Erscheinung:07.04.2025 Lohfortzahlungskasse Aurich VVaG i. L.
Widerruf der Erlaubnis
Die BaFin hat durch Verfügung vom 01.04.2025 gemäß § 304 VAG die der Lohnfortzahlungskasse Aurich VVaG i. L. erteilte Erlaubnis für den gesamten Geschäftsbetrieb zum 01.01.2025 widerrufen.
Der Widerruf erfolgte aufgrund Verzichts auf die Erlaubnis seitens des Unternehmens.
Versicherungsunternehmen:
Lohnfortzahlungskasse Aurich VVaG (4103)
Lambertistraße 16
26603 Aurich