Erscheinung:07.05.2024 Newline Europe Versicherung AG
Erweiterung Geschäftsbetrieb im Dienstleistungsverkehr
Newline Europe Versicherung AG
Die BaFin hat durch Verfügung vom 17.04.2024 der Newline Europe Versicherung AG die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparte und Risikoart (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:
3. Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)
Sämtliche Schäden an:
a) Kraftfahrzeugen
b) Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb
Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Erst- und Rückversicherung.