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Das Bild zeigt schematisch den Ablauf eines Prozesses. © maximilian/566632719- stock.adobe.com

Erscheinung:14.07.2025 BaFin aktualisiert MaGo-Rundschreiben

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU) überarbeitet. Das Rundschreiben rückt nun zentrale Aspekte der Geschäftsorganisation stärker in den Fokus und wurde übersichtlicher gestaltet.

Sieben Jahre nach der letzten Aktualisierung hat die BaFin das entsprechende Rundschreiben an fachliche und regulatorische Entwicklungen angepasst. Dabei hat sie keine grundlegenden inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

Die Neufassung berücksichtigt die aufsichtlichen Erfahrungen seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2017 und greift aktuelle Themen wie automatisierte Geschäftsprozesse und Nachhaltigkeit auf. Das überarbeitete Rundschreiben hilft den Unternehmen, die für sie relevanten regulatorischen Anforderungen umzusetzen.

Es enthält eine Übergangsregelung, die den SII-Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung der notwendigen Anpassungen gibt. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt eine Frist von drei Monaten. Erst danach – also am 14.10.2025 – tritt das neue Rundschreiben in Kraft. Das bisherige Rundschreiben verliert dann seine Gültigkeit.

Fokus auf zentrale Aspekte der Geschäftsorganisation

Im Zuge der Überarbeitung hat die BaFin das Rundschreiben insgesamt gestrafft. Die Finanzaufsicht hat einzelne Themen aus den MaGo für SII-VU herausgelöst und in separate Veröffentlichungen überführt. Die MaGo konzentrieren sich nun stärker auf zentrale Aspekte der Geschäftsorganisation und sind übersichtlicher gestaltet.

So hat die BaFin beispielsweise das bisherige Kapitel 11 zu den „Anforderungen an die Geschäftsorganisation in Bezug auf die Eigenmittel“ unverändert aus den MaGo in das Merkblatt „Anforderungen an die Geschäftsorganisation in Bezug auf Eigenmittel“ übernommen, das sie zeitgleich mit den überarbeiteten MaGo für SII-VU veröffentlicht hat. Ebenso hat die Finanzaufsicht die Abschnitte „Risikomanagementleitlinien für das Aktiv-Passiv-Management“, „Risikomanagementleitlinien für das Veranlagungsrisiko“ und „Risikomanagementleitlinien für das Liquiditätsrisiko“ aus dem Kapitel zum Risikomanagementsystem entfernt. Diese Inhalte sind nun im neuen Rundschreiben der BaFin zum Prudent Person Principle enthalten.

Neu sind Hinweise zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Dabei geht es nicht darum, Nachhaltigkeitsrisiken signifikant höher als andere Risiken zu bewerten. Vielmehr trägt die BaFin auf diese Weise den gestiegenen regulatorischen Anforderungen an den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken angemessen Rechnung.

Das Kapitel zum Risikomanagementsystem enthält nun auch Hinweise zum Umgang mit Risiken, die sich aus einem signifikanten Risikotransfer auf einen Rückversicherer ergeben können. Unternehmen sollten demnach bereits im Vorfeld mögliche Beendigungen oder Verschlechterungen der Rückversicherungsbeziehung einplanen. Insbesondere bei solvabilitäts- oder risikotragfähigkeitsrelevanten Rückversicherungsbeziehungen ist es wichtig, frühzeitig konkrete Maßnahmen festzulegen –  etwa durch eine risikobegrenzende Diversifikation auf mehrere Rückversicherer.

Ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Änderungen steht hier zur Verfügung.

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