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Erscheinung:10.10.2017 | Thema Solvabilität Hinweise zur Akkumulierung kleinerer Änderungen in internen Modellen – Ergänzung des Rundschreibens 4/2017

In dem Rundschreiben 4/2017 „Hinweise zu Änderungen am internen Modell von VU unter Aufsicht der BaFin“ werden u.a. die Abgrenzung größerer von kleineren Modelländerungen sowie die Akkumulierung von kleineren Modelländerungen behandelt. Das Rundschreiben ist am 27.04.2017 veröffentlicht worden. Die vorliegenden Hinweise ergänzen das Rundschreiben.

1. Hintergrund

Wie bereits in den Abschnitten II und IV dargelegt, sind Kombinationen kleinerer Modelländerungen im internen Modell als größere Modelländerungen zu betrachten und die entsprechenden Kriterien sind in den internen Leitlinien für Modelländerungen des VUs festzulegen. Zur Kombination bzw. Akkumulierung von kleineren Modelländerungen sind regelmäßig u.a. folgende Fragestellungen relevant:

a. Sind Änderungen formal als eine oder mehrere Modelländerungen zu betrachten?

In vielen Fällen ist es aus inhaltlicher und formaler (interne Leitlinien für Modelländerungen) Sicht zulässig, Modelländerungen entweder als mehrere Modelländerungen oder als eng verbundene Teile einer einzigen Modelländerung zu klassifizieren. Für beide Möglichkeiten gibt es häufig gute Argumente. Abhängig von dieser Zählweise (und der anschließenden Summation der quantitativen Auswirkungen der Modelländerungen) können unterschiedliche quantitative Gesamtauswirkungen der Modelländerungen entstehen. Diese können dann beeinflussen, ob die Kombination kleinerer Modelländerungen eine größere Modelländerung darstellt.

Die Differenzierung erfordert in einigen Fällen besondere Aufmerksamkeit, so z.B. in den folgenden:

  • Eine Aufteilung führt dazu, dass eine eigentlich größere Modelländerung zu mehreren kleineren wird.
  • Aus der Kombination mehrerer kleinerer Modelländerungen resultiert eine größere Modelländerung, deren quantitative Auswirkung geringer ist als die Summe der Auswirkungen der mehreren kleineren Modelländerungen, etwa wenn die einzelnen Modelländerungen gegenläufige Effekte haben.

b. Sind alle kleineren Modelländerungen formal zu kombinieren oder können/müssen nur bestimmte Modelländerungen kombiniert werden (etwa thematisch, z.B. nach Risikokategorien), und über welchen Zeitraum sind kleinere Modelländerungen zu kombinieren?

Zum Zeitraum

Der Zeitraum, für den eine Kombination kleinerer Modelländerungen (egal ob alle oder thematisch gruppiert, s.u.) in Frage kommt, ist unter Berücksichtigung der Zyklen, in denen das Modell geändert (weiterentwickelt) wird, angemessen zu wählen. Auch hier gibt es Fälle, die eine genauere Betrachtung erfordern, wie z.B.

  • Ein zu langer Zeitraum führt dazu, dass die Bedingungen für das Auslösen einer größeren Modelländerung durch Kombination kleinerer Modelländerungen früher oder später in jedem Fall erfüllt werden, sodass das VU letztlich sämtliche kleinere Modelländerungen zur Genehmigung einreichen müsste. Dies steht im Widerspruch zum grundsätzlichen Konzept kleinerer Modelländerungen, deren Sinn es ist, i.d.R. nicht genehmigt werden zu müssen und ist damit zu vermeiden.
  • Ein zu langer Zeitraum kann auch dazu führen, dass eine kleinere Modelländerung nach Jahren ihrer Implementierung (und Anzeige) und damit ihrer Verwendung im internen Modell zu genehmigen ist. Dieser Fall tritt in einem sehr stabilen internen Modell (d.h. keine Anträge auf größere Modelländerungen oder Modellerweiterungen) dann auf, wenn eine interne Leitlinie für Modelländerungen die Kombination kleinerer Modelländerungen bis zum Schwellenwert zur größeren Modelländerung vorsieht. Eine solche Situation ist ebenfalls zu vermeiden.
  • Umgekehrt kann ein zu kurzer Zeitraum ebenfalls unangemessen sein. So kann es aufsichtlich angezeigt sein, kleinere Modelländerungen zu kombinieren, die nicht in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen, etwa wenn innerhalb von zwei Quartalen mehrere thematisch verwandte kleinere Modelländerungen (z.B. in der gleichen Risikosubkategorie) durchgeführt werden. Regelungen in den internen Leitlinien für Modelländerungen, die dem im Wege stehen, etwa die ausnahmslose Begrenzung der Kombination kleinerer Modelländerungen auf ein Kalenderjahr, sind ebenfalls zu vermeiden.

Zur thematischen Gruppierung

Aus inhaltlicher Sicht ist eine thematische Gruppierung von Modelländerungen angemessen.

  • Bspw. ist die Kombination einer Modelländerung zur Einführung einer neuen Klasse von Schadenhöhenverteilungen bei der Modellierung versicherungstechnischer Risiken mit einer Modelländerung zur Einführung eines neuen Cyberrisk-Szenarios zur Modellierung operationeller Risiken nicht sinnvoll. Zudem würde die Kombination aller Änderungen über einen gewissen Zeitraum in einem Modell mit vielen kleineren Modelländerungen auch formal wieder zu o.g. Effekten führen.
  • Andererseits können strikte Vorgaben, etwa, dass kleinere Modelländerungen nur innerhalb einer Risikokategorie zu kombinieren sind, ebenfalls zu unerwünschten Effekten führen. Falls beispielsweise die Modellierung von Kreditrisiken angepasst wird, sind dabei sowohl Kapitalanlagen (formal in der Risikokategorie Kreditrisiken) als auch Kreditversicherungsbestände (formal in der Risikokategorie versicherungstechnische Risiken) betroffen. Daher wäre, falls die Änderung nicht ohnehin als eine einzige Modelländerung gezählt wird, eine Kombination dieser Modelländerungen angemessen.

    c. Sind quantitative Auswirkungen formal nur für das (Solo )VU zu bestimmen oder müssen Auswirkungen auch auf Ebene von Risikokategorien, Risikofaktoren, etc. bestimmt und dann (betragsmäßig) addiert werden?


  • Denkbar ist beispielsweise, quantitative Auswirkungen nur auf Ebene der Solvenzkapitalanforderungen (des jeweiligen VU) zu bestimmen. Möglich ist aber auch die Bestimmung auf anderen „Ebenen“, etwa Geschäftseinheiten (mit Blick auf den Verwendungstest), Risikokategorien, Risikofaktoren oder Lines of Business, mit anschließender Summation der quantitativen Auswirkungen z.B. pro Risikofaktor oder Line of Business. Je nachdem, auf welcher „Ebene“ die quantitativen Auswirkungen bestimmt und dann summiert werden, können sich sehr unterschiedliche quantitative Auswirkungen ergeben, die dann beeinflussen, ob die Kombination kleinerer Modelländerungen eine größere Modelländerung darstellt.


2. Auswirkungen auf die internen Leitlinien für Modelländerungen


Die BaFin erwartet, dass die VU in ihren internen Leitlinien für Modelländerungen die Grundsätze im Vorgehen zu den unter 1. genannten Aspekten adressieren sowie die inhaltlichen Regelungen mit der BaFin abstimmen. Vor dem Hintergrund der unter 1. geschilderten Fälle, sollen die internen Leitlinien für Modelländerungen dabei vorsehen, dass das VU für jede kleinere Modelländerung darlegt bzw. begründet,

a. warum diese Modelländerung weder in mehrere aufzuteilen, noch mit anderen Modelländerungen zusammenzulegen ist;
b. mit welchen anderen Modelländerungen eines angemessenen zurückliegenden Zeitraumes die kleinere Modelländerung in Zusammenhang steht oder nicht und warum diese Modelländerung mit anderen Modelländerungen zu kombinieren ist oder nicht;
c. wie (Ebene im Modell, Aggregation) für diese Modelländerung quantitative Auswirkungen bestimmt wurden und warum.

3. Auswirkungen auf die vierteljährlichen Meldungen

Die BaFin erwartet, dass die unter 2. genannten Darlegungen und Begründungen im Rahmen der vierteljährlichen Meldungen erfolgen. Dabei

a. reicht eine entsprechende einfache Aussage pro kleinerer Modelländerung für den Fall aus, dass die Sachlage eindeutig ist – etwa weil für die weit überwiegende Zahl der kleineren Modelländerungen thematisch keine Verwandtschaft besteht. Beispielsweise genügt bei eindeutiger Sachlage die Aussage, dass die Modelländerung Nummer 25 mit 27 der anderen 29 Modelländerungen der letzten 12 Monate offensichtlich nicht in Zusammenhang steht; ergänzt um eine etwas ausführlichere Begründung für die verbleibenden 2 Modelländerungen, zu denen sie zwar in Zusammenhang steht, warum sie jedoch nicht mit diesen zu kombinieren ist. Damit sollte das Problem, dass durch eine Überprüfung auf Kombination "jeder kleineren Modelländerung mit jeder anderen Modelländerung" überbordender Aufwand entsteht, nicht auftreten.

b. sind die gemeinsamen Auswirkungen thematisch eng zusammenhängender kleinerer Modelländerungen auch dann zu ermitteln, wenn zwischen diesen eine Modellgenehmigung einer größeren Modelländerung liegt (und damit in der Regel keine formale Kombination mit der Folge eines Antrags auf größere Modelländerung mehr möglich ist).

Für weitere Fragen wenden sich die VU an ihren zuständigen Kontakt in der BaFin.

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