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Erscheinung:19.06.2017 | Geschäftszeichen WA 22-K 5021-10120008-2016/0002 Konsultation 05/2017 - Rundschreiben zur qualifizierten Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei

Entwurf zu einem Rundschreiben über die Bekanntmachung der Liste der zu übermittelnden Informationen bei der Absicht zum Erwerb, zur Erhöhung, zur Verringerung oder zur Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei (CCP) gemäß Artikel 32 Absatz 4 EMIR

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf eines Rundschreibens mit Begründung zur öffentlichen Konsultation vor:

Rundschreiben über die Bekanntmachung der Liste der zu übermittelnden Informationen bei der Absicht zum Erwerb, zur Erhöhung, zur Verringerung oder zur Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei (CCP) gemäß Artikel 32 Absatz 4 EMIR.

Nach Art. 32 Abs. 4 der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) haben die Mitgliedstaaten eine Liste zu veröffentlichen, in der bestimmte Informationen anzugeben sind, wenn die Marktteilnehmer nach Art. 31 Abs. 2 EMIR die Absicht haben, eine qualifizierte Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei zu erwerben, direkt oder indirekt eine qualifizierte Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei zu erhöhen (10%, 20%, 30% oder 50%), zu verringern (10%, 20%, 30%, 50%) oder eine qualifizierte Beteiligung zu veräußern.

Diese Liste ist für die jeweils beteiligten Aufsichtsbehörden der zentralen Gegenparteien erforderlich, um eine Beurteilung nach Art. 32 EMIR treffen zu können. Mit dem vorliegenden Entwurf des Rundschreibens und den Anlagen kommt der deutsche Gesetzgeber der Auftrag nun nach.

Sie haben Gelegenheit, zu dem Entwurf des Rundschreibens bis zum Ablauf des

30. Juli 2017

bitte ausschließlich per E-Mail an Konsultation-05-17@bafin.de unter Angabe des Geschäftszeichens „Konsultation 05/2017; WA 22-K 5021-10120008-2016/0002“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2017“ Stellung zu nehmen.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der BaFin zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie, mir ausdrücklich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

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