BaFin - Navigation & Service

Solvency II © istockphoto.com/35007

Erscheinung:17.09.2018 | Thema Solvabilität Solvency II: Qualitätsfortschritte beim Solvabilitäts- und Finanzbericht

Versicherungsunternehmen, die dem Solvency-II-Regime unterworfen sind, mussten dieses Jahr zum zweiten Mal einen Solvabilitäts- und Finanzbericht (SFCR) veröffentlichen. Eine stichprobenhafte Erhebung zur Qualität der aktuellen Berichte hat die Erwartung der BaFin bestätigt, dass sich mehr Erfahrung mit der Offenlegung positiv auf die Qualität der SFCRs auswirkt.

Unternehmen, die die BaFin im vergangenen Jahr wegen festgestellter Defizite angeschrieben hatte (siehe BaFinJournal August 2017), haben diese im SFCR 2017 überwiegend zufriedenstellend behoben. Die Berichte einiger Unternehmen haben sich qualitativ sogar deutlich verbessert.

Der zweite Durchlauf der Offenlegung hat insgesamt aber auch gezeigt, dass das zu fordernde Qualitätsniveau immer noch nicht erreicht ist. Die BaFin erwartet deshalb von den Unternehmen, dass diese ihre Berichte weiter optimieren.

Auf einen Blick:Solvabilitäts- und Finanzbericht

Seitdem Anfang 2016 das europäische Aufsichtsregime Solvency II in Kraft getreten ist, müssen die davon betroffenen Versicherungsunternehmen einmal jährlich einen Solvabilitäts- und Finanzbericht (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) veröffentlichen. Dieser stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz dar. Die Unternehmen berichten darin über alle Aspekte, die für ihre Geschäftstätigkeit und Risikolage relevant sind: die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsergebnis, das Governance-System, das Risikoprofil, die Bewertung für Solvabilitätszwecke und das Kapitalmanagement.

Verständlichkeit und Vollständigkeit

Die Verständlichkeit für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer hat sich zum Teil noch geringfügig weiter verbessert. Schon im vergangenen Jahr hatten fast alle Unternehmen angemessene Anstrengungen unternommen, die erforderlichen Angaben für den Laien verständlich darzustellen.

In Bezug auf die Vollständigkeit sind zumindest gewisse Fortschritte zu verzeichnen, was die Erfüllung der Anforderungen aus der Delegierten Verordnung zu Solvency II angeht. Diese sind in Leitlinien der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA und BaFin-Hinweisen konkretisiert, die jedoch nicht immer Beachtung finden. Dadurch werden bestimmte Gesichtspunkte vernachlässigt, die die Versicherer eigentlich mit abdecken sollen, und Angaben sind weniger konkret und detailliert als erforderlich.

Bei der Detailtiefe der Angaben hat die BaFin ebenfalls zumindest positive Tendenzen festgestellt. Im vergangenen Jahr waren allgemeine, kaum unternehmensspezifische Aussagen insbesondere zum Governance-System ein wesentlicher Kritikpunkt der Aufsicht. Trotz einiger Fortschritte besteht dieses Defizit noch immer fort.

Zusammenfassung

Auch bei der Zusammenfassung des SFCR stellte die BaFin im vergangenen Jahr viele Mängel fest. Diese haben sich beim SFCR 2017 in deutlich weniger Fällen wiederholt.
Die Zusammenfassung soll auf jeden der fünf Bereiche eingehen, zu denen im SFCR Informationen offenzulegen sind: Geschäftstätigkeit und -ergebnis, Governance-System, Risikoprofil, Bewertung für Solvabilitätszwecke und Kapitalmanagement. Für jeden dieser Bereiche sind die wichtigsten Informationen zu resümieren. Außerdem sind die wesentlichen Änderungen darzustellen, die im Berichtszeitraum eingetreten sind.

Verweise und Zusatzinformationen

Wie schon im vergangenen Jahr ist erneut positiv hervorzuheben, dass Verweise auf externe Dokumente im SCFR nur eine geringe Rolle spielen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist hingegen weiterhin, dass einige Versicherer Angaben, die im Textteil zu machen sind, durch Verweise auf die Zahlenwerke im Anhang ersetzen.

Auch nicht ausdrücklich vorgeschriebene Informationen müssen offengelegt werden, wenn sie geeignet sind, das Urteil oder die Entscheidungen der Nutzer des SFCR zu beeinflussen. An der Zurückhaltung der Unternehmen bei der Offenbarung solcher Zusatzinformationen hat sich jedoch bislang wenig geändert.

Vergleich zum Vorjahr

Im SFCR 2017 waren erstmalig Vergleiche mit dem Vorjahr vorzunehmen. Positiv zu vermerken ist, dass die meisten Unternehmen diese Vergleiche nicht nur quantitativ gezogen haben, sondern auch qualitativ auf die Unterschiede zum Vorjahr eingehen.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback