Erscheinung:08.11.2016 | Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0029 | Thema Risikomanagement Konsultation 11/2016 - KAMaRisk
Entwurf der überarbeiteten InvMaRisk (zukünftig „Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften“ – „KAMaRisk“) zur Konsultation.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei stelle ich den Entwurf der überarbeiteten InvMaRisk (zukünftig „Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften“ – „KAMaRisk“) zur Konsultation.
Der Entwurf der KAMaRisk enthält im Vergleich zur alten Fassung der InvMaRisk folgende wesentliche Änderungen: Die KAMaRisk wurde an die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 („AIFM Level 2-VO“) angepasst. Daher wurden viele Regelungen, die inzwischen in der AIFM Level 2-VO enthalten sind, in der KAMaRisk gestrichen. Die Vorgaben der InvMaRisk wurden jedoch dann übernommen, soweit sie die Regelungen der AIFM Level 2-VO konkretisieren.
Zudem wurden in der KAMaRisk die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von AIF-KVGen festgelegt, die für Rechnung des AIF Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren (Abschnitt 5 der KAMaRisk). Diese Vorgaben basieren im Wesentlichen auf den Vorgaben zum Kreditgeschäft in der BA MaRisk und wurden an die Besonderheiten der Darlehensvergabe/-investition im Rahmen der kollektiven Portfolioverwaltung angepasst.
Der Entwurf ist einmal als Reinversion und einmal als Änderungsversion („tracked-changes-Fassung“) veröffentlicht. In der Änderungsversion sind die Änderungen der KA-MaRisk im Vergleich zur alten Fassung der InvMaRisk kenntlich gemacht.
Stellungnahmen zu den Entwürfen können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 11/2016; WA 41-Wp 2137-2013/0029) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2016) bis zum 23. November 2016 auf folgenden Wegen abgegeben werden:
schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 41
oder
- per E-Mail an: Konsultation-11-16@bafin.de
Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.
Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.