BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:21.12.2016 | Geschäftszeichen VA 25-I 3201-2016/0002 | Thema Kapitalanlagen von Versicherern Konsultation 16/2016 – Kapitalanlagerundschreiben

Hinweise zur Anlage des Sicherungsvermögens von Erstversicherungsunternehmen, auf welche die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen (§§ 212 bis 217 VAG) Anwendung finden, sowie von inländischen Pensionskassen und Pensionsfonds

Die BaFin stellt den Entwurf eines Rundschreibens mit Hinweisen zur Anlage des Sicherungsvermögens (Kapitalanlagerundschreiben) für alle zum Erstversicherungsgeschäft zugelassenen Unternehmen, auf welche die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen (§§ 212 bis 217 VAG) Anwendung finden, sowie inländischen Pensionskassen und Pensionsfonds zur Konsultation.

Der vorliegende Konsultationsentwurf wendet sich nur an den o.g. Adressatenkreis. Die BaFin bestimmt damit gemäß § 1 Abs. 5 AnlV die näheren Vorgaben zu den Vorschriften der Anlageverordnung vom 18. April 2016 und gemäß § 16 Abs. 4 PFAV die näheren Vorgaben zu den besonderen Vorschriften des Kapitels 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung vom 18. April 2016.

Das Rundschreiben ersetzt mit in Kraft treten das bisher geltende Rundschreiben 4/2011 (VA) vom 15.04.2011 (GZ: VA 54–I 3200–2010/0008). Außerdem werden die Rundschreiben 1/2002 (VA) vom 12.04.2002 (GZ: Q 4-99/02) und 7/2004 (VA) vom 20.08.2004 (GZ: VA 14-O 1000-200/04) mit dem neuen Kapitalanlagerundschreiben aufgehoben.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 16/2016; VA 25-I 3201-2016/0002) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 16/2016) bis zum 31. Januar 2017 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

  • schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VA 25

oder

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback