Erscheinung:08.03.2023 Neodigital Autoversicherung AG
Erweiterung Geschäftsbetrieb im Dienstleistungsverkehr
Die BaFin hat durch Verfügung vom 31.01.2023 der Neodigital Autoversicherung AG die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:
1. Unfall
d) Personenbeförderung
3. Landkasko
7. Transportgüter
10. Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb
a) Kraftfahrzeughaftpflicht
18. Beistandsleistungen
Die Erlaubnis gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen).
Die erteilte Erlaubnis erstreckt sich nicht auf den Betrieb der Rückversicherung.
Versicherungsunternehmen:
Neodigital Autoversicherung AG
Untere Bliesstr. 13 - 15
66538 Neunkirchen