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Erscheinung:01.01.2018, Stand:geändert am 23.05.2018 | Thema MVP Portal Häufig gestellte Fragen zum MVP Portal

FAQ zum MVP-Portal

1. Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen um melden zu können?

Sie benötigen einen Internet-fähigen Computer und einen Internetanschluss, einen kompatiblen Web-Browser (z.B. Mozilla Firefox oder Internet Explorer 8 und höher) und einen E-Mail-Zugang.

2. Warum kann ich den Benutzernamen und das Passwort nicht eigenständig wählen?

Aus Sicherheitsgründen werden beide Angaben zugeordnet. Der zufällige Anteil im Benutzernamen verhindert zum Beispiel das Erraten von Zugangskennungen.

3. Ich habe schon einen MVP-Zugang über ein Zertifikat, wie kann ich diesen für das MVP Portal nutzen?

Das MVP Portal arbeitet komplett mit einer Authentifizierung über Benutzername und Kennwort. Die Zugänge über ein Zertifikat können nicht verwendet werden. Sie müssen sich in diesem Fall separat am Portal registrieren.

4. Was passiert mit meinen vorläufigen Meldungen wenn mein Antrag auf Teilnahme an einem Fachverfahren abgelehnt wird?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, werden alle über den vorläufigen Zugang abgegebenen Meldungen von unseren Servern gelöscht.

5. Wen kontaktiere ich bei Fragen und Problemen?

Bei fachlichen Fragen kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung, die für das betreffende Fachverfahren zuständig ist. Die Kontaktdaten können aus dem Informationsblatt zum Verfahren entnehmen. Bei technischen Fragen zu der Meldeplattform kontaktieren Sie bitte die IT-Abteilung per E-Mail:

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

6. Wie kann ich den Status meiner gesendeten Meldungen nachverfolgen?

In der Rubrik "Protokoll einsehen" können Sie sich Ihre Meldungen ansehen. Dort wird auch hinterlegt wie der Bearbeitungsstand ist.

7. Informationssicherheit der Meldeverfahren / DSGVO

a) Es werden wiederholt Anfragen an die BaFin gerichtet, zur Daten- bzw. Informationssicherheit der Meldeverfahren und der hierfür verwendeten IT-Infrastruktur, insbesondere zur MVP, Stellung zu nehmen.

Die beaufsichtigten Unternehmen haben der BaFin aufgrund verschiedener rechtlicher Verpflichtungen Daten zu übermitteln. Diese Verpflichtungen bestehen für die Unternehmen unabhängig von Stellungnahmen der BaFin zur Einhaltung von Vorgaben zur Daten- und Informationssicherheit oder Antworten in Fragebögen hierzu.

Selbstverständlich begrüßt die BaFin das Bewusstsein der beaufsichtigten Unternehmen für die Sicherheit der an die BaFin gemeldeten Daten, das in diesen Anfragen zum Ausdruck kommt, und nimmt dieses Thema für sich ebenfalls sehr ernst.

Als Bundesbehörde ist die BaFin verpflichtet, den Vorgaben des IT-Grundschutzes gem. den Standards des BSI 200-1 bis 200-3 zu entsprechen. Darüber hinaus unterliegt die BaFin entsprechenden und zum Teil sogar weitergehenden Vorgaben europäischer Behörden. Als öffentliche Stelle des Bundes beachtet die BaFin diese Vorgaben zur Informations- und Datensicherheit und erfüllt damit zugleich die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.

Die Umsetzung der o.g. Vorgaben durch die BaFin unterliegt verschiedenen internen und externen Prüf- und Aufsichtsmechanismen. Informationen zu konkreten Maßnahmen bzw. deren Umsetzung können dagegen bereits aus Gründen der Informations- und Datensicherheit nicht gegeben werden.

b) Auch gibt es Aufforderungen zum Abschluss von Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung).

Wie sich aus den Erläuterungen zu a) ergibt, handelt die BaFin bei der Verarbeitung der gemeldeten Daten im Rahmen der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Die BaFin bestimmt Zwecke und Mittel der Verarbeitung und ist für die Verarbeitung verantwortlich. Das beaufsichtigte Unternehmen übermittelt die Daten aufgrund rechtlicher Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Es besteht kein Auftragsverhältnis zwischen beaufsichtigtem Unternehmen und BaFin. Dementsprechend sieht die BaFin keine Notwendigkeit zum Abschluss einer Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung).

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