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BaFin-Präsident Mark Branson auf der virtuellen Fachtagung Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung am 15. Dezember 2021 © Hardy Welsch/BaFin

Erscheinung:17.12.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung Gemeinsam gegen Geldwäsche

Das Ziel lautet: Geldwäsche verhindern. Zu erreichen ist es nur, wenn Aufsicht, Geldwäschebeauftragte und FIU weiterhin an einem Strang ziehen. Und wenn die Regeln in Europa vereinheitlicht werden. Das wurde bei der diesjährigen BaFin-Fachtagung zur Geldwäscheaufsicht deutlich.

Für Mark Branson ist Geldwäscheprävention ein Gemeinschaftswerk. Aufsicht und die Geldwäschebeauftragten von Finanzdienstleistern verfolgen nach Ansicht des BaFin-Präsidenten dasselbe Ziel, sagte er zu Beginn der virtuellen BaFin-Fachtagung „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ am 15. Dezember. Branson zählt Geldwäscherisiken zu den derzeit größten operationellen Risiken am Finanzmarkt. Das Thema sei lange unterschätzt worden, erläuterte er vor rund 1.000 Teilnehmenden.

Seine Direktoriumskollegin Birgit Rodolphe pflichtete ihm bei: Geldwäscheprävention sei ein wichtiges Thema, das ihr „auch persönlich sehr am Herzen liegt“, erklärte die Exekutivdirektorin des Geschäftsbereichs Abwicklung und Geldwäscheprävention. Auch für Rodolphe ist die enge Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Geldwäscheprävention entscheidend. Als Beispiel nennt sie die Financial Intelligence Unit (FIU), die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Die gesetzlich geregelte Zusammenarbeit zwischen FIU und BaFin sei gelebte Praxis, berichtete die Exekutivdirektorin. „Bereits seit Längerem arbeiten wir eng miteinander im gemeinsamen Kampf gegen Geldwäsche“, fügte sie hinzu.

AFCA als Impulsgeber

Rodolphe wies auch auf die wichtige Rolle der AFCA hin, der Anti Financial Crime Alliance, deren Gründungsmitglied die BaFin ist. In der Public Private Partnership verstärken und koordinieren Behörden und Vertreterinnen und Vertreter aus dem privaten Sektor unter Federführung der FIU den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der AFCA sei es gelungen, die verschiedenen Aktivitäten des öffentlichen und privaten Sektors erfolgreich zu einer gemeinsamen Initiative zusammenzuführen, machte Rodolphe deutlich. Mit Whitepapern und anderen Arbeitsergebnissen habe die AFCA den Verpflichteten zusätzliche Instrumente im Kampf gegen Geldwäsche an die Hand gegeben. Für die teilnehmenden Geldwäschebeauftragten hatte sie eine klare Botschaft parat: Sie halte es für wichtig, dass sie diese Ergebnisse der AFCA kennen und in ihre tägliche Arbeit im Kampf gegen Geldwäsche einfließen ließen. Denn „nur dann können diese zusätzlichen Instrumente ihre Wirkung entfalten.“

Kampf gegen Geldwäsche stärken

Branson kündigte an, dass die BaFin die Geldwäscheprävention intensivieren und personell wie organisatorisch aufrüsten werde. Die BaFin habe die Prävention von Geldwäsche nicht ohne Grund in ihre Mittelfristziele aufgenommen. Seine Behörde wolle in der Geldwäscheaufsicht proaktiver werden. Sie wird nicht erst reagieren, wenn Fälle in den Medien behandelt würden, sondern vorausschauend agieren. Mit ihrer Geldwäsche-Intensivaufsicht schaut sich die BaFin die Unternehmen an, bei denen „wir besonders besorgt sind“. Weitere Informationen zur Intensivaufsicht und wie sich deren Zusammenarbeit mit der neuen Fokusaufsicht gestaltet, lieferte Michael Thelen aus der Abteilung Geldwäscheprävention in seinem Vortrag zu Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis.

„Alles, was unsere Toolbox hergibt“

Branson machte deutlich, dass die BaFin in der Geldwäscheaufsicht – bei Bedarf und angemessen – alles einsetzen werde, „was unsere Toolbox hergibt“. Das habe die Aufsicht in der Vergangenheit bereits getan. So habe sie angeordnet, Mängel zu beseitigen, und, wenn es erforderlich war, zusätzlich einen Sonderbeauftragten eingesetzt – das erste Mal 2018. Auch Wachstumsbeschränkungen sind nach Ansicht von Branson eine denkbare Maßnahme.

Branson will zudem, dass die BaFin die wesentlichen Risikotreiber in den Blick nimmt und sich intensiv mit neuen Themen wie etwa dem Geldwäscherisiko bei Kryptoassets beschäftigt. Am Anfang seien da die Bedingungen für Geldwäscher „fast paradiesisch“ gewesen und die Schlupflöcher seien noch nicht geschlossen worden.

Einheitlichkeit in Europa

Ein Thema, das Branson am Herzen liegt: Um Geldwäsche wirksam bekämpfen zu können, brauche man europaweit einheitliche Regeln. Das Legislativpaket (siehe Infokasten) der EU-Kommission bezeichnete Branson als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Er begrüßte auch die Pläne der Kommission, eine europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde zu etablieren. Caterina Contini, Referentin in der Geldwäscheprävention der BaFin, betonte in diesem Zusammenhang, dass das Paket unter anderem die verschiedenen Akteure besser miteinander vernetze und auch der Geldwäscheaufsicht in Deutschland zugutekommen werde. Nachbesserungsbedarf sieht Contini noch bei den Datenschutzregeln. Hier müsse der europäische Gesetzgeber maximale Klarheit und eine eindeutige Rechtslage herstellen.

Auf einen Blick:Geldwäscheprävention wird europäisch

Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2021 den Entwurf ihres Anti-Geldwäsche-Legislativpakets veröffentlicht. Mit diesem Paket will sie vor allem die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in Europa weiter harmonisieren und ein Single Rulebook schaffen, ein einheitliches europäisches Regelwerk.

Das Legislativpaket besteht aus den Vorschlägen zu drei Verordnungen und einer Richtlinie:

  • Eine Verordnung zur Errichtung der Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung: Errichtung einer zentralen und eingriffsberechtigten europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde mit gebündelten Kompetenzen. Die Behörde, die Anti Money Laundering Authority (AMLA), soll die direkte Aufsicht über bestimmte Verpflichtete (cross border/high ML/TF-risk) sowie die indirekte Aufsicht über nationale Aufsichtsbehörden ausüben.
  • Die sechste EU-Geldwäscherichtlinie: Aufhebung der derzeit gültigen vierten Geldwäscherichtlinie und ihrer Änderungsfassung (fünfte Geldwäscherichtlinie). Teile der jetzigen Richtlinie sollen in die unten genannte Verordnung überführt werden und durch detaillierte Vorschriften, insbesondere zur Customer Due Diligence und zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten („ultimate beneficial owner – UBO“) ergänzt werden.
  • Eine Geldwäscheverordnung: Sie soll als Single Rule Book wesentliche Inhalte regeln, die bislang in der Geldwäscherichtlinie verankert sind. Ein Beispiel sind die Kundensorgfaltspflichten. Einige Regelungen werden dabei möglicherweise verschärft: So sollen Bargeldzahlungen auf maximal 10.000 Euro limitiert werden.
  • Eine Novelle der Geldtransferverordnung: Sie soll auch Kryptowerte regulieren. Crypto Asset Service Provider (CASP) wie etwa Kryptobörsen sollen verpflichtet werden, Daten über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen betriebenen Transfers zu sammeln und zugänglich zu machen.

Das Anti-Geldwäsche-Paket dürfte aus Sicht der BaFin die europäische Geldwäscheprävention stärken und die Akteurinnen und Akteure besser miteinander vernetzen, was der BaFin-Geldwäscheaufsicht zugutekommen wird. Das Paket befindet sich noch in der Abstimmung zwischen europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten.

BaFin-Referent Andreas Eichelberg aus der Abteilung Geldwäscheprävention berichtete über die Fortschritte des deutschen Geldwäsche-Aufsichtsrechts. Gerade das nach dem Fall Wirecard verabschiedete FISG, das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, gebe der BaFin unter dem Motto „mehr Biss“ Befugnisse, die andere Aufsichtsbehörden nicht hätten. So könne die BaFin künftig auch Auslagerungsdienstleistern direkte Anordnungen erteilen und sie auch prüfen. Auch das Mystery Shopping, das die BaFin ab Anfang 2022 nutzen kann, könnte ein für die Geldwäscheprävention wichtiges neues Instrument sein.

Verdachtsmeldungen im Fokus

Weitere Impulsvorträge hielten Simone Nischalke und Jan Paulsen, ebenfalls aus der Abteilung Geldwäscheprävention. Nischalke berichtete über die konkreten Erfahrungen der BaFin mit Sammeltreuhandkonten für Zahlungsdienstleister. Paulsen präsentierte die Ergebnisse eines aufsichtlichen Quervergleichs zu Geldwäscheverdachtsmeldungen, die die Unternehmen an die FIU schicken müssen. Verdachtsmeldungen waren auch Gegenstand einer provokanten These, die Moderatorin Bettina Volprecht aus der Gruppe Kommunikation zur Diskussion stellte: „Eine Verdachtsmeldung ist das Ergebnis der Risiken, die man zu wenig im Griff hat.“ 570 der rund 1.000 Teilnehmenden stimmten ab: 92 Prozent davon mit „trifft nicht zu“, acht Prozent mit „trifft zu“. Exekutivdirektorin Rodolphe votierte zunächst ebenfalls mit „trifft nicht zu“, sagte dann aber, dass es sich um ein vielschichtiges Thema handele. „Verdachtsmeldung abzugeben bedeutet, dass die Warnsysteme funktionieren.“ Man müsse aber noch einen Schritt weitergehen. Schicke eine Bank mehrere Verdachtsmeldungen nach dem gleichen Muster, müsse man sich fragen: „Stimmt das Geschäftsmodell, stimmt der Risikoappetit des Instituts, kennt der Verpflichtete seine Kunden ausreichend?“ Wichtig sei auch die Qualität der Verdachtsmeldung. „Eine gute Verdachtsmeldung ist ein wirksames Mittel zur Geldwäschebekämpfung.“ Volprechts Co-Moderator Dr. Jens Fürhoff aus der Abteilung Geldwäscheprävention teilte diese Ansicht. Er stimme daher mit einem klaren „Jein“.

Paneldiskussion: Geballte Expertise

Verdachtsmeldungen waren auch eines der Themen bei der Paneldiskussion, die unter 2G+-Bedingungen stattfand. Angesprochen wurde unter anderem das Spannungsfeld zwischen dem Legalitätsprinzip, wonach Ermittlungsbehörden jedem Verdacht einer Straftat nachgehen müssen, und dem risikoorientierten Ansatz der Geldwäscheprävention. Martina Mietzner, Geldwäschebeauftragte bei der BayernLB, berichtete, dass es eine Herausforderung im täglichen Arbeitsalltag der Geldwäscheprävention sei, die unterschiedlichen Ansprüche und formalen Anforderungen der Stakeholdergruppen auszubalancieren. Dr. Thora Funken, Referatsleiterin bei der FIU, stellte unter anderem klar, dass die Regelungen des derzeitigen Geldwäschegesetzes ein scharfes Schwert seien. Markus Weimann, Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main, betonte die Bedeutung des Trios „Geldwäschebeauftragte, FIU und Strafverfolgung“. Gelebte Kommunikation sei beim Aufspüren und der Verfolgung von Geldwäsche sehr wichtig. Prof. Dr. Jens Bülte, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim, der sich in seiner Forschung mit dem Geldwäschestrafrecht und der Geldwäschecompliance beschäftigt, äußerte mit Blick auf die geltende Rechtslage verfassungsrechtliche Bedenken.

Am Ende der Diskussionsrunde, die Expertise aus Praxis, FIU, Strafverfolgung und Wissenschaft vereinte, stellte Moderator Fürhoff fest, dass es auch in der Prävention und Verfolgung von Geldwäsche helfe, die Perspektive des jeweils anderen zu kennen.

Auf einen Blick:Vorträge auf Internetseite abrufbar

Alle Präsentationen der Geldwäsche-Fachtagung sind auf der Internetseite der BaFin abrufbar.

Hinweis

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Zusatzinformationen

BaFinJournal 12/2021 (Download)

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