BaFin - Navigation & Service

Symbolfoto © Yurolaitsalbert / stock.adobe.com

Erscheinung:20.09.2022 | Thema Geldwäschebekämpfung FATF veröffentlicht Länderbericht Deutschland – Positive Bewertung der BaFin

(BaFinJournal) Die Financial Action Task Force (FATF) hat am 25. August 2022 ihren Länderbericht über die Geldwäscheprävention in Deutschland veröffentlicht. Die Arbeit der BaFin wird darin positiv bewertet, gleichzeitig werden Empfehlungen für Verbesserungen ausgesprochen.

Die Prüfer der FATF (siehe Infokasten), eines der wichtigsten internationalen Gremien zur Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, bestätigen der BaFin Fortschritte im Bereich der Geldwäscheprävention. Sie attestieren der BaFin unter anderem ein starkes Risikoverständnis und ein insgesamt effektives Aufsichtssystem. Die BaFin kann so sicherstellen, dass im Finanzsektor angemessene Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung getroffen werden.

Im Zentrum der Prüfung standen die bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland beteiligten Ministerien und Behörden. Dazu gehören das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz, das Bundeskriminalamt, die Financial Intelligence Unit, verschiedene Aufsichtsbehörden der Länder – und die BaFin. Darüber hinaus haben die internationalen Prüfer Vertreter des Privatsektors befragt.

Auf einen Blick:Was ist die FATF?

Die FATF ist eines der wichtigsten internationalen Gremien zur Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Deutschland ist Gründungsmitglied. Die FATF setzt Standards und erteilt Empfehlungen, die eine hohe Durchsetzungskraft haben und weltweit anerkannt werden. Bei Nichteinhaltung droht den Mitgliedsstaaten eine Nennung auf der grauen oder der schwarzen Liste der FATF.

Ablauf der FATF Länderprüfung

Bei ihren Länderprüfungen kontrolliert die FATF, ob die Mitgliedsstaaten die FATF-Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen („Mutual Evaluations“). Dafür werden Prüfungsteams, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern anderer Mitgliedsländer und des FATF-Sekretariats zusammensetzen, in die jeweiligen Länder entsandt. Deutschland wurde zuletzt von der FATF im Jahr 2010 geprüft.

Seit 2013 läuft die mittlerweile vierte Prüfungsrunde der FATF. Die Prüfung Deutschlands begann im Jahr 2020. Der für den Sommer 2021 geplante Prüfungsabschluss wurde aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben.

Im Vorfeld hatte die BaFin den FATF-Prüfern umfangreiche Informationen und Unterlagen bereitgestellt, in denen erläutert wird, wie sie die Standards und Empfehlungen des internationalen Gremiums umsetzt und auf welchem Weg sie eine effektive Prävention der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche durch die Institute im Finanzsektor sicherstellt. Zusätzlich fand eine mehrwöchige Vor-Ort-Prüfung statt.
In diesem Zusammenhang führten Vertreterinnen und Vertreter der BaFin zahlreiche Interviews, überwiegend im Bundesministerium der Finanzen, der für die Länderprüfung zuständige Behörde. Zusätzlich empfing die BaFin die Prüfer im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung im November 2021 für einen Tag in Bonn und beantwortete deren Fragen.

Ergebnisse der Länderprüfung

Das Plenum der FATF – das Beschlussgremium der Organisation, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind – hat den Länderbericht für Deutschland im Juni 2022 verabschiedet. Der Bericht erläutert die Stärken und Schwächen der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung Deutschlands aus Sicht der internationalen Prüfer. Zudem enthält er einen Katalog an Handlungsempfehlungen zur Beseitigung festgestellter Mängel.

Die Länderprüfungen der vierten FATF-Prüfungsrunde umfassen zwei Bereiche. Im Rahmen der „Technical Compliance“ („Technische Übereinstimmung“) haben die internationalen Experten überprüft, ob die notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen in Kraft sind, um die Einhaltung der 40 FATF-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche sicherzustellen (siehe Abbildung 1). Hier haben Deutschland und die BaFin sehr gut abgeschnitten.

Abbildung 1: Ergebnisse der Technical Compliance

Überblick über die Ergebnisse der Technical Compliance Abbildung 1: Ergebnisse der Technical Compliance

Im zweiten Teil der Prüfung, der „Effectiveness“ („Effektivität“), haben die Prüfer die Funktionsfähigkeit und die Effektivität der Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anhand von elf „Immediate Outcomes (IOs)“ („Unmittelbare Ergebnisse“) bewertet (siehe Abbildung 2): Das deutsche Prüfungsergebnis liegt bei der Effectiveness – verglichen mit den bisher vorliegenden Länderberichten der übrigen FATF-Mitgliedstaaten – im Durchschnitt.

In den beiden für die BaFin wichtigsten IOs, IO 3 (Effektivität der Aufsicht) und IO 4 (Effektivität der Präventionsmaßnahmen im Privatsektor), hat Deutschland die Bewertung „Moderate“ („Moderates Maß an Effektivität“) erhalten. Bislang erhielten über 90 Prozent der geprüften Länder in IO 3 und IO 4 diese oder eine schlechtere Note. Der Finanzsektor, bei dem die BaFin für die Aufsicht verantwortlich ist, und der Nicht-Finanzsektor, dem beispielweise der Immobiliensektor zugeordnet ist und bei dem die Aufsicht durch die Bundesländer erfolgt, wurden in IO 3 und 4 gemeinsam bewertet.

Abbildung 2: Ergebnisse der Effectiveness

Überblick über die Ergebnisse der Effectiveness Abbildung 2: Ergebnisse der Effectiveness

Die Prüfer unterstreichen die Stärken der BaFin

Bei der BaFin heben die Prüfer das starke Risikoverständnis auf dem Gebiet der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie den differenzierten risikobasierten Aufsichtsansatz besonders positiv hervor. Die BaFin habe ein zufriedenstellendes Rahmenwerk für eine wirksame Beaufsichtigung des Finanzsektors geschaffen. Häufigkeit, Intensität und Umfang der Aufsichtsaktivitäten der BaFin sind nach Ansicht der Prüfer angemessen und richten sich nach den Risikoprofilen der Aufsichtsobjekte. Zudem bewerten sie die Bandbreite der von der BaFin angewandten Maßnahmen und Sanktionen sowie eine Reihe von Aktivitäten zur Sensibilisierung des Privatsektors für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung positiv. Dazu zählen unter anderem die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin sowie Beiträge innerhalb der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) und die jährliche Geldwäsche-Fachtagung.

Die BaFin setzt Verbesserungsvorschläge um

Die FATF-Prüfer sehen gleichzeitig weiteres Potenzial für eine noch wirksamere Überwachung des Privatsektors – auch durch die BaFin. Einige der Empfehlungen decken sich mit ohnehin bereits umgesetzten bzw. geplanten Projekten der Aufsichtsbehörde. In diesem Jahr hat sie beispielsweise ihre Geldwäschepräventionsaufsicht personell aufgestockt und zusätzliche Aufsichtsreferate geschaffen. Mit dem Personalzuwachs will die BaFin unter anderem ihre eigenen Prüfungsaktivitäten im Nichtbanken-Finanzbereich verstärken. Insbesondere bei länger bestehenden Mängeln, die in den Präventionssystemen im Banken- und Nichtbanken-Finanzbereich bestehen, wird die BaFin vermehrt auf das ihr verfügbare Instrumentarium an Maßnahmen und Sanktionen zurückgreifen.

Nächste Schritte

Mit der Veröffentlichung des Länderberichts ist die Länderprüfung Deutschlands formell abgeschlossen. Deutschland wird im kommenden Jahr erstmals über die Fortschritte des Follow-up-Prozesses der FATF berichten. Die BaFin begrüßt die anlässlich des Berichts vorgestellte Initiative von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der für die Bekämpfung von Finanzkriminalität und die Sanktionsdurchsetzung eine neue Bundesoberbehörde schaffen will, die auch die Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nicht-Finanzsektor sicherstellen soll.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.


Zusatzinformationen

BaFinJournal

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback