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Erscheinung:05.03.2008 | Thema Eigenmittel Empfehlung des Fachgremiums OpR zur Berücksichtigung von Korrelationen im AMA (vom 05.03.2008)

Vorbemerkung
Das Fachgremium OpR hat sich in seinem Mandat die Aufgabe gestellt, Vorschläge zu erarbeiten, wie die bei der nationalen Umsetzung der Basler und Brüssler Regelungen zum operationellen Risiko bestehenden Gestaltungsspielräume ausgefüllt werden könnten. Die folgende Empfehlung des Fachgremiums stellt eine Anregung zur Berücksichtigung von Korrelationen dar. Die Empfehlung steht unter dem Vorbehalt der Konsistenz zu den Entschließungen auf europäischer Ebene.

§ 285 Solvabilitätsverordnung (Stand 01.01.2007)

Korrelationen
1 Einzeln ermittelte Risikomessgrößen für operationelle Risiken dürfen bei der Berechnung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko addiert werden. 2 Werden dagegen bei der Berechnung des Anrechnungsbetrags Korrelationen zwischen einzeln ermittelten Risikomessgrößen berücksichtigt, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  1. Sämtliche Korrelationsannahmen bei der Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko müssen plausibel sein und begründet werden.
  2. Die Systeme zur Bestimmung der Korrelationen müssen zuverlässig sein sowie Unsicherheiten berücksichtigen.
  3. Das Institut muss seine Korrelationsannahmen mit quantitativen und qualitativen Verfahren überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Erläuterungen

Zu § 285:
Der in der Solvabilitätsverordnung, der Richtlinie sowie der Baseler Rahmenvereinbarung verwendete Begriff „Korrelationen“ beinhaltet grundsätzlich alle Abhängigkeiten zwischen den in das Modell eingehenden Verlustdaten*.
In den Fällen, in denen dem Modell keine partitionierte Matrix zu Grunde liegt, findet diese Empfehlung keine Anwendung.

Zu Satz 1:
Einzeln ermittelte Risikomessgrößen für operationelle Risiken dürfen bei der Berechnung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko addiert werden. Unabhängig hiervon sind nach § 284 Abs. 4 angemessene Verfahren bei der Entwicklung eines Modells zur Messung der operationellen Risiken und zur Überprüfung des Modells anzuwenden, so dass die einzelnen Risikomessgrößen in einer Art und Weise ermittelt werden, die eine Addition rechtfertigt. Verluste, die auf dasselbe Ereignis zurückzuführen sind, sollten soweit wie möglich –insbesondere bei hohen Verlustereignissen – bereits bei der Aufbereitung der Daten gruppiert werden und als ein aggregiertes Verlustereignis (Sammelschaden) in die Modellierung eingehen.

Zu Satz 2:
Bei der AMA-Modellierung werden mit internen Schadensdaten, externen Daten, Szenarioanalysen eine Vielzahl einzelner Verlustdaten verwendet. Diese Daten werden in den institutsspezifischen AMA-Ansätzen unterschiedlich erhoben, weiterverarbeitet, aggregiert und bei der Bestimmung des OpR-Anrechnungsbetrages auch unterschiedlich gewichtet. Sofern einem AMA-Modell eine partitionierte** Matrix zugrunde liegt, die anhand der Geschäftsfelder und Verlustereigniskategorien gemäß Basel II/ EU-Richtlinie oder anhand institutsspezifisch definierter Kategorien gebildet wird, beziehen sich Korrelationen im engeren Sinne der Solvabilitätsverordnung auf die Abhängigkeiten zwischen den unterschiedlichen Zellen/Zellgruppen dieser Matrix. In diesem Fall umfasst der Begriff im engeren Sinne nicht die Abhängigkeiten von Daten innerhalb einer Zelle/Zellgruppe, die entweder als voneinander unabhängig vorausgesetzt werden oder deren Abhängigkeiten über entsprechende Verteilungsfamilien (z.B. Negativ Binomial anstatt Poisson) Berücksichtigung finden können. Die Korrektheit/Plausibilität der getroffenen Annahmen ist durch die Institute entsprechend darzulegen.
Bei der Ermittlung und Modellierung von Korrelationen können verschiedene Verfahren zur Anwendung kommen. In der Praxis werden diese an unterschiedlichen Stellen des Modells berücksichtigt:

  • Korrelationen der Schadenhöhen: Verluste, die auf dasselbe Ereignis zurückzuführen sind, sollten soweit wie möglich – insbesondere bei hohen Verlustereignissen – bereits bei der Aufbereitung der Daten gruppiert und als ein aggregiertes Verlustereignis (Sammelschaden) in die Modellierung eingehen. Dies entspricht einer Korrelation von eins, was insbesondere bei der anteiligen Nutzung von Sammelschäden im Modell zu berücksichtigen ist.
  • Korrelation der Schadenhäufigkeiten: Die Bestimmung der Korrelationen erfolgt auf Basis der Verlustdaten oder Expertenschätzungen in Einklang mit den Verlustdaten. Das resultierende Abhängigkeitsmodell wird, je nach gewähltem Verfahren z.B. auf aggregierte Verlustverteilungen oder Schadenhäufigkeiten angewendet. Eventuellen Unsicherheiten ist über konservative Parametersetzung Rechnung zu tragen.

Die Korrelationsannahmen sind hinreichend zu begründen und als Teil des bankinternen AMA-Modells zu dokumentieren. Solange eine hinreichende statistische Begründung der Korrelationsannahmen aufgrund der geringen Anzahl der Daten nicht möglich ist, können andere geeignete qualitative und quantitative Verfahren verwendet werden.
Die Korrelationen und Korrelationsannahmen sind im Zeitverlauf regelmäßig z.B. anhand der Schadensdatenhistorie, der Ergebnisse neuer Szenarioanalysen sowie neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen. Sofern bei dieser Überprüfung Abweichungen oder Unsicherheiten festgestellt werden, ist dies spätestens bei der nächsten turnusgemäßen Modellierung zu berücksichtigen. Insbesondere wenn eine deutliche Erhöhung des Anrechnungsbetrags absehbar ist, ist eine zeitnahe Neuberechnung erforderlich.

* Zu Verlustdaten zählen nicht Geschäftsumfeld- und interne Kontrollfaktoren, da sie oftmals bereits in die anderen Elemente einbezogen werden und keine eigenständigen schadenbezogenen Datenpunkte darstellen
** umfassend und überlappungsfrei in Zellgruppen zerlegte



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