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Erscheinung:03.02.2017 | Geschäftszeichen WA 41-Wp 2100-2016/0001 | Thema Investmentfonds Konsultation 01/2017 - Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwaltete AIF-Investmentgesellschaften

Entwurf des Auslegungsschreibens zu den Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft zur Konsultation

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf des Auslegungsschreibens zu den Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft zur Konsultation.

Der Entwurf des Auslegungsschreibens beschäftigt sich mit dem Aufgabenbereich der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Abgrenzung zu der von ihr verwalteten AIF-Investmentgesellschaft. Zunächst werden die Zuständigkeitsbereiche der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten AIF-Investmentgesellschaft erörtert. Sodann wird dargestellt, in wessen Namen (im eigenen oder im Namen der AIF-Investmentgesellschaft) die Kapitalverwaltungsgesellschaft handelt, wenn sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit Verträge mit Dritten abschließt. Abschließend wird noch auf die Auslagerung von Tätigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf die AIF-Investmentgesellschaft eingegangen.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 01-2017; WA 41-Wp 2100-2016/0001) und des Betreffs (Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation 01/2017) bis zum 3. März 2017 per E-Mail (Konsultation-01-17@bafin.de) abgegeben werden.

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungsnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

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