Erscheinung:30.06.2025 E.ON Pensionsfonds AG
Widerruf der Erlaubnis
Die BaFin hat durch Verfügung vom 22. Mai 2025 gemäß § 304 Abs. 2 VAG die der E.ON Pensionsfonds AG erteilte Erlaubnis für den gesamten Geschäftsbetrieb widerrufen.
Der Widerruf erfolgte aufgrund Nichtgebrauchs der Erlaubnis seitens des Unternehmens.
Versicherungsunternehmen/Pensionsfonds:
E.ON Pensionsfonds AG
Brüsseler Platz 1
45131 Essen