BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:02.05.2013 08:32 Uhr Externe Prüfung: Baseler Ausschuss stellt neues Papier zur Konsultation

Für das Vertrauen in die Integrität und Stabilität der Finanzmärkte ist es von Bedeutung, dass Banken ihre finanziellen Verhältnisse im Jahresabschluss sachgerecht darstellen. Aus diesem Grund kommt der Jahresabschlussprüfung durch den Abschlussprüfer eine wichtige Rolle zu.

Die Anforderungen an den Abschlussprüfer sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Es sind zahlreiche internationale Standards und Gesetze zur Bankenregulierung erlassen worden, unter anderem im Rahmen von Basel II und III. Auch haben Veränderungen in der Geschäftsausübung der Banken stattgefunden. Ihre Geschäftsmodelle sind deutlich komplexer geworden.

In Reaktion auf die Finanzkrise hat zudem der Finanzstabilitätsrat FSB (Financial Stability Board) gegenüber dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS (Basel Committee on Banking Supervision) angeregt, auf eine bessere Qualität der Abschlussprüfung und einen stärkeren Informationsaustausch zwischen Abschlussprüfern und Aufsichtsbehörden hinzuwirken.

Vor diesem Hintergrund hat der Baseler Ausschuss seine Papiere zur Abschlussprüfung überarbeitet, die sich bis dato in zwei Dokumenten mit den Titeln „The relationship between banking supervisors and banks‘ external auditors” (2002) und „External audit quality and banking supervision” (2008) fanden, und beide in einem Papier mit dem Titel „External audits of banks” zusammengeführt. Dieses neue Papier mit Empfehlungscharakter steht bis zum 21. Juni 2013 zur Konsultation. Es steht im Einklang mit den Anforderungen des Prinzips 27 im Papier des Baseler Ausschusses zur effektiven Überwachung des Bankensektors (Core Principles for Effective Banking Supervision).

Inhalt und Anwendungsbereich

Das neue Papier umfasst nun 16 Prinzipien, deren Umsetzung dazu beitragen soll, die Qualität der Abschlussprüfung und damit auch die Wirksamkeit der Bankenaufsicht zu verbessern. Die Prinzipien beziehen sich auf vier Themengebiete:

  • Qualität der Bankenprüfung
  • Rolle des Prüfungsausschusses bei der Abschlussprüfung
  • Zusammenarbeit von Abschlussprüfern und Bankenaufsicht
  • Kommunikation zwischen Bankenaufsicht und Abschlussprüferaufsicht

Der Anwendungsbereich der Prinzipien umfasst alle Banken, einschließlich der in Bankengruppen, und Holdinggesellschaften, deren Töchter überwiegend Banken sind. Für die Umsetzung der Prinzipien gilt jedoch das Proportionalitätsprinzip, das heißt, die einzelnen Anforderungen richten sich nach der Komplexität, der Größe, der Struktur, der wirtschaftlichen Bedeutung und dem Risikoprofil der jeweiligen Bank.

Qualität der Bankenprüfung

Der Baseler Ausschuss schreibt einige grundlegende Voraussetzungen für die externe Prüfung vor. So muss der Abschlussprüfer eines Kreditinstituts über bankspezifisches Fachwissen verfügen und die regulatorischen Anforderungen kennen. Er muss objektiv und unabhängig sein und seinen Beruf mit einer kritischen Grundhaltung und Einstellung ausüben (Professional Scepticism). Dies umfasst auch eine Überprüfung der Annahmen des Managements. Außerdem legt das neue Papier weitergehende Anforderungen an die internen Qualitätskontrollsysteme der Prüfungsgesellschaften fest.

An die Prüfung des Jahresabschlusses stellt die Aufsicht hohe Erwartungen. Der Baseler Ausschuss geht darum gezielt auf die bankspezifischen Risiken ein, wie beispielsweise die Kreditrisikovorsorge, zum Fair-Value bewertete Finanzinstrumente und Annahmen zur Beurteilung des Going Concern, da diese im Jahresabschluss materiell falsch dargestellt werden könnten.

Rolle des Prüfungsausschusses

Weitere Prinzipien befassen sich mit den Erwartungen der Bankenaufsicht an das Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss (Audit Committee) und Abschlussprüfer. Insgesamt wertet der Baseler Ausschuss in seinem Papier die Überwachungs- und Beurteilungsfunktion des Prüfungsausschusses auf.
Das Papier führt die einzelnen Aufgaben des Prüfungsausschusses auf. Demnach muss dieser über einen stabilen Prozess verfügen, um fundierte Empfehlungen zur Bestellung beziehungsweise Abberufung des Abschlussprüfers sowie zum Honorar zu erarbeiten. Des Weiteren hat er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und eine effektive Abschlussprüfung zu gewährleisten. Zudem ist die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss auszuweiten. Der BCBS empfiehlt, dass der Abschlussprüfer dem Prüfungsausschuss künftig schriftlich über das Ergebnis der Prüfung berichtet.

Zusammenarbeit von Abschlussprüfern und Bankenaufsicht

Das Baseler Papier sieht einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Bankenaufsehern und Abschlussprüfern vor – zum einen auf Ebene der einzelnen Bank, zum anderen auf übergeordneter Ebene zwischen Aufsicht und Prüfungsgesellschaft beziehungsweise Berufsstand.
Für den Informationsaustausch auf Ebene der Einzelinstitute schlägt der Baseler Ausschuss verschiedene Wege der Kommunikation vor, darunter auch die Übermittlung von Prüfungsberichten. Für systemrelevante Banken werden zusätzlich bilaterale Treffen zwischen Bankenaufsicht und Abschlussprüfer sowie trilaterale Treffen zwischen Bankenaufsicht, Abschlussprüfer und Vorstand beziehungsweise Aufsichtsorgan empfohlen. Darüber hinaus regt der BCBS an, dass sich die Berufsstandsvertreter kontinuierlich über wesentliche Risiken, Bilanzierungs- und Bewertungstechniken sowie andere Fragen zur Abschlussprüfung austauschen.

Kommunikation zwischen Banken- und Abschlussprüferaufsicht

Schließlich empfiehlt der Ausschuss, dass die Bankenaufsicht und die nationale Abschlussprüferaufsicht einen regelmäßigen Dialog pflegen. Dazu sollen beide ein Rahmenkonzept aufstellen, in dem Inhalte und Form des Informationsaustausches über Themen der Abschlussprüfung festgelegt werden. Es wird angeregt, dass die Bankenaufsicht gegebenenfalls auch selbst Maßnahmen ergreift, um die Prüfungsqualität zu verbessern.

Internationale Abstimmung

Zu den Inhalten des neuen Papiers zur externen Prüfung hat sich der Baseler Ausschuss bereits in der Entwicklungsphase mit wichtigen internationalen Gremien ausgetauscht. Dazu zählen das FSB, die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS (International Association of Insurance Supervisors), die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO (International Organization of Securities Commissions), das IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board), das GPPC (Global Public Policy Committee) und das IESBA (International Ethics Board for Accountants). Das Papier regt an, die Zusammenarbeit des Baseler Ausschusses mit all diesen internationalen Gremien fortzuführen.

In den Anhängen des Papiers finden sich zudem konkrete Beispiele für die Umsetzung der Prinzipien – etwa zu den Inhalten, die der Prüfungsbericht umfassen sollte, und zu den Treffen von Bankenaufsicht und Abschlussprüfern.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Autor: Stefanie Jessen, BaFin

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback