BaFin/Matthias Sandmann
Erscheinung:25.08.2025 | Thema Wertpapiere „Kundinnen und Kunden müssen sich auf ihre Broker verlassen können“
Nach den technischen Störungen bei Wertpapierdienstleistern im April 2025 hat die Finanzaufsicht BaFin in einer aktuellen Aufsichtsmitteilung klargemacht, was sie von den Brokern erwartet. Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch erläutert im Interview die Hintergründe.
Herr Dr. Pötzsch, was erwartet die BaFin künftig von Brokern?
Für uns ist ganz klar: Kundinnen und Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Broker seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Und zwar immer. Also auch dann, wenn es außergewöhnlich viele Zugriffe auf die Systeme gibt. Das gilt insbesondere für das Kerngeschäft eines Brokers: den Handel von Wertpapieren. Wenn ein Kunde Wertpapiere kaufen oder verkaufen will, muss das jederzeit möglich sein. Egal, was gerade an den Märkten passiert und wie stark Apps oder Web-Anwendungen genutzt werden. Unsere Erwartungen an die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir mit der Aufsichtsmitteilung klargestellt.
Die Institute müssen das Risiko minimieren, dass es wieder zu technischen Problemen kommt, wenn bei starken Marktbewegungen viele Kundinnen und Kunden gleichzeitig auf die Systeme zugreifen. Sie müssen ihre Kapazitäten mit Weitblick planen. Wir erwarten, dass sie ihre Systeme kontinuierlich mit einem Mehrfachen der gewöhnlichen Auslastung testen. Ganz wichtig ist auch das Notfallmanagement. Das müssen die Banken und Broker regelmäßig überprüfen und bei Bedarf verbessern.
Technische Störungen gehören also der Vergangenheit an?
Nein, uns ist bewusst, dass sich technische Störungen nicht für alle Zeiten komplett ausschließen lassen. Wichtig ist für uns: Wenn es trotz aller Bemühungen zu Einschränkungen kommt, dann sind angemessener Kundenservice und ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement das A und O. Wenn die Orderaufgabe in einer Anwendung nicht möglich ist, muss das Institut die Kundinnen und Kunden über alternative Handels- und Orderwege unterrichten, wenn diese zur Verfügung stehen. Auch der Kundenservice muss diese Informationen parat haben. Eine ehrliche, redliche und nicht irreführende Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden – darum geht es. Das ist gesetzlich so vorgegeben.
Grundlage der Aufsichtsmitteilung ist eine Marktabfrage der BaFin.
Unter anderem. Wir fahren hier mehrgleisig. Als bekannt wurde, dass es aufgrund der Zollankündigungen aus den USA bei Wertpapierdienstleistern zu Störungen kam, haben wir kurzfristig Aufsichtsgespräche mit den betroffenen Instituten geführt. Wir wollten sichergehen, dass sie die Einschränkungen ihrer Dienstleistungen zügig, effektiv und nachhaltig beheben.
Dann haben wir eine Marktabfrage unter allen relevanten Wertpapierdienstleistern gestartet, um ein branchenweites Bild von der Marktsituation zu erhalten. Unabhängig vom Geschäftsmodell übrigens. Befragt haben wir Universalbanken, Direktbanken und Neobroker.
Marktabfragen sind für uns ein niedrigschwelliges und informelles Aufsichtsmittel, mit dem wir uns schnell einen Überblick über Themen verschaffen können, die wir aufklären wollen. Unsere Marktabfrage ist nicht repräsentativ. Sie deckt aber eine relevante Breite und Vielfalt des Brokerage-Marktes ab.
Was kam bei der Marktabfrage heraus?
Die Institute haben uns gemeldet, dass noch nie so viele Kundinnen und Kunden in den Trading-Apps aktiv gewesen seien wie nach den Zollankündigungen der US-Regierung am 7. und 9. April.
Die IT-Systeme der Institute waren also sehr stark ausgelastet. Jedes einzelne war nach Angaben der Institute zwar für Peaks ausgelegt. Im Zusammenspiel der Systeme bei den einzelnen Brokern sei es dann aber unter der starken Belastung zu den Störungen gekommen.
Wie geht die BaFin jetzt weiter vor?
Ganz generell werden wir mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Institute ihre Pflichten erfüllen und den Erwartungen in unserer Aufsichtsmitteilung gerecht werden.
Davon abgesehen werden wir die Ursachen der Fehler bei den betroffenen Instituten abschließend untersuchen und dazu weitere Prüfungen durchführen. Wenn wir dann feststellen, dass ein Institut gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben verstoßen hat, werden wir Maßnahmen ergreifen. Jetzt haben wir aber erst einmal über unsere Aufsichtsmitteilung die aufsichtlichen Anforderungen klar und deutlich kommuniziert.