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Erscheinung:03.02.2014 Vergütungssysteme: Prüfungskampagne - Qualitätsmängel bei allen Instituten

Die Vergütungssysteme aller 14 Institute, die die BaFin in ihrer Prüfungskampagne 2013 untersucht hat, wiesen Mängel in der Qualität auf. Geprüft wurde, ob die Institute die Vorgaben des § 25a Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG, alte Fassung) und die der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV, in der bis 31. Dezember 2013 gültigen Fassung) einhielten.

Mängel zeigten sich unter anderem bei drei Prüfungsschwerpunkten: bei der Identifizierung der Risikoträger in den bedeutenden Instituten, bei der Ermittlung von Mitarbeiterboni und beim Umgang mit Auszahlungsrestriktionen.

Prüfungsschwerpunkte 2013

  • Identifizierung der Risikoträger
  • Ermittlung der Boni der Mitarbeiter
  • Ermittlung des Gesamtbetrags der Vergütung
  • Auszahlungsrestriktionen
  • Entwicklung der Großverdiener bei deutschen Instituten

Risikoträger

Zwölf der geprüften Institute sind bedeutend im Sinne der InstitutsVergV. Alle zwölf zeigten Mängel bei der Identifizierung der Risikoträger. Diese erfolgte häufig nicht auf Basis einer umfassenden, regelmäßig aktualisierten und angemessen dokumentierten Risikoanalyse. In mehreren Fällen beanstandete die BaFin auch die Kriterien für die Risikoanalyse, aufgrund derer die Identifizierung vorgenommen wurde.

Zwei weitere Institute hatten sich als „nicht bedeutend“ eingestuft. Diese Einstufungen basierten jedoch auf Risikoanalysen, deren Qualität mangelhaft war.

Boni der Mitarbeiter

Bei mehreren geprüften Instituten war nicht sichergestellt, dass sich die Vergütungssysteme an den Strategien der Institute und den darin enthaltenen Zielen ausrichten. In vielen Fällen waren zudem die Bemessungszeiträume für die Festlegung der variablen Vergütung von Geschäftsleitern und Risikoträgern nicht zufriedenstellend.

Nur vier Institute hielten zum jeweiligen Prüfungszeitpunkt bereits die Maßstäbe der Deckelung des variablen Vergütungsanteils im Verhältnis zum fixen Vergütungsanteil ein, die am 1. Januar 2014 mit der novellierten Fassung der InstitutsVergV in Kraft getreten sind. Bei sieben weiteren Instituten wäre das Verhältnis zwischen variabler und fixer Vergütung nur dann KWG-konform nach neuem Recht, wenn die Anteilseigner des Instituts eine Erhöhung des Höchstwerts auf 200 Prozent der Fixvergütung gebilligt hätten.

Gesamtvergütung und Auszahlungsrestriktionen

Die Parameter, die die Institute zur Ermittlung der variablen Vergütung zugrunde legten, waren des Öfteren unzureichend. Deutliche Defizite zeigten sich zudem bei der systematischen Betrachtung durch die Institute, inwiefern der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen damit zu vereinbaren ist, dass sie eine angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln sicherzustellen haben.

Im Bezug auf die Auszahlungsrestriktionen lagen die Probleme hauptsächlich darin, dass angemessene Kriterien zur Verringerung der einbehaltenen variablen Vergütung fehlten (Malus-Trigger). So definierten einige Institute beispielsweise Kriterien oder Schwellenwerte so, dass die Anwendung eines Malus erst bei außerordentlichen Misserfolgen und schwerwiegenden individuellen Verfehlungen überhaupt zu prüfen gewesen wäre. Darüber hinaus waren die Bemessungszeiträume für die Festlegung der variablen Vergütungsanteile für Risikoträger und Geschäftsleiter vielfach unzulänglich.

Großverdiener bei deutschen Instituten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat 2013 eine Datenabfrage zu Großverdienern bei europäischen Instituten durchgeführt. Die deutschen Institute meldeten insgesamt 87 in Deutschland beschäftigte Großverdiener, also Mitarbeiter, die über ein Einkommen von einer Million Euro pro Jahr oder mehr verfügen. Darunter befanden sich 40 identifizierte Risikoträger. Die meisten Großverdiener konzentrieren sich jedoch bei sehr wenigen Instituten. Der weitaus größte Teil der deutschen Banken gab an, in Deutschland sehr wenige bis gar keine Großverdiener zu beschäftigen.

Hinweis

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Autor: Dr. Birgit Botterweck, Matthias Jaeger, Ira Steinbrecher, BaFin

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