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Erscheinung:28.07.2017 | Thema Solvabilität Jahreszahlen nach Einführung von Solvency II: Erkenntnisse aus dem Berichtswesen nach Sparten

Die Versicherungsunternehmen haben im Mai 2017 erstmals Jahreszahlen vorgelegt. Dabei haben alle berichtspflichtigen Unternehmen ihre Daten der BaFin zugeleitet. Die Solvabilitäts- und Finanzberichte (Solvency and Financial Condition Report - SFCR) wurden ebenfalls veröffentlicht bzw. an die BaFin übermittelt.

Neben diesen Berichtspflichten der Unternehmen wird auch die BaFin ihrerseits ihren Berichtspflichten nachkommen und die ersten Unternehmenskennzahlen für Solounternehmen bis zum 22. August 2017 und für Unternehmensgruppen bis zum 3. Oktober 2017 veröffentlichen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Erkenntnisse aus dem narrativen Teil der SFCR und aus der quantitativen Berichterstattung gegenüber der BaFin dargestellt. Der quantitative Teil ist nach Sparten getrennt.

Narratives Berichtswesen

SFCR

Die Veröffentlichungen durch die Versicherungsunternehmen sind fristgerecht erfolgt. Dabei ist der SFCR auf die Webseite des jeweiligen Unternehmens einzustellen und dann sofort an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln. Die Vorlage der SFCRs bei der BaFin im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte dabei nicht immer so zeitnah wie vorgesehen. Bei der Erstellung des SFCR sind insbesondere die in den Artikeln 292 bis 297 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/35 (DVO) festgelegten diversen Pflichtangaben von den Versicherungsunternehmen zu beachten. Darüber hinaus sind noch Klarstellungen über den Umfang der Angaben durch EIOPA und die BaFin zu berücksichtigen.

Die Qualität der Berichte ist im Großen und Ganzen für den ersten Durchgang eines völlig neuen Berichtsformats positiv zu beurteilen. Wie nicht anders zu erwarten, gibt es allerdings auch Verbesserungspotential. Die BaFin wird zunächst nach intensiver Auswertung aller Berichte die Bereiche, in denen bei einer größeren Zahl von Unternehmen Schwächen bei der Berichterstattung vorliegen, identifizieren. Zudem plant die BaFin durch die Veröffentlichung weiterer Konkretisierungen der Anforderungen in diesen Bereichen zu einer weiteren Stärkung der Transparenz der SFCR beizutragen.

Zur Sicherstellung der Transparenz und Vergleichbarkeit unterliegt der narrative Berichtsteil strikten formalen Gliederungsanforderungen. Auch was im Einzelnen berichtet werden muss, ist weitgehend verbindlich vorgeschrieben. Während die Gliederungsanforderungen regelmäßig eingehalten wurden, gab es beim Umfang und der Detailtiefe der Angaben doch Defizite. So fehlten manchmal, wenn auf mehrere Punkte einzugehen war, Angaben zu einzelnen dieser Punkte. Z. B. mangelte es bei den Angaben zu den Grundsätzen der Vergütungspolitik an einer Erläuterung der relativen Bedeutung fester und variabler Vergütungsbestandteile oder bei den Angaben zur Struktur, Höhe und Qualität der Eigenmittelbestandteile wurde nicht näher auf den wichtigen Bestandteil Ausgleichsrücklage eingegangen. Außerdem wurden zum Teil weitere Spezifizierungen und Hinweise zum Umfang und der erwarteten Detailtiefe der Darstellung durch EIOPA oder die BaFin nicht ausreichend berücksichtigt. Die Angaben waren deshalb nicht umfassend genug – z. B. was Ausführungen zu Bewertungsunterschieden, Stresstests oder Ressourcen der Schlüsselfunktionen betrifft - oder gingen nicht hinreichend konkret auf die unternehmensindividuellen Umstände ein. Insbesondere bei den Angaben zum Governance-System beschränkte sich die Darstellung häufig darauf, eine Beschreibung zu liefern, die sich in einer Wiedergabe der prinzipienorientierten gesetzlichen Anforderungen erschöpft. Wie das Unternehmen diese Prinzipien konkret mit Leben füllt, blieb unerwähnt. Eine qualitative Beurteilung des Unternehmens oder ein Vergleich verschiedener Unternehmen wird dadurch erschwert. Dies lässt sich auch nicht immer als Ausfluss des Proportionalitätsgrundsatzes rechtfertigen. Von einigen Unternehmen wird daher künftig deutlich mehr Substanz erwartet werden.

Zum Teil werden Unternehmen außerdem für kommende SFCRs ihre Transparenz verbessern müssen:

Die Unternehmen sind teilweise zu stark dem Wortlaut der Anforderungen verhaftet, obwohl der Transparenzgedanke sowie Sinn und Zweck der konkreten Informationspflicht für weitergehende Angaben durch die Unternehmen sprechen. Beispielsweise ist zu beobachten, dass Angaben isoliert angegeben werden, anstatt alle relevanten Informationen adressatengerecht im Gesamtzusammenhang darzustellen. Die Einordnung der Angaben wird dadurch erschwert. Generell soll bereits der Textteil ein Gesamtbild vermitteln, ohne dass der Leser eigene Analysen anhand der quantitativen Anhänge durchführen muss. In Bezug auf quantitative Informationen, zu denen dem SFCR in den Anlagen ein Formular mit Zahlenangaben beizufügen ist (wie etwa in Bezug auf die Auswirkungen von Übergangsmaßnahmen), ist es wenig aussagekräftig im narrativen Berichtsteil weitgehend auf die erforderlichen Erläuterungen zu verzichten und lediglich auf den Anhang zu verweisen. Angemessen wäre es, die Anhang-Angaben im Fließtext aufzugreifen und zu erläutern.

Mit der Verständlichkeit der Texte ist die BaFin grundsätzlich zufrieden. Eine Anforderung an den SFCR ist es, die Informationen in einer Art und Weise darzustellen, in der sie auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne Hintergrundwissen zugänglich sind. Die Mehrheit der Unternehmen hat angemessene Anstrengungen unternommen, diese nicht einfache Aufgabe zu bewältigen. Die BaFin wird die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Anstrengungen fortzusetzen. Unrichtige oder potentiell missverständliche Informationen wurden nur in geringem Umfang identifiziert. Verweise auf externe Dokumente, die unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, aber einen Mehraufwand für den Leser bedeuten, spielen nur eine geringe Rolle.

Im SFCR sind zu fünf Bereichen Informationen zu liefern (Geschäftstätigkeit und Leistung, Governance-System, Risikoprofil, Bewertung für Solvabilitätszwecke und Kapitalmanagement). Die Unternehmen müssen darüber hinaus prüfen, ob aus Sicht der Adressaten des SFCR weitere nicht explizit aufgelistete wesentliche Informationen zu dem jeweiligen Bereich vorhanden sind. Dabei ist die Perspektive der Leser des SFCR einzunehmen und zu entscheiden, ob diese Informationen von den Lesern benötigt werden. Die Zurückhaltung der Unternehmen bei diesen „Sonstigen Angaben“ ist auffällig. Hier wird eine weitere genauere Analyse der SFCRs Aufschluss geben.

Bei denjenigen Unternehmen, die in der DVO geforderte Informationen nicht geliefert oder sich an vor dem 1. Januar 2017 dazu veröffentlichte Hinweise von EIOPA oder der BaFin nicht gehalten haben, kann es beim SFCR Ergänzungs- bzw. Anpassungsbedarf geben. Die BaFin ist bereits auf Unternehmen zugegangen und wird noch auf weitere zugehen. Sonstige Schwächen werden von den Unternehmen beim nächsten SFCR abzustellen sein.

Quantitatives Berichtswesen

Lebensversicherer

Alle 84 unter Aufsicht der BaFin stehenden Lebensversicherer fielen zum Stichtag 31. Dezember 2016 unter Solvency II. Für die Berechnung des SCR haben 73 Lebensversicherer die Standardformel und elf Unternehmen ein (partielles) internes Modell verwendet. Unternehmensspezifische Parameter wurden von keinem Unternehmen genutzt.

Von den 84 Lebensversicherern wendeten 47 die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG und die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG an. 13 Lebensversicherer nutzten ausschließlich die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen, während acht Unternehmen als einzige Maßnahme die Volatilitätsanpassung anwendeten. Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG wurde von einem Unternehmen in Kombination mit der Volatilitätsanpassung angewendet. In Summe wendeten somit 56 Lebensversicherer die Volatilitätsanpassung, 60 Lebensversicherer die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen und ein Lebensversicherer die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze an.

SCR- und MCR-Bedeckung

Zum 31. Dezember 2016 konnten alle 84 Lebensversicherungsunternehmen eine den Anforderungen entsprechende SCR-Bedeckung nachweisen. Die SCR-Quote der Branche (anrechenbare Eigenmittel der Branche im Verhältnis zum SCR der Branche) belief sich auf 344 %, wobei der Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 283 % u.a. auf die leichte Erholung des Zinsniveaus, den Anstieg der Aktienmärkte und die Reduzierung der Spreads zurückzuführen war. Die höchste SCR-Bedeckung lag bei 3.560 %, während das Minimum 117 % betrug. Der Median belief sich auf 330 %. Die SCR-Bedeckung der Lebensversicherungsunternehmen, die ein (partielles) internes Model nutzten, lag im Durchschnitt bei 338 %.

Bei 13 Unternehmen war für die Bedeckung der SCR-Anforderungen die Anwendung von Übergangsmaßnahmen notwendig. Die Kapitallücke summiert sich zum 31. Dezember 2016 auf 1,56 Mrd. Euro. Die SCR-Bedeckung der Branche lag ohne Anwendung der Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen bzw. für risikofreie Zinssätze bei 207 %. Bei den Unternehmen, welche eine Übergangsmaßnahme nutzten, war eine durchschnittliche Veränderung der SCR-Bedeckung um 235 Prozentpunkte zu beobachten. Auch hier war eine große Spannweite innerhalb der Branche zu beobachten, wobei die minimale Auswirkung der Übergangsmaßnahmen bei 30 Prozentpunkten lag.

Bleibt neben den Übergangsmaßnahmen auch die Volatilitätsanpassung unberücksichtigt, ergab sich für die Branche eine SCR-Bedeckung von 165 % im Durchschnitt bzw. von 155 % im Median. Bei den Unternehmen, welche die Volatilitätsanpassung nutzten, war eine durchschnittliche Veränderung der SCR-Bedeckung um 34 Prozentpunkte zu beobachten. Bei einem Unternehmen wirkte sich die Anwendung der Volatilitätsanpassung infolge des betriebenen Geschäfts zum Stichtag leicht negativ auf die SCR-Bedeckung aus.

Die Bedeckung der Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement - MCR) der Branche lag zum 31. Dezember 2016 bei 795 %, wobei hier eine Spannweite von 103 % bis 3.682 % zu beobachten war. Der Median lag bei 820 %. Die MCR-Bedeckung der Lebensversicherungsunternehmen, die ein (partielles) internes Modell nutzen, lag im Durchschnitt bei 753 %. Bei zwei Unternehmen überstiegen aufgrund des betriebenen Geschäftsmodells bzw. des zum Stichtag nicht vorhandenen Versicherungsbestandes die MCR-Anforderungen die SCR-Anforderungen. Bei neun Unternehmen war für die Bedeckung der MCR-Anforderungen die Anwendung von Übergangsmaßnahmen notwendig. Ohne die Anwendung der Übergangsmaßnahmen lag die MCR-Bedeckung der Branche bei 471 %. Die Kapitallücke zur Einhaltung der MCR-Bedeckung ohne die Berücksichtigung der Übergangsmaßnahmen summierte sich auf 0,18 Mrd. Euro. Bleibt neben den Übergangsmaßnahmen auch die Volatilitätsanpassung unberücksichtigt, ergab sich für die Branche eine MCR-Bedeckung von 398 %.

Die Quoten der einzelnen Versicherungsunternehmen schwanken im Zeitverlauf sehr stark. Die maximale Verbesserung bzw. Verschlechterung der SCR-Bedeckung gegenüber dem Vorjahr lag bei einzelnen Unternehmen bei rund 300 Prozentpunkten. Dies veranschaulicht die hohe Volatilität unter Solvency II, mit welcher Unternehmen und Aufsicht, aber auch die Öffentlichkeit adäquat umzugehen haben.

Im Berichtsjahr mussten 29 Lebensversicherungsunternehmen einen Maßnahmenplan vorlegen, da sie ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen zumindest zwischenzeitlich keine ausreichende SCR-Bedeckung sicherstellen konnten. Die BaFin steht mit diesen Unternehmen in engem Kontakt, um die dauerhafte Einhaltung des SCR spätestens nach Ende des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2031 zu gewährleisten.

Aufgrund der zwischenzeitlichen Verschärfung des Niedrigzinsumfelds im Verlauf des Geschäftsjahres 2016 hat sich die Situation eines Unternehmens vorübergehend so entwickelt, dass es der BaFin sowohl einen Sanierungsplan nach § 134 VAG als auch einen Finanzierungsplan nach § 135 VAG vorlegen musste. Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte das Unternehmen zeitnah wieder die Anforderungen erfüllen.

SCR und MCR

Das SCR ist gegenüber dem Vorjahr für die unter Aufsicht der BaFin stehenden Lebensversicherungsunternehmen von 38,4 Mrd. Euro auf 35,1 Mrd. Euro zurückgegangen. Ebenso ist das MCR von 15,5 Mrd. Euro im Vorjahr auf 14,7 Mrd. Euro gesunken. Abbildung 1 veranschaulicht die durchschnittliche Zusammensetzung des SCR für die Anwender der Standardformel, welche fast zwei Drittel des vorgenannten SCR ausmachten. Demnach waren 76 % der Kapitalanforderungen (Nachfolgende Prozentsätze wurden im Verhältnis zum Brutto-Basis-SCR gemessen) – ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten – auf Marktrisiken zurückzuführen. Ein wesentlicher Anteil des SCR entfiel außerdem auf versicherungstechnische Risiken Leben (29 %) und Kranken1 (21 %). Dahingegen waren Gegenparteiausfallrisiken (2 %) eher von untergeordneter Bedeutung. Die genannten Prozentsätze sind in der Summe größer als 100 %, weil in ihnen Diversifikationseffekte, die sich reduzierend auf das Brutto-Basis-SCR auswirkten, noch nicht berücksichtigt sind. Diese beliefen sich auf 28 %. Ausgehend vom Brutto-Basis-SCR wird unter Berücksichtigung weiterer Größen das zu bedeckende SCR berechnet. Hier hatten die verlustabsorbierende Wirkung der versicherungstechnischen Rückstellung (65 %) und die verlustabsorbierende Wirkung der latenten Steuern (9 %) einen mindernden bzw. das operationelle Risiko (3 %) einen leicht erhöhenden Effekt.

Zerlegung des SCR in der Lebensversicherung anhand der Anwender der Standardformel (31. Dezember 2016)

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 1: Zerlegung des SCR in der Lebensversicherung anhand der Anwender der Standardformel (31. Dezember 2016); Quelle: BaFin

Die Marktrisiken hatten bei Anwendern der Standardformel mit Abstand die größte Bedeutung bei der Berechnung des SCR. Eine tiefere Betrachtung des Marktrisikos zeigt, dass 59 % der Netto-SCR-Anforderungen des Marktrisikos – ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten und die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen – auf Spread-Risiken zurückzuführen waren. Ein wesentlicher Anteil des Risikos entfiel außerdem auf Aktienrisiken (36 %), Zinsänderungsrisiken (27 %, insbesondere auf das Risiko aus einem Zinsrückgang) und Immobilienrisiken (12 %). Dahingegen waren Währungsrisiken (6 %) und Konzentrationsrisiken (1 %) von geringerer Bedeutung. Die genannten Prozentsätze sind in der Summe größer als 100 %, weil in ihnen Diversifikationseffekte, die sich reduzierend auf das Risiko auswirkten, noch unberücksichtigt sind.

Die auf das SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel sind gegenüber dem Vorjahr von 108,8 Mrd. Euro auf 120,6 Mrd. Euro angestiegen, wovon 98 % auf die Basiseigenmittel und 2 % auf die ergänzenden Eigenmittel entfielen. 96 % der anrechnungsfähigen Eigenmittel waren der höchsten Eigenmittelklasse (Tier 1) zuzurechnen, der verbleibende Betrag entfiel ganz überwiegend auf die zweithöchste Eigenmittelklasse (Tier 2). Im Branchendurchschnitt setzten sich die Basiseigenmittel zu 64 % aus der sog. Ausgleichsrücklage und zu 29 % aus dem Überschussfonds zusammen. Weitere nennenswerte Bestandteile zum Betrachtungsstichtag waren das Grundkapital inkl. Emissionsagio (4 %) sowie nachrangige Verbindlichkeiten (3 %). Die Zusammensetzung ist in der Abbildung 2 dargestellt.

Die Lebensversicherungsunternehmen, die ein (partielles) internes Modell anwendeten, verfügten zum Stichtag über anrechnungsfähige Eigenmittel in Höhe von 41,5 Mrd. Euro, was 34 % der gesamten anrechenbaren Eigenmittel der Branche entsprach. Der Anteil von Tier 1 betrug 97 %. Die Basiseigenmittel setzten sich zu 56 % aus der sog. Ausgleichsrücklage und zu 37 % aus dem Überschussfonds zusammen. Weitere nennenswerte Bestandteile waren ebenfalls das Grundkapital inkl. Emissionsagio (4 %) sowie nachrangige Verbindlichkeiten (3 %).

Zusammensetzung der Basiseigenmittel über die Lebensversicherer

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 2: Zusammensetzung der Basiseigenmittel über die Lebensversicherer; Quelle: BaFin

Zusammensetzung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Vermögenswerte der Lebensversicherungsunternehmen zu Marktwerten auf ein Volumen von 1.163 Mrd. Euro. Der überwiegende Teil hiervon entfiel mit 1.024 Mrd. Euro auf die Kapitalanlagen (ohne fondsgebundene Lebensversicherungen). Von den Kapitalanlagen entfielen wiederum etwa die Hälfte auf Anleihen, insbesondere auf Unternehmensanleihen einschließlich Schuldverschreibungen und Pfandbriefen (30%), sowie Staatsanleihen (19 %). Aktien und Anteile an verbundenen Unternehmen (inkl. Beteiligungen) machten 28 % der Kapitalanlagen aus, darunter auch Investmentfonds, die die Voraussetzung einer Beteiligung nach Solvency II erfüllen. Ein wesentlicher Teil der Kapitalanlagen entfiel außerdem auf Darlehen und Hypotheken (8 %) sowie auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), also Investmentfonds nach der OGAW-Richtlinie oder ein alternativer Investmentfonds (AIF) (10 %). Die Zusammensetzung der Kapitalanlage in der deutschen Lebensversicherung kann der Abbildung 3 entnommen werden. Die Kapitalanlagen der Fondsgebundenen Lebensversicherung beliefen sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 auf 100 Mrd . Euro. Die verbleibenden 39 Mrd. Euro der Vermögenswerte entfielen vor allem auf Forderungen, latente Steueransprüche und einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen.

Die Verbindlichkeiten beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.049 Mrd. Euro. Hiervon entfielen 864 Mrd. Euro (82 %) auf die versicherungstechnischen Rückstellungen (ohne fondsgebundene Lebensversicherungen), wobei die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung von untergeordneter Bedeutung waren. Die versicherungstechnischen Rückstellungen der Fondsgebundenen Lebensversicherung beliefen sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 auf 107 Mrd.2 Euro. Die verbleibenden 78 Mrd. Euro der Verbindlichkeiten entfielen vor allem auf Depotverbindlichkeiten, latente Steuerschulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten. Insgesamt übersteigen die Vermögenswerte die Verbindlichkeiten um 113,2 Mrd. Euro.

Zusammensetzung der Kapitalanlagen über die Lebensversicherer in % (31. Dezember 2016)

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 3: Zusammensetzung der Kapitalanlagen über die Lebensversicherer in % (31. Dezember 2016) ; Quelle: BaFin

Schaden- und Unfallversicherer

Von insgesamt 200 Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen fielen zum Stichtag 31. Dezember 2016 175 unter Solvency II – Aufsicht. Dies entspricht 88 %. 160 Schaden- und Unfallversicherer haben für die Berechnung des SCR die Standardformel verwendet. Dies entspricht rund 91 % aller berichtspflichtigen Schaden- und Unfallversicherer unter Solvency II. Sechs Versicherungsunternehmen berechneten das SCR anhand eines internen Modells und neun Versicherungsunternehmen auf der Grundlage eines partiellen internen Modells. Von der gesetzlichen Möglichkeit, unternehmensspezifische Parameter in die Berechnung des SCR einfließen zu lassen, machten sieben Versicherer Gebrauch. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Rechtsschutzversicherer.

SCR- und MCR-Bedeckung

Zum 31. Dezember 2016 konnten alle 175 Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen eine ausreichende SCR-Bedeckung nachweisen. Die SCR-Quote der Branche belief sich auf rund 286 %. Der Median der SCR-Bedeckung betrug zum 31. Dezember 2016 229 %. Der höchste Bedeckungswert lag bei 742 % und der niedrigste bei 109 %. Vier Versicherungsunternehmen wiesen eine SCR-Bedeckung unter 125 % auf. Die MCR-Quote lag im Bereich Schaden-/Unfallversicherungen bei rund 844 %.

Die SCR-Bedeckung der Versicherungsunternehmen, die ein partielles internes Model nutzen, betrug hingegen durchschnittlich 202 % und der Median lag bei 263 %. Der höchste Bedeckungswert des SCR lag in dieser Gruppe bei 335 %, der niedrigste bei 144 %.

Die Bedeckung der sechs Versicherungsunternehmen, die ein internes Modell nutzen, lag im Durchschnitt bei 235 % und der Median bei 315 %. Der höchste Bedeckungswert lag bei 527 % und der niedrigste bei 174 %.

SCR und MCR

Das SCR der Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen betrug 2016 36,0 Mrd. Euro. Davon entfielen 9 % auf das SCR, welches durch ein partielles internes Model berechnet wurde und 16 % auf das SCR, dass im Rahmen eines internen Modells ermittelt wurde. Das MCR der gesamten Branche belief sich auf 12,0 Mrd. Euro.

Zerlegung des SCR in der Schaden-/Unfallversicherung

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 4: Zerlegung des SCR in der Schaden-/Unfallversicherung; Quelle: BaFin

Die mit Abstand bedeutendsten Risikotreiber im Bereich Schaden-/Unfallversicherungen waren das Marktrisiko sowie das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben. Diese machten 62 % bzw. 53 % der Basissolvabilitätskapitalanforderung (Basic Solvency Capital Requirement - BSCR) aus. Von deutlich untergeordneter Bedeutung war das versicherungstechnische Risiko Kranken (7 %) und das Gegenparteiausfallrisiko (4 %). Der die Kapitalanforderungen mindernde Diversifikationseffekt betrug 26 % und die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern betrug 20 % am BSCR.

Von dem gesamten versicherungstechnischen Risiko Nicht-Leben der Versicherungsunternehmen (vor Diversifikationseffekte), die die Standardformel nutzen, betrug das Prämien- und Rückstellungsrisiko 59 %, das Katastrophenrisiko 36 %. Der Anteil des operationellen Risikos am SCR von Versicherungsunternehmen, die die Standardformel nutzen betrug 6 %.

Die deutschen Schaden- und Unfallversicherer, die unter Solvency II fallen, verfügten zum 31. Dezember 2016 über anrechnungsfähige Eigenmittel zur Bedeckung des SCR in Höhe von insgesamt 103,1 Mrd. Euro. Von diesen waren etwa 98 % der höchsten Eigenmittelklasse (Tier 1) zuzurechnen. Der Anteil der Tier 2 Eigenmittel betrug 2 %. Den überwiegenden Teil der Eigenmittel weisen die Schaden- und Unfallversicherer in der Ausgleichsrücklage aus. Zum 31. Dezember 2016 betrug der Anteil rund 87 % der Basiseigenmittel.

Zusammensetzung der Basiseigenmittel in der Schaden- und Unfallversicherung

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 5: Zusammensetzung der Basiseigenmittel in der Schaden- und Unfallversicherung; Quelle: BaFin

Die anrechnungsfähigen Eigenmittel der Versicherungsunternehmen, die ein partielles internes Modell anwenden, beliefen sich auf 6,8 Mrd. Euro (7 % der gesamten anrechenbaren Eigenmittel im Bereich Schaden-/Unfallversicherungen). Der Tier 1-Anteil daran lag bei 93 %. Die Ausgleichsrücklage bei diesen Versicherungsunternehmen betrug durchschnittlich 80 % an den Basiseigenmitteln.
Die Versicherungsunternehmen, die ein internes Modell anwenden verfügten zum Stichtag über anrechnungsfähige Eigenmittel in Höhe von 13,7 Mrd. Euro (13 % der gesamten anrechenbaren Eigenmittel im Bereich Schaden-/Unfallversicherungen). Der Anteil an Tier 1 betrug 98 %. Die Ausgleichsrücklage betrug 86 % an den Basiseigenmitteln.

Beitragsentwicklung

Die gebuchten Bruttobeiträge der Schaden-/Unfallversicherer im Direktgeschäft zuzüglich der Bruttobeiträge aus in Rückdeckung übernommenen proportionalem und nicht proportionalem Geschäft betrugen 74,6 Mrd. Euro (verdiente Bruttobeiträge: 74,2 Mrd. Euro). Die gebuchten Bruttobeiträge im Direktgeschäft der der Schaden-/Unfallversicherer, die unter Solvency II fallen betrugen insgesamt 69,2 Mrd. Euro (verdiente Bruttobeiträge: 68,8 Mrd. Euro). Den größten Anteil daran hatten die Geschäftsbereiche Feuer und andere Sachversicherungen mit 28 % und die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit 22 %.

Schadenentwicklung

Die Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle beliefen sich im Jahr 2016 im Bereich Schaden-/Unfallversicherungen im Direktgeschäft auf 40,1 Mrd. Euro. Zuzüglich der Aufwendungen für Schadensregulierung in Höhe von 5,6 Mrd. Euro und ins Verhältnis zu den verdienten Bruttobeitragseinahmen gesetzt ergibt sich eine Brutto-Schadenquote von 66 %.

Versicherungstechnische Rückstellungen

Die versicherungstechnischen Rückstellungen Nicht-Lebensversicherung, aller Solvency II – Versicherungsunternehmen im Bereich Schaden-/Unfallversicherung betrugen insgesamt 87,0 Mrd. Euro (SII-Wert). Dies beinhaltet das Direktgeschäft, das in Rückdeckung übernommene proportionale Geschäft sowie das in Rückdeckung übernommene nicht proportionale Geschäft. Der Anteil des Gesamtbetrags des besten Schätzwertes an diesen Rückstellungen betrug 93,4 %. Den größten Anteil an den gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen hatten die Geschäftsbereiche Allgemeine Haftpflichtversicherung (33 %), Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (26 %) sowie Feuer und andere Sachversicherungen (18 %). Dies sind Geschäftsbereiche, in der Schäden über einen längeren Zeitraum abgewickelt werden und es eher zu hohen Schadenaufwendungen kommt. Die Risikomarge über alle Geschäftsbereiche betrug 6,5 %.

Zusammensetzung der Kapitalanlagen in der Schaden-/Unfallversicherung

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 6: Zusammensetzung der Kapitalanlagen in der Schaden-/Unfallversicherung; Quelle: BaFin

Zusammensetzung der Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen der Schaden-Unfallversicherungsunternehmen zu Marktwerten beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf ein Volumen von 207,9 Mrd. Euro. Aktien und Anteile an verbundenen Unternehmen (inkl. Beteiligungen) machten 43 % der Kapitalanlagen aus, darunter auch Investmentfonds, die die Voraussetzung einer Beteiligung nach Solvency II erfüllen. Ferner machten Unternehmensanleihen 25 % sowie Staatsanleihen 10 % der Kapitalanlagen aus. Ein wesentlicher Teil der Kapitalanlagen entfällt außerdem auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder in alternative Investmentfonds (AIF). Insgesamt betrugen diese ca. 14 % an den Kapitalanlagen.

Krankenversicherer

Unter Solvency II sind 40 private Krankenversicherungsunternehmen berichtspflichtig. Der überwiegende Teil der Krankenversicherer verwendet zur Berechnung des SCR die Standardformel. Vier Unternehmen nutzen ein partielles oder vollständiges internes Modell. Unternehmensspezifische Parameter wurden von keinem Unternehmen genutzt.

Zum 31. Dezember 2016 wendeten von den 40 Krankenversicherern drei die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG sowie die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG (Rückstellungstransitional) an. Zwei Krankenversicherer nutzten ausschließlich das Rückstellungstransitional, und vier Unternehmen wenden als einzige Maßnahme die Volatilitätsanpassung an. Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG (Zinstransitional) wird von den Krankenversicherern nicht genutzt.

Maßnahmenpläne gemäß § 353 VAG, die die Unternehmen einreichen müssen, wenn sich ohne Anwendung der Übergangsmaßnahmen eine Unterdeckung ergeben würde, waren der BaFin nicht vorzulegen.

SCR, MCR und Eigenmittel

Bei allen Krankenversicherern zeigte sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 eine Überdeckung des SCR. Die durchschnittliche Bedeckungsquote der Branche lag Ende 2016 mit 432 % nur leicht unter der Bedeckungsquote zu Day 1 (436 %). Die mittlere Bedeckung des MCR der Branche lag Ende 2016 bei 1.175 %. Bei den Einzelergebnissen war die Spannbreite relativ groß.

Das SCR berücksichtigt alle quantifizierbaren Risiken, denen Krankenversicherer ausgesetzt sind. Die Betrachtung der Zusammensetzung des SCR zeigt, dass die Krankenversicherer - unabhängig davon, ob sie die Standardformel oder ein internes Modell anwenden – vornehmlich im Marktrisiko exponiert sind. Dieses liegt in dem vergleichsweise hohen Anteil des Geschäfts nach Art der Lebensversicherung am Gesamtgeschäftsvolumen begründet. Das zweitgrößte Risiko stellt das versicherungstechnische Risiko Kranken dar.

Das SCR der Branche lag zum Stichtag bei rund 5,9 Mrd. Euro und hat sich gegenüber Day 1 um 13 % erhöht, was insbesondere auf die rückläufige Entwicklung des Kapitalmarktes zurückgeführt werden kann. Abbildung 7 zeigt die durchschnittliche Zusammensetzung des SCR der Standardformelanwender zum 31. Dezember 2016. Hier ist insgesamt feststellbar, dass sich bei der Zusammensetzung des SCR keine größeren Änderungen ergeben haben. Der weit überwiegende Teil der Kapitalanforderungen ist auf Marktrisiken zurückzuführen (78 %). Innerhalb der Marktrisiken hat das Spreadrisiko mit 48 % den mit Abstand größten Anteil an der Summe der Einzelrisiken ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten; dann folgt das Aktienrisiko mit einem Anteil von 27 %. Etwa 41 % der Kapitalanforderungen entfallen auf das versicherungstechnische Risiko Kranken. Bei den verlustmindernden Bestandteilen ist insbesondere die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen von großer Bedeutung.

Zerlegung des SCR in der Krankenversicherung anhand der Anwender der Standardformel zum 31. Dezember 2016

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 7: Zerlegung des SCR in der Krankenversicherung anhand der Anwender der Standardformel zum 31. Dezember 2016; Quelle: BaFin

Die zur Bedeckung des SCR zur Verfügung stehenden anrechnungsfähigen Eigenmittel haben sich zum 31. Dezember 2016 um 12 % auf rund 25,4 Mrd. Euro erhöht. Der Anstieg im Vergleich zu Day 1 ist insbesondere auf eine gestiegene Ausgleichsrücklage zurückzuführen, in der Bewertungsunterschiede zwischen HGB-Bewertungsvorschriften und der marktkonsistenten Bewertung nach SII berücksichtigt sind. Über 99 % der anrechnungsfähigen Eigenmittel entfallen auf die höchste Qualitätsstufe (Tier 1).

Rund zwei Drittel der Eigenmittel wurden zum 31. Dezember 2016 von den Krankenversicherern in der Ausgleichsrücklage ausgewiesen (Day 1: ca. 60 %). Der Anteil des Überschussfonds, der den als Eigenmittel anrechenbaren Teil der nicht festgelegten Rückstellung für Beitragsrückerstattung ausmacht, lag bei rund 30 %. Er ist gegenüber Day 1 (33 %) leicht gesunken. Andere Eigenmittelbestandteile, wie Grundkapital inkl. darauf entfallendes Emissionsagio sind mit 5 % weiterhin von vergleichsweise geringer Bedeutung. Nur 0,2 % der Eigenmittel entfallen auf nachrangige Verbindlichkeiten. Auch ergänzende Eigenmittel wie nicht eingezahlte Teile des Grundkapitals, die nur mit Genehmigung der BaFin anrechenbar sind, spielen für die Branche mit 0,2 % kaum eine Rolle.

Abbildung 8 zeigt die Zusammensetzung der Basiseigenmittel aller Krankenversicherer zu Day 1 und zum 31. Dezember 2016.

Zusammensetzung der Basiseigenmittel in der Krankenversicherung

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 8: Zusammensetzung der Basiseigenmittel in der Krankenversicherung; Quelle: BaFin

Zusammensetzung der Kapitalanlagen

Zum 31. Dezember 2016 lag der Marktwert der gesamten Kapitalanlagen der Krankenversicherer bei rund 310 Mrd. Euro. Er ist damit gegenüber Day 1 um 6 % angestiegen. Abbildung 9 zeigt, dass weiterhin knapp zwei Drittel der Kapitalanlagen der Krankenversicherer unter Solvency II auf Anleihen entfällt. Innerhalb der Kategorie Anleihen überwiegen die Unternehmensanleihen. Sie umfassen rund 41 % der Kapitalanlagen. 22 % der Kapitalanlagen entfallen auf Staatsanleihen. Aktien und Anteile an verbundenen Unternehmen (inkl. Beteiligungen) machen 20 % der Kapitalanlagen aus, wobei der Anteil der direkt gehaltenen Aktien mit unter 1 % sehr gering ist. Ein wesentlicher Teil der Kapitalanlagen entfällt mit 11 % außerdem auf Investmentfonds nach der Richtlinie für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder ein alternativer Investmentfonds (AIF).

Zusammensetzung der Kapitalanlagen in der Krankenversicherung

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 9: Zusammensetzung der Kapitalanlagen in der Krankenversicherung; Quelle: BaFin

Rückversicherer

Von den 33 deutschen Rückversicherungsunternehmen, die unter der Finanzaufsicht der BaFin stehen, sind 30 Rückversicherungsunternehmen berichtspflichtig nach Solvency II. Sie besaßen zum 31. Dezember 2016 Eigenmittel in Höhe von rund 209,4 Mrd. Euro (Vorjahr: 183,6 Mrd. Euro). Die geforderte Höhe des SCR betrug zum gleichen Zeitpunkt rund 61,2 Mrd. Euro (Vorjahr: 56,4 Mrd. Euro). Daraus ergab sich eine durchschnittliche Bedeckung des SCR von rund 342 % (Vorjahr: 326 %), was leicht über dem Branchenschnitt (rund 330 %) lag. Im Vergleich zum Vorjahr (Day 1) stieg die Bedeckungsquote um 16 Prozentpunkte an. Die MCR-Bedeckung betrug zum Stichtag im Durchschnitt 981 % (Vorjahr: 930 %). Alle Rückversicherer wiesen zum Stichtag sowohl im Hinblick auf das SCR, als auch auf das MCR eine ausreichende Bedeckung auf.
Die Eigenmittel der Rückversicherungsunternehmen setzten sich zum Stichtag im Vergleich zum Day-1-Reporting wie folgt zusammen:

Zusammensetzung der Basiseigenmittel in der Rückversicherung

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 10: Zusammensetzung der Basiseigenmittel in der Rückversicherung; Quelle: BaFin

Die Eigenmittel bestehen zu rund zwei Dritteln aus der Ausgleichsrücklage, ein Drittel entfällt auf die anderen Eigenmittelbestandteile. Im Vergleich zum Day 1-Reporting zeigt sich eine Zunahme der Ausgleichsrücklage um rund 20 %, die auch auf die Höhe der gesamten Eigenmittel durchschlägt. Die Ausgleichsrücklage enthält insbesondere Wertdifferenzen zwischen der HGB- und Solvency-II-Bilanz, die teilweise den täglichen Marktschwankungen unterworfen sind. Die übrigen Eigenmittelbestandteile sind wesentlich wertstabiler. Die zur Bedeckung des MCR zugelassenen Eigenmittel waren um rund 6 % geringer als die SCR-Eigenmittel.

Die Rückversicherungsunternehmen vereinigten auf sich rund 45,5 % aller Eigenmittel der gesamten Versicherungsbranche, machen aber nur 8,8 % aller Versicherungsunternehmen aus. Hintergrund ist, dass einige Rückversicherungsunternehmen zugleich die Holdingfunktion über eine Versicherungsgruppe oder ein Finanzkonglomerat ausüben. In diesen Fällen ist die Rückversicherungstätigkeit häufig der Holdingtätigkeit nachgeordnet, was sich u.a. in einer – in Hinblick auf die Rückversicherungstätigkeit – mehr als ausreichenden Kapitalausstattung niederschlägt.

Von den 30 Solvency II-Rückversicherungsunternehmen berechneten 24 ihr SCR mit Hilfe der vorgegebenen Standardformel. Dies sind 80 % aller Rückversicherungsunternehmen; über die gesamte Versicherungsbranche hinweg sind es fast 90 %. Damit hat jedes fünfte Rückversicherungsunternehmen eine von der Aufsicht genehmigte Individualisierungsmöglichkeit angewandt. Diese sechs Unternehmen vereinen sowohl rund 90 % aller Prämien als auch 90 % aller versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II auf sich. Eine Darstellung der Zusammensetzung des SCR nach Modulen der Standardformel ist daher wenig aussagekräftig.

Die Bedeckungsquoten der Rückversicherungsunternehmen weichen zum Teil deutlich voneinander ab, was die nachfolgende Grafik zeigt:

Die Spannweite der Bedeckungsquoten innerhalb der Rückversicherungsbranche ist beachtlich, insbesondere hinsichtlich des MCR. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 meldeten die Rückversicherungsunternehmen SCR-Bedeckungsquoten zwischen 127 % und 550 % sowie MCR-Bedeckungsquoten zwischen 104 % und 2.200 %.

Die große Spannweite der Bedeckungsquoten ist in der großen Heterogenität der – im Hinblick auf die Unternehmensanzahl kleinen – Rückversicherungsbranche begründet. Neben regionalen und international agierenden Rückversicherungsunternehmen beinhaltet die Rückversicherungsbranche auch Eigenversicherer (Captives), Run-Off-Plattformen sowie einige Rückversicherungsunternehmen, die zugleich die Holdingfunktion über eine Versicherungsgruppe oder ein Finanzkonglomerat ausüben. Letztlich bestimmt die Funktion des Rückversicherungsunternehmens seine Kapitalausstattung.

Der mit Abstand bedeutendste Risikotreiber war das Marktrisiko, auf das bei den Standardformelanwender im Durchschnitt rund Dreiviertel des Basis-SCR entfiel. Ebenfalls von Bedeutung ist das versicherungstechnische Risiko Nichtleben mit einem Anteil von rund einem Drittel am Basis-SCR. Alle anderen Risiken sind von nachrangiger Bedeutung.

Die dominante Rolle des Marktrisikos ist wieder dem großen Einfluss der Holdinggesellschaften in der Rückversicherungsbranche geschuldet. Da es sich zudem oft um größere Holdings handelt, zeigen sich die Marktrisiken auch im Durchschnitt aller deutschen Rückversicherungsunternehmen als das bestimmende Risiko.

Die hohe Bedeutung der Marktrisiken lässt die Kapitalanlagen der Rückversicherungsunternehmen in den Blick nehmen. Die Investments nach der Solvency-II-Bilanz setzen sich über alle Rückversicherungsunternehmen hinweg zum Stichtag wie folgt zusammen:

Zusammensetzung der Kapitalanlagen in der Rückversicherung

Grafik zur Anlage zur Pressemitteilung Solvency II: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen Abbildung 11: Zusammensetzung der Kapitalanlagen in der Rückversicherung; Quelle: BaFin

Die Rückversicherungsunternehmen verfügten zum Stichtag über Investments von insgesamt 339,8 Mrd. Euro (Vorjahr: 300,4 Mrd. Euro). Fast zwei Drittel (63,3 %) entfielen auf die Unternehmensbeteiligungen. Über die gesamte Versicherungsbranche hinweg liegt der entsprechende Anteil dagegen nur bei rund 36,0 %. Hier zeigt sich deutlich die Wirkung der Holdingfunktion vieler Rückversicherungsunternehmen. Weitere bedeutende Kaitalanlagen waren Unternehmens- und Staatsanleihen mit einem Anteil an den Investments von 15,9 % resp. 14,9 %. In Aktien waren die deutschen Rückversicherungsunternehmen hingegen nur wenig investiert (1,3 % der Investments).

Fazit

Alle berichtspflichtigen Versicherer haben der BaFin ihre Daten übermittelt. Auch die SFCR wurden an die BaFin übermittelt und von den Unternehmen selbst veröffentlicht. Das Berichtswesen, das das Ziel der Transparenz hat, sowohl für kundige Leser als auch für Leser, die nicht besonders mit der Materie vertraut sind, nimmt an Fahrt auf. Dennoch zeigt die Analyse, dass u.a. im beschreibenden Teil Verbesserungspotential besteht. Die nunmehr gesammelten ersten Erfahrungen werden daher in künftige Veröffentlichungen mit einfließen, sowohl auf Seiten der Aufsichtsbehörden als auch auf Seiten der Unternehmen. So wird die BaFin weitere Konkretisierungen der Anforderungen formulieren und so zu einer weiteren Stärkung der Transparenz der Berichte beitragen.
Zukünftig wird die BaFin regelmäßig sowohl Unternehmenskennzahlen als auch Kennzahlen zur Aufsicht auf ihrer Homepage veröffentlichen. EIOPA veröffentlicht vierteljährlich Statistiken, die einen Ländervergleich erlauben.

Glossar

BegriffErläuterung
Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage entspricht dem Gesamtüberschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten abzüglich einiger in Artikel 70 der Delegierten Verordnung 2015/35 (eigene Aktien, vorhersehbare Dividenden usw.).
Basiseigenmittel

Die Basiseigenmittel setzen sich aus dem Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten und den Nachrangigen Verbindlichkeiten zusammen.
BSCRBasissolvabilitätskapitalanforderung (Basic Solvency Capital Requirement ). Die Basissolvenzkapitalanforderung umfasst im Rahmen der Standardformel einzelne Risikomodule gemäß Anhang IV Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG. Dies sind zumindest das nichtlebensversicherungstechnisches Risiko, das lebensversicherungstechnische Risiko, das krankenversicherungstechnische Risiko, das Marktrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko.
EmissionsagioAufschlag mit dem Aktien und Anleihen bei der Emission ausgegeben werden.
GrundkapitalVon den Aktionären aufzubringende Kapitalbeteiligung bei Aktiengesellschaften.
MCRMindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement). Die Mindestkapitalanforderung variiert von Sparte zu Sparte. Sie ist in Artikel 129 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegt.
Netto-SCRNetto-Solvenzkapitzalanforderung (Net-Solvency capital requirement). Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten und die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
RfBRückstellung für Beitragsrückerstattung. Die RfB bildet den Anspruch der Versicherungsnehmer auf zukünftige Überschussbeteiligungen ab.
RisikomargeZuschlag, der sicherstellen soll, dass der Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen dem Betrag entspricht, den die Versicherungsunternehmen fordern würden, um alle Verpflichtungen erfüllen zu können.
SCRSolvenzkapitzalanforderung (Solvency Capital Requirement). Das SCR soll alle materiellen quantifizierbaren Risiken erfassen, denen ein Unternehmen ausgesetzt ist. Sie kann mit Hilfe der Standardformel oder eines internen Modells berechnet werden.
ÜberschussfondsAls Überschussfonds gelten akkumulierte gewinne, die noch nicht zur Ausschüttung an die Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten deklariert wurden.

Fußnoten:

1 Unter dem versicherungstechnischen Risiko Kranken sind von Lebensversicherern die versicherungstechnischen Risiken aus Invaliditätsversicherungen wie z.B. Berufsunfähigkeits (BU)-, Erwerbsunfähigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen oder aus der Versicherung von Pflegebedürftigkeit zu erfassen. Bei Zusatzversicherungen kann allerdings auch eine Berücksichtigung im versicherungstechnischen Modul Leben in Frage kommen, wenn eine Entbündelung von der Hauptversicherung nicht möglich ist. Siehe hierzu auch die Auslegungsentscheidung der BaFin vom 04.12.2015 (Invaliditätsbegriff unter Solvency II sowie Zuordnung von Verpflichtungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen).

2 Es gibt mehrere Effekte, die zu einer Abweichung der Assets und Verbindlichkeiten im Bereich der Fondsgebundenen Lebensversicherung führen. Dies kann bspw. auf die Umschichtung im Sicherungsvermögen von Produkten mit Garantiemechanismen in Hybridprodukte zurückzuführen sein.

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