeglicher Untersuchungen seitens der relevanten staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten.

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