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Erscheinung:02.11.2012 00:00 Uhr | Thema Geldwäschebekämpfung

Zahl der Geldwäscheverdachtsmeldungen erreicht neues Rekordhoch

Wenn es darum geht, sensibel auf mögliche Geldwäscherisiken zu achten, ist die Finanzbranche bundesweit Vorreiter: Mehr als 90 Prozent der Geldwäscheverdachtsmeldungen stammten 2011 von den Kreditinstituten. Das berichteten Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), und BaFin-Exekutivdirektorin Gabriele Hahn bei der gemeinsamen Pressekonferenz von BKA und BaFin Ende Oktober in Wiesbaden. Ziercke stellte dort den Jahresbericht 2011 der Financial Intelligence Unit (FIU) vor, der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, die beim BKA angesiedelt ist.

Insgesamt 12.868 Geldwäscheverdachtsmeldungen seien im vergangenen Jahr bei der FIU eingegangen, erläuterte der BKA-Präsident, 17 Prozent mehr als im Vorjahr. „Dies ist ein neuer Höchststand seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes im Jahr 1993.“ Bei knapp der Hälfte der Verdachtsmeldungen habe sich der Verdacht einer Straftat erhärtet. „Die meisten Vortaten zur Geldwäsche waren auch 2011 Betrugsdelikte“, sagte Ziercke.

Fast 4.000 Verdachtsmeldungen seien allein im Zusammenhang mit „Finanzagenten“ eingegangen, was ebenfalls ein neuer Rekordwert sei. Hierbei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen und dort eingehende Beträge gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiterleiten.

Überprüfung der Jahresabschlussberichte

BaFin-Exekutivdirektorin Gabriele Hahn bewertete die erneut gestiegene Zahl der Verdachtsmeldungen als „ausgesprochen positiv“: „Das belegt aus meiner Sicht eindrucksvoll, dass Gesetze nur dann funktionieren, wenn ihre Umsetzung und Einhaltung effektiv überwacht werden.“ Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sei ein Eckpfeiler der gesellschaftlichen Stabilität, sagte Hahn.

Während BKA und Strafverfolgungsbehörden auf nationaler Ebene für die repressive Verfolgung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig seien, stelle die BaFin eine effektive Geldwäscheprävention durch die beaufsichtigten Unternehmen sicher. Um sich ein Bild über die Präventionsmaßnahmen in den Unternehmen zu machen, werte die BaFin unter anderem die jährlichen Prüfungsberichte der Abschlussprüfer aus.

„Nicht ganz zu Unrecht gab es in der Vergangenheit immer wieder Kritik an der teilweise mangelnden Aussagekraft der Prüfungsberichte“, erklärte Hahn. So hätten die Prüfer bei der Jahresabschlussprüfung 2011 bei 93 Prozent der relevanten Prüfungsfelder der geprüften Genossenschaftsbanken und 87 Prozent der relevanten Prüfungsfelder der geprüften Sparkassen keinen einzigen Mangel festgestellt. Diese Zahl erscheine recht hoch. „Wir werden nun vorrangig bei den Instituten ohne festgestellten Mangel Sonderprüfungen durchführen“, kündigte Hahn an. Die Vorbereitungen für die Prüfungskampagne seien nahezu abgeschlossen.

Geldwäschegefahren bei elektronischem Geld

Hahn ging auch auf Geldwäschegefahren bei elektronischem Geld (E-Geld) ein: „Seit vergangenem Jahr beaufsichtigt die BaFin E-Geld-Agenten, Agenten von Zahlungsinstituten und Agenten, die für Kreditinstitute E-Geld vertreiben und rücktauschen“, sagte Hahn. „Beim E-Geld handelt es sich insbesondere um elektronische Karten, die man beispielsweise an Tankstellen oder in Internetcafés gegen Bargeld erwerben kann. Die Karten sind mit einem Code versehen, mit dem man das elektronische Geld bei bestimmten Anlaufstellen gegen Güter oder Dienstleistungen eintauschen kann“, erläuterte Hahn.

Bei den ersten Prüfungen der beaufsichtigten Agenten habe sich die Befürchtung bestätigt, dass viele der Kleinunternehmen, die als Agenten tätig sind, wenig bis gar keine Erfahrung in der Geldwäschebekämpfung aufweisen. „Vielen fehlt einfach das Verständnis für die spezifischen Geldwäscherisiken bestimmter Produkte.“

Neue Gesetze

Besonders beliebt sei E-Geld bei Transaktionen im Internet, sagte Hahn. Früher konnte Bargeld anonym gegen E-Geld eingetauscht werden, was Geldwäsche enorm erleichtert habe. „Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und § 25i in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Diese Norm sieht vor allem eine Identifizierung des Endverbrauchers vor“, fasste Hahn zusammen. Durch die Überwachung des E-Geld-Flusses und der gesamten Zahlungskette könnten Geldwäscherisiken minimiert werden. Hahn wies darauf hin, dass die BaFin zu den neuen gesetzlichen Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft ein Merkblatt veröffentlicht hat, das über die Einzelheiten der genannten Pflichten informiert.

Sie begrüßte zudem den Gesetzentwurf zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes, über den aktuell in den parlamentarischen Gremien diskutiert wird. Der Entwurf nimmt das Onlineglücksspiel und die daraus erwachsenden Geldwäschegefahren ins Visier. „Erstmals sollen auch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet verpflichtet werden, Präventionsmaßnahmen durchzuführen“, sagte Hahn. Sie müssten zukünftig beispielsweise die Spieler identifizieren und für jeden von ihnen ein eigenes Spielerkonto einrichten. Zudem sehe der Entwurf besondere Sorgfaltspflichten für Kredit- und Zahlungsinstitute vor. „Deren Überwachung wird das Aufsichtsspektrum der BaFin erweitern“, hob Hahn hervor.

BKA-Studie zur Geldwäsche im Immobiliensektor

Wie wichtig es ist, auch Branchen außerhalb des Finanzsektors für Geldwäscherisiken zu sensibilisieren, belegt die Fachstudie zur "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland“, die das BKA in Auftrag gegeben hat. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass sich der Immobilienmarkt für Geldwäscheaktivitäten eignet, gleichzeitig aber das Wissen um mögliche Formen der Geldwäsche noch gering ist. Hier gelte es, aktiv auf den Immobiliensektor zuzugehen, um das Bewusstsein für Geldwäscheprävention zu schärfen und für Aufmerksamkeit zu werben, sagte BKA-Präsident Zierke. Außerdem werde das BKA den zuständigen Aufsichtsbehörden anbieten, sie bei der Aufgabenwahrnehmung beratend zu unterstützen.

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