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Erscheinung:15.04.2016 | Thema Verbraucherschutz Verbraucherschutz: Neue Abteilung bei der BaFin

Viele Facetten des Verbraucherschutzes gehörten bereits seit Jahren zum Aufgabenspektrum der BaFin. So ist beispielsweise die Transparenz der Märkte, die die BaFin überwacht, ein ganz wesentlicher Aspekt des Anlegerschutzes.

Seitdem das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft ist, ist der kollektive Verbraucherschutz aber auch gesetzlich als Aufsichtsziel der BaFin fixiert.

Definition: Kollektiver Verbraucherschutz
Kollektiver Verbraucherschutz bedeutet, dass die BaFin Verbraucher in ihrer Gesamtheit schützt. Der Schutz individueller Verbraucherinteressen ist hingegen Aufgabe der Ombudsleute, Schiedsstellen und Gerichte.

Um diesem Ziel gerecht zu werden und die vielfältigen Aufgaben des kollektiven Verbraucherschutzes effizient und schlagkräftig erfüllen zu können, hat sich die BaFin organisatorisch neu aufgestellt. Zum Jahreswechsel 2015/2016 ist die neue Abteilung Verbraucherschutz mit insgesamt sieben Referaten an den Start gegangen. Sie ist der Wertpapieraufsicht in Frankfurt am Main zugeordnet, wird sich jedoch nicht auf den Anlegerschutz fokussieren, sondern mit allen verbraucherschutzrelevanten Themen befassen, die die BaFin betreffen, also auch mit dem Schutz von Bankkunden und Versicherten. Daher ist die Abteilung auf die BaFin-Standorte Bonn und Frankfurt am Main aufgeteilt.

Referate der neuen Verbraucherschutzabteilung

  • Grundsatzfragen, Verbraucherschutzforum, Verbraucherschutzbeirat
  • Verbrauchertrendanalyse und Verbraucheraufklärung
  • Kompetenzzentrum Verbraucherschutz Banken; Beschwerden
  • Kompetenzzentrum Verbraucherschutz Versicherungen; Beschwerden
  • Operative Verhaltensaufsicht; Anlegerschutz Privat- und Auslandsbanken
  • Operative Verhaltensaufsicht; Anlegerschutz Sparkassen und Genossenschaftsbanken
  • Operative Missstandsaufsicht; Produktintervention

Transparenz

Verbraucher sollen grundsätzlich eigenverantwortlich und informiert Entscheidungen treffen können, ohne dabei bevormundet zu werden. Daher setzt sich die BaFin für ein transparentes und verständliches Angebot von Finanz- und Versicherungsprodukten sowie Finanzdienstleistungen ein. Dies soll Verbraucher in die Lage versetzen, die Funktionsweise und Risiken der Produkte und Dienstleistungen zu verstehen und deren tatsächliche Kosten richtig zu beurteilen.

Die Informationen, die die Anbieter zur Verfügung stellen – ob gesetzlich verpflichtende oder freiwillige – müssen von Inhalt und Form her so ausgestaltet sein, dass sie den Kenntnissen und Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werden. Nur so können diese den Wissensvorsprung der Anbieter aufholen.

Aufklärung

Die neue Verbraucherschutzabteilung klärt darüber hinaus aber auch selbst zielgerichtet über die verschiedenen Arten von Finanz- und Versicherungsprodukten sowie Finanzdienstleistungen und die mit ihnen verbundenen Risiken auf. Auf der Internetseite der BaFin erhalten Verbraucher unter der Rubrik „Finanzwissen auf einen Blick“ seit wenigen Wochen Informationen über die Funktionsweise und Risiken der wichtigsten Bankprodukte, Wertpapiere und Geldanlagen sowie Versicherungsprodukte. Sie sollen ihnen eine erste Orientierungshilfe geben, ob ein bestimmtes Produkt für sie in Frage kommt, und Vergleiche erleichtern – ohne dabei bestimmte Produkte oder Handlungen zu empfehlen.

Darüber hinaus hält die Abteilung Verbraucherschutz auf Tagungen und Veranstaltungen Vorträge für Verbraucher, zum Beispiel aktuell bei der Anlegermesse Invest in Stuttgart, und steht Verbrauchern dort als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung.

Missstandsaufsicht und Produktintervention

Sofern durch Transparenz, Information und Aufklärung allein kein ausreichender Schutz der Verbraucher in ihrer Gesamtheit sichergestellt werden kann, wird die BaFin die neuen Aufsichtsinstrumente zur Prävention und Beseitigung von Missständen nutzen, die ihr das Kleinanlegerschutzgesetz an die Hand gegeben hat. Sie gehören ebenfalls zu den Aufgaben der neuen Verbraucherschutzabteilung.

So kann die BaFin auf Basis von § 4 Absatz 1a Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) Anordnungen treffen, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint. In schwerwiegenden Fällen kann die BaFin auf Grundlage des neuen § 4b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sogar den Vertrieb von Produkten beziehungsweise bestimmte Vertriebspraktiken einschränken oder gänzlich untersagen – nämlich dann, wenn der Anlegerschutz, die Funktionsfähigkeit oder die Integrität der Finanzmärkte gefährdet sind (Produktintervention).

Analyse von Verbrauchertrends

Um für Verbraucher relevante Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, ist es notwendig, den Markt effektiv und umfassend zu beobachten und die Erkenntnisse strukturiert auszuwerten. Die Verbraucherschutzabteilung wird daher qualitative und quantitative Informationen über das Marktgeschehen aus internen und externen Quellen strukturiert erfassen, analysieren und bewerten (siehe Interview). Daneben wird sie risikoorientierte Untersuchungen durchführen, um Informationen gezielt zu erfragen. Derzeit untersucht die BaFin beispielsweise, inwieweit Emittenten Bonitätsanleihen aktiv an Privatkunden vertreiben und ob sie diese ausreichend über die Risiken aufklären.

Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, die zu Risiken oder Missständen führen könnten. Dies ermöglicht es, adäquate Gegenmaßnahmen präventiv und nicht erst reaktiv zu ergreifen. Die Erkenntnisse aus der Verbrauchertrendanalyse geben wichtige Impulse für die Arbeit der Verbraucherschutzabteilung und der Fachaufsicht.

Beschwerdebearbeitung

Auch die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden ist künftig unter dem Dach der neuen Verbraucherschutzabteilung angesiedelt. Die Beschwerden, die Kunden von Banken, Versicherungen oder Wertpapierdienstleistern bei der BaFin einreichen, liefern wichtige Informationen darüber, welche Themen und Probleme Verbraucher beschäftigen.

Zudem können Beschwerden über das Geschäftsgebaren eines Instituts Fehler im System offenlegen, der kollektive Verbraucherinteressen betrifft. Auch Beschwerden sind daher wichtige Impulsgeber, um Missstände zu erkennen.

Operative Verhaltensaufsicht

Eine weitere Aufgabe der Verbraucherschutzabteilung ist die operative Aufsicht über die Einhaltung der Verhaltenspflichten nach dem WpHG bei Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Unter Verhaltensregulierung sind alle Pflichten zu verstehen, die die beaufsichtigen Unternehmen bei ihren Dienstleistungen gegenüber Kunden zu beachten haben. Dazu zählen insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an das Beratungsprotokoll, das Produktinformationsblatt nach dem WpHG und die Geeignetheit von Anlageempfehlungen.

Neben der laufenden Aufsicht und Beschwerden, die die beaufsichtigten Unternehmen über das Mitarbeiter- und Beschwerderegister melden, sind insbesondere die Besuche der Aufsicht vor Ort wichtige Erkenntnisquellen für Verstöße gegen die Verhaltenspflichten.

Weitere Aufgaben

Die neue Verbraucherschutzabteilung ist darüber hinaus Schnittstelle zum Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen und Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale, einer Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, deren Aufgabe es ist, das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb durchzusetzen. Sie organisiert Veranstaltungen zum Verbraucherschutz sowie die Sitzungen des Verbraucherbeirats, der die BaFin aus Verbrauchersicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berät.

Auch auf europäischer und internationaler Ebene engagiert sich die BaFin für die Weiterentwicklung des kollektiven Verbraucherschutzes und die aktive Gestaltung von Verbraucherstandards. Derzeit arbeitet sie beispielsweise an der Ausarbeitung einer einheitlichen Verwaltungspraxis zu den Verbraucherschutzregeln mit, die die Umsetzung der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) mit sich bringen wird.

„Ein Frühwarnsystem für Missstände schaffen“

Interview mit Carsten Müller, Leiter des Referats für Verbrauchertrendanalyse und -aufklärung

Herr Müller, Sie leiten das neue Referat, zu dessen Aufgaben die Verbrauchertrendanalyse gehört. Die BaFin analysiert doch seit Jahren Verbrauchertrends. Was ist neu?

Die Analysen zu Verbrauchertrends waren bisher Sache der einzelnen Geschäftsbereiche und wurden mit unterschiedlicher Intensität betrieben. Diese Aufgabe ist nun bei uns zentral gebündelt. Auf Basis der Expertise aus den Geschäftsbereichen werden wir eine umfassende Methodik zur Ermittlung von Verbrauchertrends entwickeln, interne und externe Daten erheben und aus Sicht des Verbraucherschutzes strukturiert auswerten. So können wir frühzeitig erkennen, welche Themen verbraucherrelevant sind und wo sich eventuell Probleme anbahnen. Unser Ziel ist es, ein Frühwarnsystem für etwaige Missstände zu schaffen. Denn wir wollen nicht nur reagieren, sondern proaktiv und präventiv geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Missstände gar nicht erst entstehen.

Was sind das für interne und externe Datenquellen, auf die Sie zurückgreifen wollen?

Wichtige interne Datenquellen sind Erkenntnisse aus der laufenden Aufsicht über Institute, aber auch aus der Marktaufsicht. Ebenso werden wir schriftliche und telefonische Beschwerden von Verbrauchern über beaufsichtigte Institute und Unternehmen auswerten. Und wir werden auch eigene Untersuchungen zum Marktgeschehen, gegebenenfalls ergänzt durch externe Untersuchungen, vornehmen, beispielsweise in Form von Befragungen.

Externe Datenquellen sind beispielsweise Erkenntnisse und Studien anderer Akteure des Verbraucherschutzes, etwa der Verbraucherzentralen, des Marktwächters Finanzen, der Ombuds- und Schlichtungsstellen, oder Auswertungen der Bundesbank zum Kundenverhalten.

Wir werden außerdem genau im Blick behalten, was im Ausland passiert und welche Trends sich dort zeigen. Die BaFin wird dazu intensiven Kontakt zu anderen nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden pflegen und Netzwerke weiterentwickeln. Dazu zählt auch das Engagement in internationalen Arbeitsgruppen.

Eine weitere Aufgabe Ihres Referats ist die Verbraucheraufklärung. Warum ist es so wichtig, Verbraucher aufzuklären?

Wir möchten, dass Verbraucher selbstbestimmt handeln können, wenn sie sich entscheiden, Geld anzulegen oder zu sparen, eine Versicherung abzuschließen oder einen Kredit aufzunehmen. Dafür ist es aber erforderlich, dass ihnen ausreichende und adressatengerechte Informationen an die Hand gegeben werden, die es ihnen erlauben, Finanz- und Versicherungsprodukte sowie Finanzdienstleistungen zu vergleichen und zu bewerten. Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine eigenverantwortliche, informierte und qualifizierte Entscheidung überhaupt möglich.

Welche Maßnahmen zur Verbraucheraufklärung planen Sie?

Zu besonders wichtigen Themen werden wir weiterhin Infoblätter und Broschüren erstellen und Fachbeiträge im BaFinJournal veröffentlichen. Eine wichtige Plattform zur Aufklärung von Verbrauchern ist darüber hinaus unsere Internetseite. Im Verbraucherbereich sind alle wichtigen Themen zentral gebündelt. Diesen entwickeln wir kontinuierlich weiter. Seit kurzem ist dort etwa die Rubrik Finanzwissen online, die einen gut verständlichen Überblick über wichtige Finanzprodukte gibt.

Wir werden außerdem gezielt an fachspezifischen Messen mit Verbraucherbezug teilnehmen. Dort können wir auf unsere Kompetenzen im Verbraucherschutz hinweisen und den Verbrauchern eine Anlaufstelle bieten. Und schließlich loten wir derzeit verschiedene Möglichkeiten und Wege aus, wie wir die finanzielle Bildung der Verbraucher verbessern können.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Autor: Nina Sperling, BaFin

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