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Erscheinung:16.11.2016 | Geschäftszeichen WA 31-Wp 2002-2009/0010 | Thema Compliance Konsultation 13/2016 - MaComp

Entwurf der ergänzten Fassung des BT 3.2. sowie des neu gefassten BT 5 des Rundschreibens 4/2010 (WA) MaComp

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BaFin beabsichtigt, zum einen BT 3.2 der MaComp um eine neue Ziffer 6 zu ergänzen und zum anderen BT 5 der MaComp teilweise aufzuheben. Anliegend übersende ich Ihnen den Wortlaut der beabsichtigten Änderungen des BT 3.2 sowie des BT 5 und gebe Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.

a) Zur Ergänzung des BT 3.2

Nach Erkenntnissen der BaFin ist bei der Weiterleitung von Informationen Dritter, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Grundlage ihrer Verpflichtung in Nr. 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte veranlassen, für die Depotkunden nicht immer erkennbar, dass das Institut lediglich die ungeprüfte Nachricht eines Dritten weiterleitet. Vor diesem Hintergrund wird BT 3.2 der MaComp dahingehend ergänzt, dass den Wertpapierdienstleistungsunternehmen konkrete Kennzeichnungspflichten bei der Weiterleitung solcher Informationen Dritter auferlegt werden. Gleichzeitig wird in der Ergänzung des BT 3.2 klargestellt, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die ihren Depotkunden entsprechende Informationen Dritter auf Grundlage ihrer Verpflichtung in Nr. 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiere weiterleiten, hinsichtlich des Inhalts dieser weitergeleiteten Informationen grundsätzlich nicht für die Einhaltung der Vorschriften der § 31 Abs. 2 WpHG und § 4 WpDVerOV verantwortlich sind.

b) Zur Änderung des BT 5

Durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz wurden die Absätze 1 bis 4 des § 34b WpHG a. F. (Analyse von Finanzinstrumenten), mit denen der deutsche Gesetzgeber seinerzeit die Richtlinie 2003/6/EG (Markmissbrauchsrichtlinie) und die Bestimmungen der Richtlinie 2003/125/EG zur Durchführung der Marktmissbrauchsrichtlinie umgesetzt hatte, aufgehoben. Die Regelungsmaterie der genannten früheren Absätze ergibt sich nunmehr unmittelbar aus Art. 20 der neuen Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung), die an die Stelle der bisherigen Marktmissbrauchsrichtlinie getreten ist.

Auf Grund der gesetzlichen Änderungen ergibt sich nunmehr das Erfordernis, Abschnitt BT 5 der MaComp, der die von der BaFin vorgenommene Auslegung einzelner Begriffe der §§ 31 Abs. 2 Satz 4, 34b WpHG (a. F.) erläutert, zumindest teilweise aufzuheben. So sind wesentliche Begriffe, die BT 5 der MaComp erläutert, nicht mehr im WpHG verankert (wie z. B. die Begriffsmerkmale der früher sog. Finanzanalyse, § 34b Abs. 1 WpHG a. F.). Die Marktmissbrauchsverordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU gilt, nimmt vielmehr eigene Begriffsbestimmungen vor (siehe hierzu u. a. den Begriff der Anlageempfehlung in Art. 3 Abs. 1 Nr. 35 der Marktmissbrauchsverordnung).

Soweit BT 5 der MaComp Teilabschnitte enthält, welche die Auslegung von Umsetzungsnormen der außer Kraft gesetzten Marktmissbrauchsrichtlinie sowie die zur deren Durchführung erlassenen Richtlinie 2003/125/EG be-treffen, sind diese daher aufzuheben, um mögliche Widersprüche zur europaweit einheitlichen Auslegung der Marktmissbrauchsverordnung zu vermeiden.

Nur soweit BT 5 der MaComp Teilabschnitte enthält, welche ausschließlich die Auslegung von nationalen Normen betreffen, die Artikel 25 und 26 der Richtlinie 2006/73/EG (MiFID-Durchführungsrichtlinie) umsetzen (sie-he § 31 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 WpHG, § 5a FinAnV), bleiben - mit Ausnahme kleiner redaktioneller Änderungen - diese Teilabschnitte (vorerst) unberührt. Dies betrifft die Teilabschnitte BT 5.5 (Werbemitteilungen) sowie BT 5.7 (Anforderungen gemäß § 31d WpHG).

c) Hinweise zum Konsultationsverfahren

Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen des BT 3.2 sowie des BT 5 können Sie unter Angabe des Geschäftszeichens WA 31-Wp 2002-2009/0010 und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 13-2016) bis zum 14.12.2016 auf folgenden Wegen abgeben:

• entweder postalisch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 31
• oder elektronisch an die E-Mail-Adresse: Konsultation-13-16@bafin.de

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

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