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Erscheinung:15.05.2013 08:32 Uhr | Thema Verbraucherschutz Streitschlichtung: Neue EU-Regeln zur Alternativen Streitbeilegung für besseren Verbraucherschutz

Ab Sommer 2013 sollen neue EU-Regeln zur Streitschlichtung den Binnenmarkt unterstützen und den Rechtsschutz für Verbraucher verbessern.

Der europäische Gesetzgeber hat neue Regeln zur Streitschlichtung verabschiedet: die Richtlinie über alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute ResolutionADR) und die Verordnung über Online-Streitbeilegung (Online Dispute ResolutionODR). Sie sollen den Binnenmarkt unterstützen und den Rechtsschutz für Verbraucher verbessern, indem sie ihnen langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren ersparen.

Inkrafttreten voraussichtlich im Sommer 2013

Das Europäische Parlament verabschiedete ADR und ODR am 12. März 2013, der EU-Rat stimmte den beiden Rechtsakten am 22. April 2013 zu. Voraussichtlich im Sommer 2013 werden die ADR und die ODR in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Verordnung gilt unmittelbar, das heißt, sie muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Die ADR schreibt vor, dass auch für Finanzdienstleistungen flächendeckend außergerichtliche Streitbeilegungsstellen (AS) geschaffen werden. Rechtstechnisch soll dies durch eine Mindestharmonisierung gelingen: die Mitgliedstaaten müssen mindestens die Anforderungen der Richtlinie erfüllen, können aber auch darüber hinausgehen. Die AS sollen sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Streitigkeiten behandeln. Sie müssen unabhängig sein und weisungsungebunden handeln können. Ihre Mitarbeiter müssen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Streitbeilegung nachweisen. Jeder Mitgliedstaat wird eine nationale Behörde bestimmen, die für die Zulassung von AS zuständig ist. In Deutschland ist noch nicht entschieden, welche Behörde das sein wird.

Transparenz

Ein Schwerpunkt der Richtlinie liegt auf dem Thema Transparenz. So müssen die AS-Stellen auf ihren Internetseiten umfangreiche Angaben zum Verfahren bereitstellen und Online-Beschwerden ermöglichen. Auch Händler müssen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auf ihren Internetseiten und bei Beschwerden darauf hinweisen, dass Verbraucher die AS nutzen können. Die Verfahren sollen für die Verbraucher grundsätzlich kostenfrei sein und nicht länger als 90 Tage dauern.

Die ODR-Verordnung ergänzt die ADR um Verfahrens-Aspekte. Sie ermächtigt die EU-Kommission, eine Online-Anlaufstelle für Streitigkeiten einzurichten. Diese wird die Streitfälle, die ihr zugetragen werden, an die zuständige AS weiterleiten.

Drei Fragen zur ADR/ODR: „Win-Win-Situation für Verbraucher“

Interview mit Dr. Burkhard Lehmann, Leiter der BaFin-Abteilung für Verbraucher- und Anlegerschutz und besondere Rechtsfragen

Wie wird sich die Umsetzung von ADR und ODR in Deutschland auswirken?

Deutschland steht mit seinem dichten Netz an außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen bereits jetzt gut da. Die außergerichtlichen Schlichtungsstellen der Finanzwirtschaft erfüllen schon weitgehend die Anforderungen der ADR. Das Verfahren wird nun noch transparenter, da die Anbieter die Verbraucher in den AGB und auf ihren Webseiten informieren müssen. Damit gewinnt der Verbraucher. Er kann sich auch noch mehr als bisher auf die Schlichtungsstellen verlassen. Denn für die AS gelten nun verbindliche Qualifikationsprofile und Anforderungen an ihre Unabhängigkeit.

Was bedeutet dies für die Aufsicht und den Verbraucherschutz?

Zunächst bedeutet dies ein Plus an Rechtssicherheit und Vertrauen. ADR und ODR stellen ja Mindestanforderungen, beispielsweise an die Unabhängigkeit der Schlichter. Dadurch stärken sie das Ombudswesen und werten den Verbraucherschutz in Deutschland auf. Davon werden übrigens auch die Unternehmen profitieren. Denn die Verbraucher werden dem Finanzmarkt wieder stärker vertrauen können.

Wie kann sich die BaFin konkret einbringen?

Die BaFin trägt seit jeher Verantwortung für den kollektiven Verbraucherschutz, der für sie auch künftig ein Top-Thema bleiben wird. Dazu gehört auch, dass sie sich aktiv in Fragen der außergerichtlichen Streitschlichtung einbringt. Sie organisiert regelmäßige Treffen der Ombudsleute für den deutschen Finanzsektor, damit diese im Interesse der Verbraucher und Anleger Erfahrungen austauschen können. Und sie betreibt selbst eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten nach dem Investmentgesetz. Wie sich die neuen europäischen Regeln für die BaFin und ihre Schlichtungsstelle auswirken werden, steht noch nicht fest.

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