BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:07.05.2024 Newline Europe Versicherung AG

Erweiterung Geschäftsbetrieb im Dienstleistungsverkehr

Newline Europe Versicherung AG

Die BaFin hat durch Verfügung vom 17.04.2024 der Newline Europe Versicherung AG die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparte und Risikoart (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

3. Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)

Sämtliche Schäden an:

a) Kraftfahrzeugen

b) Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb

Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Erst- und Rückversicherung.

VA 36-I 5000/00070#00006

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback