BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:17.12.2008 Ergänzung der Parameter für das Jahr 2009 zur Durchführung des BaFin-Stresstests

Verlautbarung zum Rundschreiben 1/2004 (VA) Teil A.

Nach dem Rundschreiben 1/2004( VA) wird eine Änderung der in Teil A. des Rundschreibens vorgegebenen Parameter für die Durchführung eines Stresstests von der BaFin bekannt gegeben.

Die im R 1/2004 (VA) vorgegebenen Stresstestszenarien A 35, RA 25 und AI 30 (siehe Bekanntmachung im BaFinJournal Januar 2008) werden ab dem Stichtag 31.12.2008 zu folgenden Szenarien geändert:

  • isoliertes Aktienszenario: Kursrückgang Aktien entsprechend Indexstand zum 31.12.2008
  • Renten- und Aktienszenario: Kursrückgang Aktien entsprechend Indexstand zum 31.12.2008 und Kursrückgang festverzinslicher Wertpapiere um 5%
  • Aktien- und Immobilienszenario: Kursrückgang Aktien entsprechend Indexstand zum 31.12.2008 und Marktwertrückgang Immobilien um 10%.

Das Stresstestszenario R 10 bleibt unverändert.

Die Kursrückgänge für Aktien leiten sich basierend auf dem Indexstand des EuroStoxx50 (Kursindex) am 31.12.2008 aus folgender Tabelle ab:

EuroStoxx 50 (Kursindex)Stressfaktor in % (Einzelszenario)Stressfaktor in % (gemischte Szenarien)
von 5246 bis 5435 und höher4525
von 5056 bis 5245 4525
von 4866 bis 5055 4525
von 4676 bis 4865 4525
von 4486 bis 4675 4424
von 4296 bis 4485 4122
von 4106 bis 4295 3821
von 3916 bis 4105 3520
von 3726 bis 3915 3219
von 3536 bis 3725 2918
von 3346 bis 3535 2717
von 3156 bis 3345 2416
von 2966 bis 3155 2215
von 2776 bis 2965 2014
von 2586 bis 2775 1813
von 2396 bis 2585 1612
von 2206 bis 2395 1412
von 2016 bis 2205 1311
von 1826 bis 2015 1111
bis 1825 1010

Daneben sind die Bonitätsabschläge für festverzinsliche Anlagen und Darlehen bei jedem Stresstestszenario gemäß R 1/2004 Teil A zu berücksichtigen.

Die übrigen Anforderungen des R 1/2004 bleiben unberührt.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback