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Erscheinung:07.09.2022 Moderne Aufsicht: Taskforce der BaFin
(BaFinJournal) Wenn die Zeit drängt: Mit ihrer neuen Taskforce will die BaFin schnell vor Ort sein und prüfen können. Wenn notwendig, auch mit forensischen Mitteln.
Eine Einheit, die auch von jetzt auf gleich ausrücken kann, um an Ort und Stelle Ad-hoc- und Sonderprüfungen vorzunehmen: Das ist die neue Taskforce der BaFin, die vor etwa einem Jahr ihre Arbeit aufgenommen hat und seitdem Hand in Hand mit den Aufsichtsbereichen und der Fokusaufsicht der BaFin arbeitet (siehe BaFinJournal Januar 2022).
BaFin-Präsident Mark Branson beschreibt den Grund für die Einrichtung dieser Taskforce: „In dringenden Fällen wollen wir uns ein eigenes fundiertes Bild vor Ort bei den Unternehmen machen.“ Aus seiner Sicht ist die Taskforce ein wichtiger Baustein des Modernisierungsprozesses, den die BaFin seit 2021 durchläuft. Branson ist sich sicher: „Wir werden mit der neuen Einheit unsere Schlagkraft stärken.“
Erste erfolgreiche Einsätze habe die geschäftsbereichsübergreifend agierende Taskforce bereits vorzuweisen, berichtet Raimund Röseler, BaFin-Exekutivdirektor Bankenaufsicht, in dessen Geschäftsbereich die Taskforce angesiedelt ist: So hätten das Immobilienportfolio und geldwäscherechtliche Verdachtsmomente die neue Einheit dazu veranlasst, die Kreditanbahnung und Kreditvergabepraxis eines Instituts zu prüfen. Nach Eingaben von Hinweisgebern nahm die Taskforce bei anderen Einsätzen Manipulationsvorwürfe unter die Lupe.
Organisation der Taskforce
Die Taskforce setzt sich interdisziplinär zusammen. An Bord sind erfahrene Prüferinnen und Prüfer, die über Expertise auf den Gebieten IT-Forensik, Finanz- und Rechtswissenschaften verfügen. Verstärkt werden sie durch das Referat, welches das betreffende Unternehmen beaufsichtigt, und durch weitere Expertinnen und Experten der BaFin. Bei Bedarf unterstützen externe Spezialistinnen und Spezialisten das Team. Gesteuert wird die Taskforce – wie auch die Fokusaufsicht – von der Stabsstelle „Koordination Fokusaufsicht und Taskforce“, die zum Geschäftsbereich Strategie, Policy und Steuerung gehört.
Einsatzbereiche der Taskforce
Ein Einsatz der Taskforce kommt zum Beispiel in Betracht, wenn das Geschäftsmodell eines Aufsichtsobjekts undurchsichtig erscheint oder wenn ein Sachverhalt aufsichtlich relevante Auffälligkeiten aufweist und ein erhöhter Klärungsbedarf besteht. Auch wenn sich die Fragen nicht über den regulären Informationsaustausch zwischen der BaFin und dem Unternehmen klären lassen, kommt die Taskforce zum Einsatz. „Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Gesetzes- und Rechtsverstöße im Raum stehen oder die Existenz des Unternehmens gefährdet sein könnte“, macht Präsident Branson deutlich.
Die Taskforce kann kurzfristig und mit forensischen Mitteln Informationen beschaffen und der BaFin ermöglichen, Sachverhalte aufzuklären und angemessen zu reagieren. „Damit betreten wir in der Unternehmensaufsicht Neuland und werden hier deutlich stärker“, erläutert Exekutivdirektor Röseler. Bis zur Einrichtung der Taskforce habe Forensik in der BaFin nur bei der Verfolgung unerlaubter Geschäfte eine Rolle gespielt.
Wichtige Hinweise für die Arbeit der Taskforce liefern die Fachreferate, aber auch Hinweisgeber, die sich an die BaFin wenden. Die Zahl solcher Hinweise hat sich seit 2017 vervierfacht, wie das BaFinJournal im Februar 2022 berichtet hat. Sie haben sich für die Aufsicht als sehr hilfreich erwiesen und werden auch für die Taskforce eine wichtige Informationsquelle sein.
Rechtlicher Rahmen
Die Taskforce kann sich auf alle Rechtsgrundlagen stützen, die der BaFin zur Verfügung stehen, um Sachverhalte zu ermitteln. Die verschiedenen Fachgesetze bieten der BaFin mehrere Handlungsmöglichkeiten: So hat sie zum einen Informationsbeschaffungsrechte (Auskunfts- und Unterlagenvorlagerechte) und zum anderen Betretungs- und Besichtigungsrechte. Unter besonderen Voraussetzungen hat die BaFin auch Durchsuchungs-, Sicherstellungs- und Beschlagnahmerechte – mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) auch bei der Bilanzkontrolle (siehe BaFinJournal Dezember 2021).
Verfasst von
Merve Yolaçan
Referat BA 31 - Fokusaufsicht I
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