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Erscheinung:10.02.2014 Allgemeinverfügung: Freistellung als E-Geld-Agenten für die ClickandBuy International Ltd. für das freigestellte E-Geld-Produkt "MyWallet Card"

Allgemeinverfügung der BaFin betreffend die Freistellung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 GwG i.V.m. § 25n Abs. 5 KWG im Rahmen der Tätigkeit als E-Geld-Agent i.S.d. § 1a Abs. 6 ZAG für die ClickandBuy International Ltd. für das freigestellte E-Geld-Produkt "MyWallet Card"

I.

Hiermit stelle ich die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen E-Geld-Agenten i.S.d. § 1a Abs. 6 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) der ClickandBuy International Ltd. gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) i.V.m. § 25n Abs. 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) von der Verpflichtung zur Überprüfung der Identität des Vertragspartners nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 GwG widerruflich frei, soweit sie als E-Geld-Agenten i.S.d. § 1a Abs. 6 ZAG das von der ClickandBuy International Ltd. emittierte und mit Bescheid vom 03.02.2014 nach § 25n Abs. 5 KWG freigestellte E-Geld-Produkt „MyWallet Card“ vertreiben.

II.

Die Freistellung erfolgt unter den nachfolgenden Nebenbestimmungen:

  1. Der Freistellungsbescheid gilt ausschließlich für den Vertrieb des von der ClickandBuy International Ltd. in der Bundesrepublik Deutschland emittierten E-Geld-Produkts gemäß Nr. I. Bei dem von der Freistellung gemäß § 25n Abs. 5 KWG betroffenen E-Geld-Produkt „MyWallet Card“ handelt es sich um ein E-Geld-Produkt, das als EMV/Magnetstreifenkarte oder als virtuelle Karte ausgegeben wird. Darüber hinaus ist die Verwendung mit einem Mobiltelefon mittels NFC-Technologie möglich. Das E-Geld-Produkt kann nicht mit Bargeld aufgeladen werden.

  2. Auf den Freistellungsbescheid darf zu Zwecken der Werbung nicht hingewiesen werden.

III.

Weitere Auflagen behalte ich mir vor.

IV.

Die Allgemeinverfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.

V.

Der Bescheid mit Begründung kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108 in 53117 Bonn, an der Hauptpforte eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn oder Frankfurt am Main erhoben werden.

Im Auftrag

gez. Dr. Fürhoff

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