Erscheinung:29.11.2007 | Geschäftszeichen VA 21 - A - 2007/0106 | Thema Verbraucherschutz Aufhebung des Rundschreibens 2/2000 des ehemaligen BAV
Anforderungen an Leistungsdarstellungen in der Lebensversicherung
Aufhebung des Rundschreibens 2/2000 des ehemaligen BAV
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hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass das Rundschreiben 2/2000 des ehemaligen BAV (VerBAV 2000 S. 252) mit Hinweisen zur Darstellung der Überschussbeteiligung und zur Darstellung der Leistungen einer Fondsgebundenen Lebensversicherung aufgehoben wurde.
Mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) werden die Pflichten zur Information von Versicherungsnehmern und -interessenten neu geregelt. Unternehmen, welche zahlenmäßige Angaben zu künftigen Leistungen aus der Überschussbeteiligung machen, müssen den Versicherungsnehmern eine Modellrechnung gemäß § 154 VVG übermitteln.
Inwieweit daneben von den Unternehmen individuelle Leistungsdarstellungen verwendet werden und welche Formen sich dabei am Markt etablieren, kann erst die Praxis nach Inkrafttreten des Gesetzes erweisen. Die BaFin wird diese Entwicklung beobachten und ggf. die zur Wahrung der Belange der Versicherten erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Ich würde es begrüßen, wenn Sie diese Information Ihren Mitgliedsunternehmen, welche die Lebensversicherung betreiben, zukommen lassen.
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