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Erscheinung:23.01.2018 | Thema Solvabilität Solvency II: EIOPA-Bericht zu Maßnahmen für langfristige Garantien und Aktienrisiko - Blick auf den deutschen Markt

Unter Solvency II gelten spezielle Maßnahmen für langfristige Garantien (Long Term Guarantees – LTG) sowie für das Aktienrisiko, darunter auch Übergangsregeln, die den Versicherungsunternehmen die Umstellung auf das europäische Aufsichtsregime erleichtern.

Hierzu hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA Mitte Dezember zum zweiten Mal ihren jährlichen Bericht vorgelegt. Dieser beleuchtet die Auswirkungen der Maßnahmen, unter anderem auf die Solvenzsituation der Versicherer, die Finanzstabilität, das Investmentverhalten und den Schutz der Versicherungsnehmer. Zudem beschreibt er den Umfang der Nutzung der Maßnahmen in den einzelnen Märkten. Die wichtigsten LTG-Maßnahmen im deutschen Markt sind die Übergangsmaßnahmen für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen, die Volatilitätsanpassung sowie die Extrapolation der Zinskurve.

Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen

2017 nutzten insgesamt 63 deutsche Versicherungsunternehmen die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen nach § 352 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), davon 58 Lebensversicherungsunternehmen.1) Die Marktabdeckung, gemessen an den versicherungstechnischen Rückstellungen, betrug in Deutschland etwa 32 Prozent.

Die Maßnahme ermöglicht es den Unternehmen, sich schrittweise an die neuen Anforderungen anzupassen. 16 Unternehmen hätten ohne Anwendung dieser Übergangsmaßnahme ihre Solvenzanforderung nicht bedecken können. Um diese zu gewährleisten, waren zusätzlich 1,59 Milliarden Euro an Eigenmitteln aufzubringen. Die BaFin legt besonderes Augenmerk auf die Maßnahmen, die die Unternehmen zur Aufbringung von Eigenmitteln oder zur Senkung ihres Risikoprofils ergreifen, um die Erfüllung der Solvenzanforderungen zu gewährleisten.

Volatilitätsanpassung

Die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG soll dazu dienen, die Auswirkung übertriebener Anleihe-Spreads zu mindern, und so ein prozyklisches Anlageverhalten vermeiden. 2017 verwendeten 82 deutsche Unternehmen die Volatilitätsanpassung, davon 59 Lebensversicherer. Circa 62 Prozent der versicherungstechnischen Rückstellungen wurden unter Nutzung der Volatilitätsanpassung berechnet.

51 Unternehmen wendeten die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen und die Volatilitätsanpassung gleichzeitig an. Ein Unternehmen wendete die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG an.

Die Anwendung der beiden Maßnahmen hat einen deutlichen Einfluss auf die Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung. Würden sie nicht angewendet, läge die durchschnittliche Bedeckungsquote zum Stichtag 31. Dezember 2016 für den deutschen Markt 60 Prozentpunkte niedriger. Die Bedeckungsquote ist der Quotient aus anrechenbaren Eigenmitteln und der Solvenzkapitalanforderung. Sie muss mindestens 100 Prozent betragen.

Extrapolation der risikofreien Zinskurve

Zu den Auswirkungen der Variation verschiedener Parameter der Extrapolation der risikofreien Zinskurve zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen führte EIOPA bei den Versicherungsunternehmen eine Datenabfrage durch.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Extrapolation eine hohe Relevanz besitzt, insbesondere für die deutschen Lebensversicherer. Bei diesen würde eine Veränderung des Startpunkts der Extrapolation von 20 auf beispielsweise 30 Jahre zum 31. Dezember 2016 zu einem Rückgang der durchschnittlichen Bedeckungsquote um 91 Prozentpunkte führen.

Bericht über Solvabilität und Finanzlage

Der EIOPA-Bericht enthält ferner eine Analyse der Informationen, die die Versicherer in ihren Berichten über die Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) zur Anwendung der LTG- und Aktienrisiko-Maßnahmen veröffentlicht haben. Die BaFin hat die Erkenntnisse bereits in ihre Hinweise zum Berichtswesen integriert, deren aktuelle Fassung sie am 14. Dezember veröffentlicht hat.
In den kommenden Jahren werden weitere Jahresberichte folgen. 2020 wird EIOPA dann Empfehlungen hinsichtlich der LTG-Maßnahmen an die Europäische Kommission formulieren.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Fußnote:

  1. 1) Siehe dazu auch BaFinJournal März 2016.

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