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Erscheinung:06.08.2024 Höchster Pensionskasse VVaG

Erweiterung des Geschäftsbetriebes

Die BaFin hat durch Verfügung vom 30. Juli 2024 der Höchster Pensionskasse VVaG die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

Nr. 21 „Fondsgebundene Lebensversicherung“, unter Beschränkung auf das Pensionskassengeschäft gemäß § 232 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Erstversicherung.

Versicherungsunternehmen:

Höchster Pensionskasse VVaG (2250),
Brüningstraße 50,
65926 Frankfurt

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