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Erscheinung:07.04.2025 Lohfortzahlungskasse Aurich VVaG i. L.

Widerruf der Erlaubnis

Die BaFin hat durch Verfügung vom 01.04.2025 gemäß § 304 VAG die der Lohnfortzahlungskasse Aurich VVaG i. L. erteilte Erlaubnis für den gesamten Geschäftsbetrieb zum 01.01.2025 widerrufen.

Der Widerruf erfolgte aufgrund Verzichts auf die Erlaubnis seitens des Unternehmens.

Versicherungsunternehmen:
Lohnfortzahlungskasse Aurich VVaG (4103)
Lambertistraße 16
26603 Aurich

VA 15-I 5000/02643#00001

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