BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:18.08.2025 Mannheimer Versicherung AG

Vermögensteilübertragung

Die BaFin hat gemäß § 14 VAG durch Verfügung vom 12.08.2025 die Vermögensteilübertragung der Mannheimer Versicherung AG als übertragender Gesellschaft und der Continentale Krankenversicherung a.G. als übernehmender Gesellschaft genehmigt.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Mannheimer Versicherung AG
Augustaanlage 66
68165 Mannheim

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Continentale Krankenversicherung a.G.
Continentale-Allee 1
44269 Dortmund

VA 36-I 5000/00079#00006

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback