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Erscheinung:23.10.2014 | Geschäftszeichen BA 52-FR 2402-2014/0004 | Thema Eigenmittel

Feststellung der Einhaltung der Höchstverlustraten (Hard-Test) für durch inländische Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen gemäß CRR

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt fest, dass die Höchstverlustraten nach Artikel 126 Absatz 3 und Artikel 199 Absatz 4 der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) für das Jahr 2013 als eingehalten gelten.

Die für das Jahr 2013 getroffene Einhaltungsfeststellung gilt bis zur Auswertung der notwendigen Angaben für das laufende Jahr fort.

Andernfalls könnten sachlich nicht gerechtfertigte Diskontinuitäten für die anzuwendenden Risikogewichte und die anrechnungsmindernd zu berücksichtigenden Sicherheiten entstehen.

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