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Erscheinung:16.04.2018 Dr. Thorsten Pötzsch: „Wir beschäftigen uns mit dem gesamten potenziellen Lebenszyklus am Kapitalmarkt“

Seit dem 1. Januar 2018 leitet Dr. Thorsten Pötzsch den neuen Geschäftsbereich „Abwicklung“ bei der BaFin. Neben den Abwicklungsfunktionen umfasst der Geschäftsbereich die Themen Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte sowie Geldwäscheprävention.

Im Interview mit dem BaFinJournal erläutert Pötzsch, was ihn an der neuen Aufgabe reizt, welche Herausforderungen er erwartet und welche Themen ihm besonders am Herzen liegen.

Herr Dr. Pötzsch, wie haben Sie die ersten Monate im Amt erlebt?

Als überaus interessante und spannende Zeit. Ich habe zahlreiche sehr kompetente Kolleginnen und Kollegen kennen und schätzen gelernt, die mit Einsatzbereitschaft und Freude bei der Sache sind. Was ich ebenfalls sehr schätze, ist der offene Informationsaustausch im Direktorium.

Inwiefern unterscheidet sich die neue Tätigkeit von Ihrer Zeit bei der FMSA?

Die Tätigkeit ist breiter angelegt. Ich bin ja hier nicht nur für Abwicklung zuständig, sondern auch für die Themen Geldwäscheprävention und Erlaubnispflicht/Verfolgung unerlaubter Geschäfte. Im Direktorium ist der Blick naturgemäß noch weiter gefasst. Wir sprechen dort über ganz unterschiedliche Aspekte, die den gesamten Kapitalmarkt betreffen – ob Banken-, Börsen-, Versicherungs-, Wertpapier- oder Marktaufsicht. Das gibt natürlich einen besseren Überblick, als man ihn bei der FMSA haben konnte.

Was reizt Sie besonders an Ihrer neuen Tätigkeit?

Ich finde das Konzept der Allfinanzaufsicht, das der BaFin zugrunde liegt, überzeugend. Schließlich sind auch die Kapitalmärkte nicht getrennt: Banken haben mit Versicherern zu tun, Versicherer haben mit Wertpapierhandel zu tun, Wertpapierhandel hat mit Banken zu tun. Und Banken können scheitern. Mein Bereich, die Abwicklung, ist daher eine natürliche Ergänzung zur Bankenaufsicht. Vor diesem Hintergrund macht es sehr viel Sinn, dass dieser Bereich seit dem 1. Januar dieses Jahres Teil der BaFin ist.

Die Stärke der BaFin besteht darin, im Rahmen der Allfinanzaufsicht sämtliche Aspekte des Finanzmarkts zu beleuchten. Sie ist international sehr gut vernetzt und ein geschätzter Ansprechpartner für Marktteilnehmer und andere Aufsichtsbehörden. Auch ist die BaFin in der Lage, auf Innovationen schnell zu reagieren. Das haben wir vor allem unseren Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, die im wahrsten Sinne des Wortes als Staatsdiener das öffentliche Wohl im Auge haben und entsprechend agieren. Auch das schätze ich an der BaFin sehr.

Sie waren viele Jahre in leitender Position beim Bundesministerium der Finanzen tätig. Kommen Ihnen diese Erfahrungen bei der BaFin zugute?

Ja, in verschiedener Hinsicht. Ich weiß, wie Behörden funktionieren und welche Besonderheiten im öffentlichen Sektor generell gelten. Wichtig ist auch, gerade wenn man in einem solchen Bereich wie ich tätig ist, eine gewisse Stressresistenz. Ich bin damit vertraut, wie man innerhalb kürzester Zeit zu schwierigen Entscheidungen kommt.

Außerdem hilft es natürlich, wenn man bereits Führungserfahrung mit einer Vielzahl von Mitarbeitern gewonnen hat. Die BaFin ist ja bekanntermaßen eine sehr große Behörde.

Ihre Mitarbeiter beschäftigen sich, wie Sie ja eben schon angedeutet haben, nicht alle mit Abwicklungsthemen.

Richtig. Wir beschäftigen uns hier mit dem gesamten potenziellen Lebenszyklus am Kapitalmarkt: von der Geburt, der Erlaubnis, über die Begleitung bestimmter Tätigkeiten der Banken, Stichwort Geldwäscheprävention, bis zum Ableben einer Bank. Das ist ein spannendes und herausforderndes Gebiet, das vielfarbig und bunt ist. Alle drei Bereiche haben ihren eigenen Reiz und ihre eigenen Herausforderungen. Langweilig wird mir also sicherlich nicht.

Beginnen wir mal ganz klassisch bei der Geburt. Was sind die Herausforderungen für den Bereich der Erlaubnispflicht?

Dieser Bereich hat eine Gatekeeper-Funktion. Es geht darum, im Interesse der Integrität der Finanzmärkte sicherzustellen, dass sich nur diejenigen gewerblich dort tummeln, die seriös sind und eine Zulassung haben.

Wir müssen uns darüber bewusst sein, dass sich der Markt ständig weiterentwickelt. Wir befassen uns unter anderem mit der Frage, ob neue Geschäftsmodelle erlaubnispflichtig sind oder nicht – Stichwort Bitcoin –, inwiefern der Handel mit Kryptowährungen einer weitergehenden Regulierung bedarf und welche Antworten wir auf das Spannungsverhältnis zwischen neuen Geschäftsmodellen einerseits und den vom Gesetz vorgegebenen Einordnungen andererseits haben. Ein sauberer Kapitalmarkt mit innovativen Unternehmen, die sich an die Regeln halten, ist ein Aushängeschild – nicht nur für die Finanzbranche, sondern auch für das gesamte Land.

Haben wir schon Antworten gefunden?

Wir haben beispielsweise klare Vorstellungen darüber, wie Kryptowährungen einzustufen sind, nämlich als Finanzinstrumente. Handel und Vertrieb von Kryptowährungen stehen damit Aktien, Devisen und Derivaten grundsätzlich gleich, was den Erlaubnisvorbehalt angeht.

Insofern haben wir Antworten auf viele wichtige Fragen, aber eben noch nicht auf alle – zumal sich immer wieder neue stellen. Im Zusammenhang mit dem Brexit etwa wird zu klären sein, in welchem Umfang Marktteilnehmer aus dem Vereinigten Königreich eine Erlaubnis der BaFin benötigen, um ihre Geschäfte in Deutschland fortsetzen zu können. Hier sind wir gefordert, uns die Tätigkeiten der betroffenen Marktteilnehmer genau anzuschauen. Durch die vereinbarte Übergangsfrist haben wir, aber auch die Unternehmen, nun etwas Zeit gewonnen. Die sollten wir nutzen, um uns gut auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten.

Mit der Erlaubnispflicht eng verbunden ist die Verfolgung unerlaubter Geschäfte.

Ja, es gibt zahlreiche Marktteilnehmer, die sich aus zwielichtigen Gründen am Kapitalmarkt bewegen. 2017 hatten wir rund 1.000 neue Verfolgungsfälle, Tendenz steigend. Die Triebkraft dieser Unternehmen ist meist Geldmaximierung außerhalb der Vorschriften.

Es gilt, entschlossen und mit der gebotenen Härte gegen solche Akteure vorzugehen und ihnen das Handwerk zu legen. Hier sind wir auch erfolgreich und schlagkräftig. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall OneCoin.1)

Auch beim zweiten großen Thema, der Geldwäscheprävention, ist entschlossenes Handeln gefragt. Was tut die BaFin hier konkret?

Es ist unsere Aufgabe darauf hinzuwirken, dass die von der BaFin beaufsichtigten Institute und Unternehmen alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um nicht für Geldwäsche oder die Finanzierung des Terrorismus missbraucht zu werden. Sie müssen angemessene Strukturen und EDV-Systeme vorhalten, um Geldwäsche-Verdachtsfälle zeitnah aufzuspüren und ihnen umfassend nachzugehen. Die entsprechenden Verdachtsmeldungen gehen jedoch nicht an uns, sondern an die FIU, die Financial Intelligence Unit, die beim Zoll angesiedelt und damit betraut ist, diese Fälle weiter zu verfolgen.

Ist Geldwäsche denn hierzulande ein weit verbreitetes Problem?

Die internationale Vernetzung der Finanzmärkte und die offenen Grenzen innerhalb der EU machen es Marktteilnehmern mit unlauteren Interessen relativ leicht, ungehindert Finanzierungen in großem Maße vorzunehmen, wenn man nicht gegensteuert. Darum müssen wir die richtigen Antworten haben auf kriminelle Handlungen, insbesondere auch im Bereich der Terrorismusfinanzierung. Denn Terrorismus und Geldwäsche machen nicht an den Grenzen halt.

Nimmt die Gefahr zu?

Die Zahl der Geldwäscheverdachtsmeldungen steigt von Jahr zu Jahr. Die Gefährdungslage Deutschlands wird aktuell erstmals in einer umfassenden nationalen Risikoanalyse untersucht, bei der die BaFin aktiv mitwirkt. Gerade durch die technischen Entwicklungen der letzten Jahre – wie Fintechs und Kryptowährungen – kommen unter Umständen ganz neue Herausforderungen auf uns zu, auf die wir reagieren müssen.

Welche Themen stehen im Bereich Geldwäscheprävention derzeit ganz oben auf der Agenda?

Ein wichtiges Thema sind derzeit unsere Auslegungs- und Anwendungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz, die wir noch bis Mai öffentlich konsultieren. Sie werden zahlreiche Zweifelsfragen beseitigen. Es gibt einige Auslegungsspielräume, und die Institute wollen – vollkommen zu Recht – wissen, für welchen Weg wir uns entscheiden.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die eben schon erwähnte nationale Risikoanalyse, die das Bundesministerium der Finanzen gegenwärtig mit unserer Mithilfe erstellt. Hierbei wird untersucht, ob die gegenwärtige Risikosituation im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Anlass gibt, aufsichtlich und/oder regulatorisch tätig zu werden, um unsere Schutzvorkehrungen gegebenenfalls zu verbessern. Ergebnisse sind im nächsten Jahr zu erwarten.

Schließlich möchte ich noch die FATF-Prüfung erwähnen, die im Jahr 2020 ansteht. In diesem Rahmen müssen wir der Financial Action Task Force vermitteln, dass die Geldwäscheprävention und -verfolgung in Deutschland dem internationalen Standard entspricht. Wir haben dem Prüfungsteam darzulegen, was wir in welchen Bereichen tun und welche Maßnahmen wir ergreifen. Staaten, in denen Defizite bestehen, setzt die FATF auf die sogenannte schwarze beziehungsweise graue Liste.

Besteht für Deutschland Grund zur Sorge?

Nein. Ich bin fest überzeugt, dass uns der Nachweis gelingen wird.

Kommen wir zum dritten großen Themenschwerpunkt, den Sie ja aus Ihrer Zeit bei der FMSA schon etwas länger kennen. Was sind die größten Herausforderungen im Bereich Abwicklung?

Unser Ziel ist es, Banken abwickeln zu können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden und Steuergelder einzusetzen. Dazu muss man die Institute im Vorfeld fit machen. Das ist die Funktion der Abwicklungspläne, die wir für alle Banken schreiben. Abwicklungspläne sind dabei nicht als Ziel zu verstehen, sondern Abwicklungsplanung ist eine Entwicklung, ein iterativer Prozess mit den Banken.

Auf der anderen Seite müssen wir aber auch sicherstellen, dass wir selbst im Krisenfall handlungsfähig sind. Es ist von immenser Bedeutung, dass wir auf Abwicklungsszenarien vorbereitet sind – denn im Fall der Fälle muss alles ganz schnell gehen.

Was machen Sie, um gut vorbereitet zu sein?

Wir treiben die Abwicklungsplanung mit großen Schritten voran, führen Krisenübungen durch und stehen im ständigen Austausch mit unserer europäischen Schwesterbehörde, dem SRB2). Die Strukturen, die wir geschaffen haben, tragen dem Rechnung. Wir verfügen über drei Einheiten: Eine beschäftigt sich mit Abwicklungsplanung, die zweite mit Grundsatz-, Rechts- und Gremienfragen und der Bankenabgabe, und die dritte ist explizit für das Krisenmanagement und die Abwicklungsinstrumente zuständig.

Was sind Abwicklungsinstrumente?

Abwicklungsinstrumente sind die Maßnahmen, auf die wir bei einer Abwicklung zurückgreifen können. Ein wichtiges Instrument ist beispielsweise die Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger an den Verlusten, kurz Bail-in. Es ist aber ebenso ein Verkauf der Bank denkbar, die Ausgliederung von Vermögenswerten und die Übertragung auf eine Brückenbank. Diese Instrumente können wir kombinieren, müssen es aber nicht. Insofern haben wir hier einigen Spielraum.

Wann kommt es zu einer Abwicklung?

Sobald die Bankenaufsicht feststellt, dass ein Institut bestandsgefährdet ist, treten wir in Aktion. Wir haben dann in engem Austausch mit dem SRB in Brüssel zu beurteilen, ob ein öffentliches Interesse an der Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen besteht – ob also kritische Funktionen fortgeführt werden sollen oder ob eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität besteht. Ist das der Fall, greift das Abwicklungsregime nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz beziehungsweise der SRM-Verordnung3). Wenn nicht, spielen wir den Ball wieder zurück an die Bankenaufsicht, die dann ein Moratorium verhängen beziehungsweise einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen kann – wie kürzlich im Fall der Dero Bank geschehen.

Dieser Anwendungsfall hat gezeigt, wie schnell wir handeln müssen. Dazu müssen nicht nur die Verbindungen zur Bankenaufsicht sehr eng sein, sondern auch die Kommunikations- und Entscheidungskanäle innerhalb des SRM in kürzester Zeit aktiviert werden können. Es hat sich gezeigt, dass dieses System sehr gut funktioniert.

Im Herbst soll es eine BaFin-Konferenz zum Thema Abwicklung geben. Welche Aspekte werden Sie dort beleuchten? Wen möchten Sie ansprechen?

Wir wollen den breiten Markt ansprechen und zahlreiche Aspekte beleuchten, die nicht nur diejenigen interessieren dürften, die sich hauptberuflich mit Abwicklung beschäftigen. Denn das ist ein Thema, das zahlreiche Banken verstärkt angehen wird. Die nächste Finanzmarktkrise kommt sicher – der einzige Unsicherheitsfaktor ist, wann. Dass alle Banken eine solche Krise überleben werden, ist Wunschdenken. Wir müssen daher auf die kurzfristige Zuspitzung von Krisensituationen vorbereitet sein, und dazu gehört, die Abwicklungsfähigkeit insbesondere der großen Banken sicherzustellen.

All das klingt nach viel Arbeit. Wie finden Sie Ausgleich vom Berufsalltag?

Zeit für private Aktivitäten zu finden, ist wohl die größte Herausforderung in meinem Job. Meine große Leidenschaft ist die Musik, insbesondere Jazzmusik. Ich besuche gern Konzerte, bin aber auch selbst aktiv. Frankfurt bietet da ja ein sehr gutes Umfeld.

Auf einen Blick:Dr. Thorsten Pötzsch

Dr. Thorsten Pötzsch ist seit Anfang 2018 Exekutivdirektor des neu geschaffenen Geschäftsbereichs „Abwicklung“ bei der BaFin. Zuvor war der 54-jährige Jurist Mitglied des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), deren Abwicklungsfunktionen die BaFin aufgrund des FMSA-Neuordnungsgesetzes zum 1. Januar übernommen hat (siehe BaFinJournal Januar 2017). Pötzsch war viele Jahre in leitenden Funktionen beim Bundesministerium der Finanzen tätig, unter anderem als Ministerialdirigent und Leiter der Unterabteilung Finanzmarktregulierung, nationale und internationale Finanzmärkte sowie im Referat Börsen- und Wertpapierwesen. Zudem kann er auf Erfahrungen beim Bundeskanzleramt und beim Bundesministerium der Justiz zurückblicken. Pötzsch ist aktuell Mitglied der Plenarsitzung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Singe Resolution Board) in Brüssel sowie des Abwicklungskomitees der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Fußnoten:

  1. 1) Siehe auch BaFinJournal Mai 2017.
  2. 2) Single Resolution Board.
  3. 3) SRM: Single Resolution Mechanism – Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus.

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