Erscheinung:04.12.2024 Schutzverein Deutscher Rheder V.a.G.
Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr
Die BaFin hat dem Schutzverein Deutscher Rheder V.a.G. die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr für die nachstehenden Länder erteilt:
Niederlande, Norwegen, Zypern
Die Zustimmung umfasst den Betrieb der folgenden Versicherungssparte und Risikoart (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG):
17. Rechtsschutzversicherung
Versicherungsunternehmen:
Schutzverein Deutscher Rheder V.a.G.
Am Kaiserkai 6
20457 Hamburg