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Erscheinung:04.12.2015 | Thema Solvabilität Berechnung des NatCAT-Risikos für die Auto-Kaskoversicherung

Die Standardformel zur Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung gemäß § 96 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) berücksichtigt ein Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko gemäß Art. 119 delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO). Dieses beinhaltet im Rahmen des Untermoduls Naturkatastrophenriskiko (Art. 120 DVO) die Untermodule Überschwemmungsrisiko (Art. 123 DVO) und Hagelrisiko (Art. 124 DVO).

Spezifika der Auto-Kaskoversicherungen im Naturkatastrophenrisiko

Auto-Kaskoversicherungen sind den Risiken Überschwemmung und Hagel ausgesetzt und somit in der Standardformel in den entsprechenden Untermodulen zu berücksichtigen. In diesen ist dann wiederum die gesamte Exponierung der Versicherungsverträge anzusetzen, sofern die Deckung der Verträge beide Gefahren einschließt.

Als Versicherungssumme kann der Zeitwert des versicherten Fahrzeugs angesetzt werden. Die Ermittlung der Zeitwerte eines (Teil-) Portfolios von Versicherungsverträgen kann anhand von Durchschnittswerten pro (Teil-) Portfolio erfolgen. Dabei sind Art, Umfang und Komplexität der Risiken zu berücksichtigen.

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