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Erscheinung:26.04.2016 Anlegermesse: BaFin informiert bei Invest in Vorträgen und persönlichen Gesprächen. Exekutivdirektorin Roegele vor Ort

Zahlreiche Anleger nutzten auch in diesem Jahr die Gelegenheit, sich bei der Invest, Leitmesse und Kongress für Finanzen und Geldanlage, am Infostand der BaFin über aktuelle Themen des Finanzmarkts zu informieren. Die Messe fand vom 15. bis 16. April 2016 in Stuttgart statt und verzeichnete nach Angaben der Veranstalter fast 12.000 Besucher.

Am ersten Veranstaltungstag stand auch die Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele, Rede und Antwort. „Auf der Invest kann ich mich ungefiltert mit den Verbrauchern austauschen und den Kontakt zur Branche pflegen“, erklärte Roegele. Dass der kollektive Verbraucherschutz seit Jahresbeginn explizit zu den Aufgaben der BaFin zähle, verpflichte sie umso mehr, bei der wichtigsten Anlegermesse im deutschsprachigen Raum Präsenz zu zeigen.

Zertifikate und finanzielle Differenzgeschäfte

Neben Einzelgesprächen fanden am BaFin-Stand auch mehrere Vorträge statt, die auf großes Interesse stießen. Die BaFin-Referenten Dr. Chan-Jae Yoo und Dr. Thorsten Becker gaben den Anlegern praktische Hinweise, worauf sie achten müssen, wenn sie in Zertifikate und finanzielle Differenzgeschäfte (Contract for Differences – CFDs) investieren.

„Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen. Bei ihnen hat der Emittent – im Gegensatz zu standardisierten Wertpapieren wie Aktien – weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, etwa im Hinblick auf Kündigungsrechte“, erläuterte Yoo. Die Anleihebedingungen könnten komplex und für Privatanleger schwer zu verstehen sein. „Anleger müssen außerdem beachten, dass Zertifikate nicht der Einlagensicherung unterliegen.“

Becker machte deutlich, dass das derivative Finanzinstrument CFD ein gegenseitiger Vertrag sei, also kein Wertpapier. „Vertragsinhalt ist ein Barausgleich zwischen der Differenz des aktuellen Preises eines Basiswerts – etwa einer Aktie – und seines Preises zum Zeitpunkt der Endabwicklung. Anbieter sicherten sich vertraglich oft weite Ermessenspielräume, etwa bei der Preisstellung für den CFD. Einen offiziellen Börsenkurs gebe es für CFDs grundsätzlich nicht. „Der Anleger muss vor allem die Konsequenzen der teils erheblichen Hebelwirkung beachten, wenn er in CFDs investiert. Es kann durchaus passieren, dass er über das eingesetzte Kapital hinaus Geld nachschießen muss“, so Becker.

Erlaubnispflicht

Die BaFin-Referenten O. Gohr und M. Stevens beleuchteten in ihrem Vortrag die Grenzen der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz anhand von Beispielen mit Direktinvestments. Bei dieser Anlageform erwerben die Anleger konkrete Dinge von den Anbieter, etwa Ölpalmen oder Container.

Es sei sehr wichtig, bei solchen Investments das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen, insbesondere, wenn ein Rückfluss des ursprünglichen Kaufpreises versprochen werde. Denn dort zeige sich, ob das Geschäft einer Erlaubnis der BaFin bedürfe oder nicht. Anbieter, die trotz Erlaubnispflicht keine Erlaubnis vorweisen könnten, seien Teil des schwarzen Kapitalmarkts. Die Referenten erläuterten, wie die BaFin gegen solche Anbieter vorgeht. Der BaFin stünden dabei verschiedene Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung – bis hin zur Durchsuchung von Geschäftsräumen. Zudem könne die BaFin den Anbietern untersagen, das unerlaubte Geschäft zu betreiben, und diese Untersagung auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Marktmanipulation

Tipps dazu, wie Anleger es vermeiden, selbst zum Manipulateur zu werden, oder wie sie sich davor schützen können, Opfer manipulativer Handlungen zu werden, erhielten die Standbesucher von BaFin-Referentin Anja Köhler. In ihrem Vortrag gab sie zunächst einen Überblick über die verschiedenen Manipulationsarten und erläuterte diese anhand von praktischen Beispielen. So stellte sie klar, dass der Börsenhandel nicht dazu instrumentalisiert werden dürfe, steuerlich motivierte Depotneubewertungen oder Depotüberträge durchzuführen. Denn vorab abgestimmte Wertpapieraufträge seien nicht erlaubt. Frau Köhler empfahl den Anlegern daher: „Nehmen Sie Depotüberträge außerbörslich vor, und warten Sie auf die Ausführung Ihres börslichen Wertpapierauftrages, bevor Sie einen gegenläufigen Auftrag erteilen.“

Ein ebenso wichtiges Anliegen war es Köhler, Anleger für Pump-and-Dump-Schemes zu sensibilisieren. Dabei werden oft durch ungebetene Anrufer oder in Börsenbriefen Aktien von zweifelhafter Werthaltigkeit mit hohen Renditeversprechen oder außergewöhnlichen Kurspotentialen zum Kauf empfohlen. Anleger erkennen dabei meist nicht, dass es den Manipulateuren nur darum geht, die Aktien gewinnbringend zu veräußern. Am Ende bleiben sie oft auf ihrem wertlosen Investment sitzen. „Um nicht Opfer einer solchen Manipulation zu werden, sollten Sie Ihre Informationsquellen immer auf Seriosität prüfen und hinterfragen, ob Angaben zu einem Investment plausibel sind“, riet Köhler. Vermeintliche Geheimtipps oder das marktschreierische Anpreisen von Wertpapieren sollten Anleger skeptisch werden lassen. „Für uns als Aufseher ist es zudem wichtig, dass Sie verdächtige Vorgehensweisen der BaFin melden“, appellierte Köhler.

FinTechs

Erstmals nahm auch ein Vertreter der BaFin an einer Podiumsdiskussion der ARD Börse zum Thema „FinTech – Chancen erkennen, Risiken minimieren“ teil. Jens Münzer erklärte, dass ein möglicher Boom von jungen Unternehmen auf dem Finanzmarkt für die BaFin eine Marktentwicklung sei, der sie sich aufsichtlich gern stellen werde. Dies bedeute aber nicht, dass sie nun alles anders machen müsse. „Letztlich geht es vielfach um neue technische Lösungen für bekannte Dienstleistungsprozesse“, erklärte Münzer. Ein Zahlungsvorgang bleibe ein Zahlungsvorgang und damit reguliert – unabhängig davon, ob er über Lochkarten oder über eine App abgewickelt werde.

Münzer wies darauf hin, dass die BaFin kürzlich Aufsichtshinweise zu typischen FinTech-Geschäftsmodellen veröffentlicht habe. Dies werde sie je nach Bedarf fortführen. Zudem stehe auf ihrer Internetseite seit kurzem ein Kontaktformular bereit, das sich sowohl an FinTechs als auch an die Gründer klassischer Finanzunternehmen richte. „Sie können dort Informationen zu ihrem Geschäftsmodell eingeben. Die BaFin wird dann prüfen, ob Sie eine Erlaubnis benötigen“, erläuterte Münzer.

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