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Erscheinung:09.08.2006, Stand:geändert am 02.11.2017 | Thema Unternehmensübernahmen Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG

Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG

Im Zuge der Umsetzung des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes, welches zum 14. Juli 2006 in Kraft getreten ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Verwaltungspraxis zur Anwendbarkeit des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Rückerwerb eigener Aktien dahingehend geändert, dass das WpÜG bei einem öffentlichen Angebot der Zielgesellschaft zum Rückerwerb eigener Aktien keine Anwendung findet. Das Merkblatt zum Rückerwerb eigener Aktien nach WpÜG vom 5. Juli 2005 hat damit keine Gültigkeit mehr. Ich bitte diese Information in Ihrem Unternehmen entsprechend weiterzugeben.

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