© BaFin/ Matthias Sandmann
Erscheinung:15.01.2025 | Thema Verbraucherschutz „BaFin-Kontenvergleich schafft eine nie gekannte Transparenz“
Seit dem 15. Januar 2025 gibt die BaFin Verbraucherinnen und Verbraucher einen breiten und neutralen Überblick über rund 6.900 Giro- und Basiskonten. Verbraucherschutzexperte Ulf Linke erklärt im Interview, was das neue Angebot der BaFin leistet.
Herr Linke, ist die BaFin jetzt ein Kontoinformations-Dienstleister? Oder warum betreibt Ihre Behörde künftig eine Website für den Vergleich von Girokonten?
Der Gesetzgeber hat die BaFin damit beauftragt, eine Vergleichs-Website für Girokonten zu bauen und zu betreiben. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen das für sie jeweils passende Girokontomodell finden und eigenständig entscheiden können. Das deckt sich mit dem Auftrag der BaFin zum kollektiven Verbraucherschutz: Die BaFin will mit Aufklärung dafür sorgen, dass die Menschen Finanzentscheidungen gut informiert treffen können.
Was macht die BaFin anders als die kommerziellen Vergleichsportale, die solche Informationen bisher den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt haben?
Nur der BaFin-Kontenvergleich bietet eine neutrale, entgeltfreie und vollständige Übersicht über alle Girokonto-Modelle für Privatkunden in Deutschland. Er schafft so eine nie gekannte Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Grundlage dafür ist die gesetzliche Meldepflicht, nach der alle Girokonto-Anbieter die Konditionen ihrer Kontomodelle für den Kontenvergleich zuliefern müssen. Insgesamt finden sich auf der Website rund 6.900 Girokontomodelle von 1.100 Anbietern.
Wer stellt für die Verbraucherinnen und Verbrauchern sicher, dass die Informationen auf der Website aktuell und richtig sind?
Der BaFin-Kontenvergleich wird regelmäßig aktualisiert. Die Kontoanbieter sind dafür verantwortlich, ihre Einträge bei Änderungen innerhalb von drei Geschäftstagen zu korrigieren. Das schreibt das Zahlungskontengesetz vor. Eine Ausnahme gibt es für das Geldautomatennetz. Angaben hierzu sind halbjährlich zu melden. Ob die Anbieter das auch machen, überprüfen wir regelmäßig mit Stichproben.
Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, die mit der Navigation auf der Website nicht zurechtkommen oder das Gesuchte nicht finden? Stellt die BaFin einen „support“ zur Verfügung?
Wir haben versucht, die Benutzerführung auf der Website so einfach und selbsterklärend wie möglich zu machen. Bei Bedarf unterstützt ein interaktives Hilfemenü die Nutzerinnen und Nutzer. Und wir haben darauf geachtet, dass der BaFin-Kontenvergleich barrierefrei und zudem auch in einfacher Sprache verfügbar ist.
Empfiehlt die BaFin auch bestimmte Kontomodelle? Kann man also bestimmte Wunschleistungen und maximale Kosten eines Kontos eingeben und die BaFin rät dann zum passenden Kontomodell?
Nein, das ist weder die Idee des Kontenvergleichs noch die Aufgabe der BaFin. Der BaFin-Kontenvergleich gibt keine Empfehlungen oder bewirbt gar bestimmte Kontomodelle. Er ist neutral und verfolgt kein kommerzielles Interesse. Das Ziel ist, die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, mit wenigen Mausklicks das oder die für sie passenden Kontomodelle eigenständig herauszufiltern. Dafür kann man Auswahlkriterien wie die monatliche Kontoführungsgebühr oder der Preis für eine Kreditkarte festlegen. Die Nutzerinnen und Nutzer können zudem die Suchergebnisse in Merklisten anlegen, speichern und an ihre Kinder oder ihre Eltern weiterleiten.
Alle Informationen zum Angebot finden Sie auf der Website des BaFin-Kontenvergleich.