BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:08.05.2018, Stand:geändert am 05.06.2020 ESMA-Q&As: Unverbindliche Übersetzungen

Für ausgewählte Themen bietet die BaFin als Service unverbindliche Übersetzungen der Q&As an.

Die nachfolgenden Übersetzungen sind unverbindlich. Verbindlich ist nur die offizielle englische Originalversion der jeweiligen Q&A. Jegliche Abweichungen, die sich durch die Übersetzung aus der offiziellen englischen Originalversion der jeweiligen Q&As ergeben, sind nicht bindend und haben keine rechtlichen Folgen für die Einhaltung oder Anwendbarkeit der Q&As.

Für folgende Q&As der ESMA liegen Übersetzungen vor:

Fragen und Antworten im Bereich Investmentfonds - AIFMD und UCITS
Fragen und Antworten zur Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-LeerverkaufsVO)
Fragen und Antworten zu den Themenbereichen Anlegerschutz und Vermittler in MiFID II und MiFIR
Fragen und Antworten zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback