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Abbildung eines Laptops auf, der von einer Person bedient wird (Symbolfoto). © istockphoto.com/Poike

Erscheinung:16.01.2019 Insurtech – Eine Einordnung

Innovative Unternehmen treiben die Digitalisierung der Versicherungswirtschaft voran und finden durchaus ihren Platz neben den etablierten Anbietern

Der Versicherungsmarkt ist kein geschlossenes System. Gesellschaftliche, technologische oder rechtliche Entwicklungen wirken sich auch auf ihn aus. Prominente Beispiele dafür sind die demographische Entwicklung, der Klimawandel und Nachhaltigkeitsbestrebungen sowie Bestimmungen zum Datenschutz. Auch der Megatrend der Digitalisierung und damit verbundene innovative Finanztechnologien halten Einzug in der Versicherungswirtschaft.

Der vermehrte Eintritt von Unternehmen mit technologiegetriebenen Geschäftsmodellen in den Versicherungsmarkt hat bereits einen Anpassungsprozess ausgelöst. Disruptive Tendenzen blieben jedoch bisher aus, so dass der Wandel zumindest derzeit weniger einer Revolution als einer Evolution gleicht.

Auf einen Blick:Insurtech und Insurtechs

Die Begriffe „Insurtech“ und „Insurtechs“, als Teilmenge von Fintech und Fintechs, sind bereits seit einigen Jahren in der Branche und in der Presse geläufig.

Wie beim Oberbegriff „Fintech“ existiert auch zu „Insurtech“ keine Legaldefinition. In Bezug auf Fintech hat sich weitestgehend die vom Finanzstabilitätsrat FSB eingeführte Definition durchgesetzt, wonach es sich um technologiegestützte Innovationen im Finanzdienstleistungssektor handelt, die neue Geschäftsmodelle, Anwendungen, Prozesse oder Produkte hervorbringen und die Finanzmärkte und Finanzinstitute sowie die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen erbracht werden, erheblich beeinflussen könnten. Analog dazu bezeichnet Insurtech technologiegestützte Innovationen im Versicherungssektor.

Der Begriff Insurtech umfasst aber auch einzelne junge oder jüngere Unternehmen, insbesondere Start-Ups und Bigtech-Unternehmen, die auf Basis von technologie- und datengetriebenen Geschäftsmodellen neu in den Versicherungsmarkt eintreten – etwa als Dienstleister für Versicherer und als Risikoträger. In ihrer Gesamtheit werden sie als Insurtechs bezeichnet. Es ist kein Indiz für technische Rückständigkeit, dass etablierte Versicherungsunternehmen meist nicht als Insurtechs bezeichnet werden.

Zwei Kategorien technologischer Entwicklungen

Zu den innovativen Technologien, die auf dem Versicherungsmarkt zunehmend eingesetzt oder erprobt werden, zählen Cloud Computing, Big Data und künstliche Intelligenz (Big Data und Artificial Intelligence – BDAI) sowie die Distributed Ledger Technology (DLT) und die damit zusammenhängenden Smart Contracts (siehe „Weiterführende Informationen“).

Insgesamt manifestieren sich somit zwei Kategorien technologischer Entwicklungen:

  • plattform- und netzwerkgetriebene Innovationen, wie etwa Cloud Computing, Vergleichsportale und DLT
  • datengetriebene BDAI-Innovationen wie zum Beispiel Robo Advice, Chatbots und Telematiks.

Diese Entwicklungen stehen nicht nebeneinander, sondern weisen Schnittmengen auf, da datengetriebene Innovationen auf Plattformen betrieben werden und – umgekehrt – die notwendigen Daten erst über Plattformen erhoben werden können. Das gilt vor allem für die kritische Masse an Daten für BDAI-Anwendungen.

Die innovativen Technologien können in der Versicherungsbranche theoretisch entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie in allen Versicherungssparten eingesetzt werden, obgleich derzeit der Schwerpunkt auf der Schaden-/Unfallversicherung liegt und in der Versicherungsvermittlung. Intern erlauben diese Technologien eine stärkere Integration von Systemen über Bereiche, Sparten oder Unternehmensgrenzen hinweg. Sie erweitern somit das Automatisierungspotenzial. Zugleich ermöglichen die Technologien eine granularere Bewertung von Risiken – und damit auch die Festlegung der Prämien. Beachtenswert ist außerdem das Potenzial von präventiven Anwendungen, die Zahl und Ausmaß von Schadenfällen zu reduzieren. So können zum Beispiel die Telematiktarife in der Kraftfahrtversicherung die Kunden zu einer vorsichtigeren Fahrweise anhalten. Allerdings ist die Marktdurchdringung dieser Technologie noch gering.

Extern und an der Kundenschnittstelle ermöglichen diese Technologien prinzipiell einen kundenfreundlicheren Service und eine Individualisierung der Kommunikation mit Kunden.

Haupttreiber und Herausforderungen

Weil Insurtech dabei helfen kann, Prozesse digital und vollautomatisiert ablaufen zu lassen, ist die Hoffnung auf Kostenersparnis einer der Haupttreiber. Kosteneinsparungen können die Schaden-/Kostenquote optimieren und, sofern sie denn an Kunden weitergegeben werden, gegebenenfalls Versicherungsprämien senken. Somit ist Insurtech besonders interessant für Versicherer in hart umkämpften Sparten. Dort kann auch ein verbesserter Service mittels Insurtech einen Unterschied machen.

Aus Kundensicht verbindet sich mit Insurtech die Hoffnung auf eine Verbesserung und Vereinfachung der Kommunikation mit dem Versicherer. Denn Kunden erwarten inzwischen auch von Versicherungsunternehmen die Annehmlichkeiten, die sie aus der Internetökonomie kennen, insbesondere bei der Kontaktaufnahme und beim Informationsaustausch. Da hilft es auch, dass Insurtech-Lösungen oft eine passgenauere Ansprache von Bestands- und Neukunden ermöglichen.

Die neuen Wettbewerber üben also Wettbewerbsdruck auf die etablierten Unternehmen aus, insbesondere dort, wo sich durch innovative Technologien neue Marktstandards ergeben können.

Die etablierten Versicherungsunternehmen werden herausgefordert, ebenfalls innovative Technologien einzusetzen. Insofern haben Insurtechs eine Digitalisierungsdynamik im Versicherungsmarkt bewirkt – bisher allerdings, wie beschrieben, evolutionär und nicht revolutionär.

Die Anwendung innovativer Technologien birgt für die etablierten Versicherungsunternehmen die Herausforderung, dass sie zum einen das notwendige Know-how schaffen und implementieren müssen, zum anderen an bestehende Systemlandschaften (IT-Legacy) gebunden sind, welche erhebliche Projekt- bzw. Investitionskosten verursachen können. Zugleich müssen sich Insurtechs mit den aufsichtlichen Vorgaben des Versicherungsgeschäfts auseinandersetzen und das Vertrauen der Kunden gewinnen.

Besonderheiten der Dienstleistung Versicherung

Um die Auswirkungen von Insurtech auf den Versicherungsmarkt und die aktuellen Entwicklungen einordnen zu können, sollte man sich vor Augen führen, was die Dienstleistung Versicherung für Kunden bedeutet.

Versicherung soll zu einer inneren Sicherheit auf Seiten des Kunden führen. Das Dauerschutzversprechen des Versicherungsunternehmens soll dem Kunden die Gewissheit geben, dass auch bei Eintritt störender und meist unvorhersehbarer Ereignisse sein Lebensstandard zumindest bis zu einem gewissen Grad gewahrt bleibt.

Anforderungen aus Kundensicht

Allerdings weist eine Versicherungspolice für den Kunden anfangs meist nur einen abstrakten Nutzen auf, da damit lediglich ein in seiner Höhe schwerlich abschätzbarer Zukunftsbedarf gedeckt wird.
Da zudem der Kunde die Qualität der Dienstleistungen bei Vertragsabschluss nur bedingt einschätzen kann und sich diese erst im Schadensfall manifestiert, handelt es sich im Wesentlichen um ein Vertrauensgut.

Der Kundenkontakt insbesondere zum Innendienst eines Versicherungsunternehmens ist bisher meist selten und anonym. Demgegenüber ist der Kontakt zu Versicherungsvermittlern in ihren diversen Ausprägungen häufiger und meist auch persönlicher.

Aufgrund dieser Eigenschaften der sachbezogenen Dienstleistung Versicherung wird aus Kundensicht die Qualität des Versicherungsprodukts derzeit vor allem mit der Leistung im Schadensfall gleichgesetzt und die geleisteten Prämien oftmals mit der Höhe der Schadenzahlung saldiert. Dadurch wird die Höhe der Prämie nicht selten zum ausschlaggebenden Kriterium für den Erwerb einer Versicherung, sofern sich Leistungen verschiedener Unternehmen vergleichen lassen. Ein weiteres Kriterium ist, wie überzeugend ein Versicherer oder ein Vermittler bei Vertragsabschluss das Vertrauen des Kunden in die Qualität der Dienstleistung trotz bestehender Informationsasymmetrie gewinnen kann.

Kundenschnittstelle als Haupteintrittspunkt

Diese inhärente Informationsasymmetrie lässt sich mit Insurtech reduzieren. Insurtech kann nämlich dazu beitragen, die Kunden effizienter und effektiver als bislang zu erreichen: Digitale Informations- und Kommunikationskanäle können zu einer individualisierten Kundenansprache und Beratung führen. Das Unternehmen ist in der heutigen Zeit für Kunden stets erreichbar. In Form von Apps (Applikationen) für mobile Endgeräte sowie Skills für sprachgesteuerte, digitale Assistenten können Versicherer ihr abstraktes Produkt um Serviceleistungen wie etwa digitale Gesundheitsanwendungen ergänzen und so die Kundenbindung erhöhen.

Die Kundenschnittstelle ist aus zwei Gründen wesentlich: Erstens fallen beim direkten Kundenkontakt viele wichtige Daten an, zum Beispiel für die Produktgestaltung und spätere Kundenansprachen. Und zweitens hat das Unternehmen an der Kundenschnittstelle die Chance, die Sichtbarkeit des Unternehmens und der Marke zu erhöhen und – damit verbunden – auch die Möglichkeit zur unmittelbaren Pflege der Kundenbeziehung und zum Cross-Selling zu nutzen.

Insurtechs vermitteln und assistieren

Die Bedeutung der Kundenschnittstelle wird auch daran deutlich, dass diese besonders attraktiv für neue Marktteilnehmer ist. Dies zeigt sich besonders an Vergleichsplattformen oder auch Apps, die Angebote verschiedener Unternehmen vergleichen und Verträge vermitteln. Diese Plattformen sind dann als Versicherungsvermittler an der Kundenschnittstelle tätig.

An Versicherungsvermittler stellt der Gesetzgeber andere regulatorische Anforderungen als an Versicherungsunternehmen nach § 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Auch wenn ein Unternehmen die reine Kundenansprache übernimmt oder im Auftrag des Versicherers Schäden abwickelt, muss es nicht die gesamten Anforderungen des VAG erfüllen. Vielmehr sind die im Wege der Ausgliederung oder Versicherungsvermittlung mit Unternehmen zusammenarbeitenden Versicherer angehalten, die Anforderungen gemäß § 32 VAG sowie §§ 48 ff. VAG zu beachten. Entsprechend zeigt sich am Markt, dass die Insurtechs vor allem als Versicherungsvermittler, in der Schadenbearbeitung oder mit Assistenzleistungen im Schadensfall auftreten. Als Dienstleister für Versicherer können Insurtechs die versicherungsbezogenen Kernprozesse oft deutlich effizienter erledigen und daher neue Marktstandards setzen.

Insgesamt zeigt sich bisher, dass der Eintritt von Insurtechs in den Versicherungsmarkt insbesondere den Wettbewerb an der Kundenschnittstelle verstärkt hat.

Kooperationen zwischen Etablierten und Insurtechs

Bei Versicherungen handelt es sich in der Regel um Vertrauensgüter. Vertrauen müssen sich Insurtechs zum Teil erst einmal erarbeiten, was sich in hohen Akquisitionskosten widerspiegeln kann. Etablierte Unternehmen haben in aller Regel bereits das Vertrauen ihrer Kunden gewonnen und ihre Marke am Markt durchgesetzt.

Besonders für die datengetriebenen Insurtechs ist es wichtig, möglichst schnell über eine kritische Masse an Daten zu verfügen. Diese Daten können Insurtechs entweder aus eigenen Kunden- und Datenbeständen gewinnen oder durch Kooperationen mit Etablierten. Da es für solche Insurtechs aber oft problematisch ist, aus eigenem Kundenbestand ein hinreichendes Datenvolumen zu erzeugen, treten sie zunehmend in Kooperation mit etablierten Versicherungsunternehmen, die bereits über große Datenbestände verfügen. Ferner kennen sich die etablierten Unternehmen gut mit Regulierung und Aufsicht aus, und von diesem Know-how können in einer Kooperation wiederum die Insurtechs profitieren. Versicherungsunternehmen ihrerseits gehen Kooperationen ein und investieren in Insurtechs, da diese sie bei der Anwendung von Insurtech sowohl bei der Leistungserstellung als auch an der Kundenschnittstelle unterstützen.

Die wichtigsten aufsichtstrechtlichen Fragen

Die wichtigsten Fragen der Aufsicht zum Einsatz innovativer Technologien im Versicherungssektor und zum Markteintritt technologiegetriebener Unternehmen lauten:

  1. Was müssen Versicherungsunternehmen aus aufsichtsrechtlichlicher Sicht beachten, wenn sie Insurtech verwenden?
  2. Erfüllen Insurtechs die bestehenden regulatorischen Anforderungen?
  3. Entstehen systemische Risiken und/oder Konzentrationsrisiken?
  4. Wo besteht rechtlicher Konkretisierungsbedarf?

Insbesondere bei der Beantwortung der ersten beiden Fragen ist auf Seiten der Aufsicht die Wahrung eines Level-Playing-Fields zu beachten. Die BaFin steht allen Marktteilnehmern neutral gegenüber, beachtet dabei aber das Proportionalitätsprinzip. Aufgrund ihrer Technologieneutralität spielt es für die BaFin keine Rolle, welche innovative Finanztechnologie zur Leistungserbringung eingesetzt wird.

Aus aufsichtsrechtlicher Perspektive sind insbesondere die §§ 23 ff. VAG sowie das Rundschreiben 10/2018 – Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT) einschlägig. Wesentlich sind etwa Auswirkungs- wie auch Risikoanalysen vor Umsetzung von IT-Projekten. Die Unternehmen müssen Änderungen sowie Verlagerungen innerhalb bestehender Risikostrukturen erheben und berücksichtigen, die aus dem Einsatz innovativer Technologien bzw. Kooperationen mit (neuen) Marktteilnehmern, dem Angebot neuartiger Versicherungsprodukte resultieren können. Ferner müssen die betroffenen Mitarbeiter im Unternehmen, die Schlüsselfunktionen und natürlich die Vorstandsmitglieder über angemessenes Wissen sowie Informationen verfügen, damit sie ihre Aufgaben auch künftig wahrnehmen können.

Beispielsweise ist es bei BDAI-Anwendungen notwendig, dass die Compliance-Funktion im Unternehmen über hinreichende Kompetenz im Datenschutzrecht verfügt. Werden Prozesse digitalisiert oder an spezialisierte IT-Dienstleister ausgegliedert, muss nicht nur die Aufsicht, sondern muss auch das Versicherungsunternehmen, insbesondere die Interne Revision, weiterhin die Möglichkeit haben, diese Prozesse fachkundig zu prüfen. Zudem sind bei vollautomatisierten Prozessen angemessene sowie wirksame Kontrollmechanismen und Dokumentationen vorzusehen. Auch kann die Verantwortung der Geschäftsleitung weder auf ein anderes Unternehmen noch auf eine Maschine aus- bzw. verlagert werden. Dies sind nur einige Beispiele, die die aufsichtsseitigen bisherigen Schwerpunkte im Kontext der Verwendung innovativer Technologien verdeutlichen sollen.

Hinweis:Weiterführende Informationen

Interessierte, die sich intensiver mit Big Data und Artificial Intelligence (BDAI) sowie Cloud Computing auseinandersetzen wollen, finden BaFin-Veröffentlichungen zum Thema im Internet, darunter die Studie „Big Data trifft auf künstliche Intelligenz: Herausforderungen und Implikationen für Aufsicht
und Regulierung von Finanzdienstleistungen“, ein Beitrag von BaFin-Präsident Felix Hufeld zu „Aufsicht und Regulierung in Zeiten von Big Data und künstlicher Intelligenz“ in der ersten Ausgabe der BaFinPerspektiven, der Fachartikel „Cloud-Computing: Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu Informations- und Prüfungsrechten sowie Kontrollmöglichkeiten“, die Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter und der erste längere Beitrag über Insurtechs im BaFinJournal vom Dezember 2016.

Empfehlenswert ist auch der Beitrag „Finanzaufsicht nimmt Google & Co. ins Visier“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit Äußerungen von Felix Hufeld zur Digitalisierung vom 8. Dezember 2018.

In der nächsten Ausgabe der BaFinPerspektiven, die unter bafin.de abrufbar sein wird, vertiefen hochkarätige Autoren die Themen BDAI, Digitalisierung und Cloud Computing.

Technologieneutrale Aufsicht

Es ist festzuhalten, dass die BaFin bei ihrer Aufsicht technikneutral agiert.

Dass sich die Zahl von Insurtechs und neuen Produkten erhöht, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Gleiches gilt für die sich abzeichnende Möglichkeit, Prämien mittels BDAI risikoadäquater zu berechnen und Kundenbedürfnisse besser erheben und befriedigen zu können. Gleichwohl ist sicherzustellen, dass der Einsatz von BDAI datenschutzrechtskonform erfolgt. Hierüber wachen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Systematischen Verstößen gegen den Datenschutz wird die BaFin mit Instrumenten der Missstandsaufsicht begegnen, sofern nach den Fachaufsichtsgesetzen eine entsprechende Schutznorm einschlägig ist. Darüber hinaus müssen die Versicherungsunternehmen gewährleisten, dass es zu keiner Diskriminierung, sprich: rechtswidrigen Differenzierung, von Verbrauchern kommt.

Die Aufsicht beobachtet zudem, ob sich Risikostrukturen von Aufsichtsobjekten oder der Branche verschieben. Sofern erforderlich, passt die BaFin ihre Aufsichtspraxis im Rahmen ihrer Zuständigkeit an. Wesentlich aus aufsichtlicher Perspektive ist, dass die Informations- und Zugriffsmöglichkeiten der Aufsicht nicht beschränkt werden und Versicherer ihre Kunden adäquat über Risiken aufklären.

Zugleich ist Transparenz der aufsichtlichen Anforderungen und der Aufsichtspraxis ein Schlüsselfaktor für die fachkundige und praxisorientierte Begleitung des technologischen Wandels und damit einhergehender Strukturveränderungen. Entsprechend waren und sind für die BaFin der Informationsaustausch und die Diskussion mit Marktvertretern von herausragender Bedeutung.

Insgesamt gilt für technologiegetriebene Unternehmen, die neu in den Versicherungsmarkt eintreten wollen, sich nicht nur mit den regulatorischen Anforderungen vertraut zu machen, sondern auch deren Hintergründe zu verstehen. Zugleich müssen sich die etablierten Unternehmen mit den neuen Technologien vertraut machen, um diese bei der internen Leistungserstellung sowie an der Kundenschnittstelle einsetzen zu können.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Zusatzinformationen

BaFinJournal 01/2019 (Download)

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