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Erscheinung:19.10.2016 | Thema Governance Konsultation 09/2016 - Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen“ (MaGo)

Die BaFin konsultiert hiermit den Entwurf des Rundschreibens zu den „Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen“ (MaGo).

Am 01.01.2016 ist das reformierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft getreten. Das reformierte VAG dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II). Weitere, unmittelbar anzuwendende Bestimmungen enthält die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10.10.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG (DVO). Die BaFin legt ihrer Auslegung der einschlägigen Vorschriften des VAG und der DVO die EIOPA-Leitlinien zum Governance-System (EIOPA-BoS-14/253 DE) zugrunde, soweit sie nicht für einzelne Leitlinien erklärt hat, sie nicht vollständig anzuwenden.

Zur Vorbereitung auf Solvabilität II veröffentlichte die BaFin Hinweistexte zu vielen Governance-Themen. Grundlage hierfür waren die sog. Vorbereitungs-Leitlinien zum Governance-System (EIOPA-CP-13/08 DE). Diese Veröffentlichungen wurden zeitgleich mit dem Inkrafttreten des reformierten VAG in Auslegungsentscheidungen übertragen.

Nun sollen die in diesen Auslegungsentscheidungen enthaltenen Mindestanforderungen in einem Rundschreiben zusammengefasst, weiterentwickelt und bis Ende des Jahres 2016 veröffentlicht werden. Dieses Rundschreiben richtet sich wie schon die Veröffentlichungen der Vorbereitungsphase und die Auslegungsentscheidungen an alle Unternehmen, die unter Solvabilität II fallen. Systematisch wird das Rundschreiben an die Stelle des mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehobenen Rundschreibens 3/2009 zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) treten.

Ein Ziel des Rundschreibens ist es, übergreifende Aspekte zur Geschäftsorganisation soweit möglich ohne Wiederholungen der Anforderungen des VAG, der DVO und der EIOPA-Leitlinien zusammenzuführen. Insbesondere werden auch zentrale Begriffe wie „Proportionalität“ oder „Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan“ erläutert und erste Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis unter Solvabilität II berücksichtigt.

Im Rahmen der Konsultation haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf

  • entweder schriftlich an die Adresse:

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VA 54

bis zum 18.11.2016 zu übersenden. Bitte fügen Sie Ihrer Stellungnahme das Geschäftszeichen: „VA 54-I 2501-2016/0001“ sowie den Betreff: „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 09/2016“ bei. Die Konsultation wird ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung wird nicht stattfinden.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

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