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Erscheinung:21.12.2015 | Geschäftszeichen R 1-FR 2311-2015/0011 Konsultation 11/2015 - Entwurf der Auslegungshilfe zum Risikoabschirmungsgesetz

Konsultation zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen vom 7.8.2013, BGBl. I S. 3090 (Abschirmungsgesetz)

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf einer Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen vom 7.8.2013, BGBl. I S. 3090 (Abschirmungsgesetz) an die von dem Abschirmungsgesetz betroffenen Institute zur Konsultation.

Schriftliche Stellungnahmen können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 11/2015; R 1-FR 2311-2015/0011) und des Betreffs (Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation 11/2015) bis zum 29.01.2016 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

Die Auslegungshilfe wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank und meines Hauses entwickelt. Die Verbände und betroffenen Institute wurden umfassend in die Erstellung der Auslegungshilfe eingebunden. Die Inhalte der Auslegungshilfe orientieren sich an den seitens der Verbände und Industrie aufgeworfenen Fragestellungen. Sie beziehen sich auf den Anwendungsbereich des Abschirmungsgesetzes, die Schwellenwertermittlung und den Umfang der Risikoanalyse, auf die Reichweite der Verbotstatbestände und der Ausnahmeregelungen zu den Verbotstatbeständen sowie auf die regulatorischen Vorgaben hinsichtlich des Finanzhandelsinstituts. Die bisherige aufsichtliche Praxis ist in die Auslegungshilfe eingeflossen.

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant. Nach der Konsultationsfrist bis zum 29.01.2016 und einer Auswertung etwaiger Stellungnahmen schließt sich eine formelle Veröffentlichung der Auslegungshilfe an.

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