Erscheinung:27.02.2025 00:00 Uhr |
Thema Banken
Bankhaus Obotritia GmbH i.L.
Wie sind die Einlagen der Kundinnen und Kunden geschützt?
Die Einlagen der Kundinnen und Kunden der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Die Bankhaus Obotritia GmbH i.L. gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einlegerin bzw. Einleger liegen vor, sobald die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts, also auch die Einlegerinnen und Einleger, unverzüglich darüber zu informieren, sobald dieser Fall eingetreten ist.
Ausgeschlossen von der Entschädigung durch die Einlagensicherungseinrichtung sind die in § 6 des Einlagensicherungsgesetzes genannten Gläubiger. Nicht geschützt sind beispielsweise die Guthaben von Kreditinstituten und institutionellen Anlegern (z.B. Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen) sowie Guthaben der öffentlichen Hand.
Welche Forderungen sind geschützt? Gibt es hier Unterschiede nach der Art der Einlagen bzw. der Art der Gläubiger?
Unter den Schutz fallen Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten, Festgelder, Sparguthaben sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat – wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate – werden nicht geschützt.
Geschützt sind Guthaben von Privatpersonen sowie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Ausgeschlossen von einer Entschädigung durch die Einlagensicherungseinrichtung sind die in § 6 des Einlagensicherungsgesetzes genannten Gläubigergruppen. Nicht geschützt sind beispielsweise die Guthaben von Kreditinstituten und institutionellen Anlegern (z.B. Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen) sowie Guthaben der öffentlichen Hand.
Wie ist das weitere Verfahren?
Die BaFin muss nun prüfen, ob mögliche Rettungsbemühungen erfolgreich sind. Im Falle einer drohenden oder tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. kommt als nächster Schritt auch die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Betracht. Den entsprechenden Eröffnungsantrag kann allein die BaFin stellen, im Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit jedoch nur mit Zustimmung des Instituts.
Wie kommen die Kundinnen und Kunden an ihr Geld?
Sobald die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die nach dem Einlagensicherungsgesetz berechtigten Einlegerinnen und Einleger der Bank entschädigen kann. Die EdB wird von sich aus die Einleger der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. anschreiben. Kundinnen und Kunden brauchen keine Anträge oder Anfragen zu stellen; damit würden sie das Verfahren nur in die Länge ziehen.
Wie lange wird es dauern, bis die Kundinnen und Kunden ihr Geld erhalten?
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) muss die Entschädigungsansprüche der Einlegerinnen und Einleger unverzüglich prüfen und die geeigneten Entschädigungsmaßnahmen treffen. Das Einlagensicherungssystem muss die Ansprüche der Einlegerinnen und Einleger grundsätzlich spätestens sieben Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin erfüllen. Ein Antrag bei der EdB ist dafür nicht erforderlich.