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Erscheinung:15.11.2021 | Thema Verbraucherschutz Produktinformationsblätter in der Hausrat- und Rechtsschutzversicherung

Eine Marktuntersuchung der BaFin hat gezeigt, dass die meisten Anbieter von Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen die rechtlichen Anforderungen an Produktinformationsblätter erfüllen. Es wurden aber auch Fehler identifiziert.

Versicherungsunternehmen müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Regel vor Vertragsabschluss unter anderem ein Informationsblatt zu Versicherungsprodukten aushändigen, in dem die wichtigsten Merkmale des angebotenen Versicherungsschutzes übersichtlich zusammengefasst sind (IPID, siehe Infokasten "Das Produktinformationsblatt").

Bei einer Marktuntersuchung hat die BaFin nun stichprobenartig überprüft, ob Rechtsschutz- und Hausratversicherer die rechtlichen Anforderungen bei der Erstellung ihrer Produktinformationsblätter beachtet haben. Sie analysierte dazu 66 Produktinformationsblätter von 26 Rechtsschutzversicherern sowie 58 IPIDs von 31 Hausratversicherungsunternehmen. Das Ergebnis: Der überwiegende Teil der geprüften IPIDs erfüllt die formalen und inhaltlichen Anforderungen.

Das Produktinformationsblatt

Schaden-Unfall-Versicherer müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern unter anderem ein Insurance Product Information Document (IPID) aushändigen, zu Deutsch „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“. Das IPID informiert über die wichtigsten Merkmale des Versicherungsprodukts. Es soll Versicherungsprodukte transparent, übersichtlich und vergleichbar machen. Formale und inhaltliche Anforderungen an das IPID ergeben sich aus der europäischen Durchführungsverordnung 2017/1469 in Verbindung mit der Versicherungsvertriebsrichtlinie.

Versicherer müssen Fehler beheben

Die BaFin hat bei ihrer Untersuchung aber auch insgesamt 32 Fehler identifiziert. Diese konzentrieren sich auf die folgenden Punkte:

  • Keine Angaben zur Zahlungsweise der Prämie (jährlich, halb-, vierteljährlich, monatlich)
  • Keine Angaben zu den möglichen Arten der Prämienzahlung (Überweisung, Lastschrift etc.)
  • Keine Angaben zur Versicherungssumme
  • Keine Angabe zum Hersteller des Versicherungsprodukts
  • Von den rechtlichen Vorgaben abweichende Überschriften

Die betroffenen Unternehmen haben bereits angekündigt, dass sie ihre Informationsblätter entsprechend überarbeiten werden. Die BaFin wird dies nachhalten.

Tipps für Verbraucher

Ein IPID ist mit seinen ein bis drei Seiten gut geeignet, sich vor Vertragsabschluss einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften eines Versicherungsprodukts zu verschaffen. Detaillierte Informationen finden sich jedoch vor allem in den Versicherungsbedingungen und im Versicherungsschein. Versicherungsnehmerinnen und -nehmer sollten daher auch diese beiden Dokumente sofort nach Erhalt unbedingt genau prüfen und sich bei Unklarheiten oder Fragen an ihren Versicherer oder Versicherungsvermittler wenden. Das IPID benennt beispielsweise nur die wichtigsten Risikoausschlüsse und Deckungsbeschränkungen, so dass Verbraucher die Versicherungsbedingungen studieren müssen, um zu überprüfen, ob die gewünschten Risiken vom Vertrag abgedeckt werden. Die IPIDs enthalten auch keine vollständigen Informationen zur Kündigung eines Vertrags. Versicherungsnehmern sollte aber klar sein, dass auch ein Versicherer einen Vertrag beenden kann, zum Beispiel durch eine außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall. Auch dies steht in den Versicherungsbedingungen.

Zudem beziehen sich manche IPIDs auf mehrere Produkte bzw. Tarifvarianten, was nicht immer sofort zu erkennen ist. In einem solchen Fall sollten Verbraucher den Versicherer um eine vergleichende Übersicht bitten, in der die Unterschiede der einzelnen Produkte bzw. Tarifvarianten übersichtlich dargestellt sind.

Verfasst von

Marc Frauenrath
BaFin-Referat für Verbraucherkontakte wegen Versicherungen
Stephanie Zender
BaFin-Referat für verhaltensbezogene Marktaufsicht bei Versicherungen gegenüber Verbrauchern

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Zusatzinformationen

BaFinJournal 11/2021 (Download)

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