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Erscheinung:02.01.2017 | Geschäftszeichen VA 25-I 3213-2016/0001 | Thema Kapitalanlagen von Versicherern Konsultation 17/2016 (VA) – Rundschreiben derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte

Hinweise zur Nutzung von derivativen Finanzinstrumenten und zur Anlage in strukturierten Produkten durch Erstversicherungsunternehmen, auf welche die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen (§§ 212 bis 217 VAG) Anwendung finden, sowie inländische Pensionskassen und Pensionsfonds

Die BaFin stellt den Entwurf eines Rundschreibens zu derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten für alle zum Erstversicherungsgeschäft zugelassenen Unternehmen, auf welche die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen (§§ 212 bis 217 VAG) Anwendung finden, sowie inländischen Pensionskassen und Pensionsfonds zur Konsultation.

Der vorliegende Konsultationsentwurf wendet sich nur an den o.g. Adressatenkreis.

Die BaFin bestimmt damit gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 VAG sowie gemäß § 1 Abs. 5 AnlV die näheren Vorgaben zu den Vorschriften der Anlageverordnung vom 18. April 2016 und gemäß § 16 Abs. 4 PFAV die näheren Vorgaben zu den besonderen Vorschriften des Kapitels 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung vom 18. April 2016.

Das Rundschreiben ersetzt mit Inkrafttreten das bisher geltenden Rundschreiben
RS 3/2000 vom 19.10.2000.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 17/2016; VA 25-I 3213-2016/0001) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 17/2016) bis zum 31. Januar 2017 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

  • schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VA 25

    oder

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.
Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

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